Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Tierschutzaktion im Großraum Bochum +10 Km um Bochum

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Tierschutzaktion im Großraum Bochum +10 Km um Bochum

    Auch ich würde in meiner Freizeit, sofern es Zeitlich paßt als Kopter oder Drohnen Pilot kostenlose Flüge im Dienste des Tierschutzes
    über Felder, Wiesen und Weiden im Umkreis von 30 Km um und in Bochum machen.

    Kontakt bitte per Email: drohnen-pilot@web.de

    Mfg
    Typhoon Holger

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Typhoon Holger ()

  • Ich Denke das wir als Hobby Piloten das machen können da es sich um einen freiwilligen Tierschutz handelt und wir kein Geld dafür nehmen.
    Anders wäre es wohl wenn es einen solchen Berufszweig gebe und wir jemanden sein verdienst streitig machen.
    Ich bin einfach dabei, weil ich sehr oft Tiere in meiner nähe sehe und es noch etwas besonderes ist.

    Kann aber auch anders sein, also Ohne Gewehr

    Gruß
    Holger
  • Wir hatten diese Diskussion bereits Holger, es ist schwer das Abzugrenzen, einige sagen so, andere anders, da müsste sich schon ein Rechtsanwalt zu äußern.

    Falls Du keine AE besitzt und jemand meint, das ein solcher Flug nicht unter Sport und Freizeitzwecke fällt, betreibst Du hier in NRW ein Unbemanntes Luftfahrtsystem ohne eine allgemeine Aufstiegserlaubnis bis 10 KG (Wenn Du den TYH fliegst).

    Darauf wollte rodau anscheinend aufmerksam machen.
    LG

    Steini
  • Richtig, Steini, das wollte ich vorsichtig andeuten, um nicht Prügel zu beziehen. Ich unterstütze gerne Tierschutzmaßnahmen und bin darin auch selbst aktiv (aktion-rehkitz.de), aber wir sollten uns den Realitäten stellen:

    Meine Nachfrage bei Haftpflichtversicherungen ergab, dass für die Rehkitz-Suche eine gewerbliche Haftpflichtversicherung erforderlich sei, aber gut, die verdienen dann mehr daran.

    Daß die Flüge kostenlos sind, spielt keine Rolle, darüber sind wir uns wohl einig.

    Ich sehe das Problem eher darin, dass ein gewerbetreibender Landwirt bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützt wird. Und dies nach Absprache. Damit ist für mich eine gewerbliche Haftpflichtversicherung erforderlich.
    Man kann zwar argumentieren, dass man "zufällig" über die Wiese geflogen ist und dabei Rehkitze fotografiert hat. Das geht einmal, zweimal ..., aber auch solche Zufälle haben ihre Grenzen!

    Warum fragt nicht mal jemand bei einem Verbandsjuristen nach und veröffentlicht die Antwort?
  • ich wollte für ein gefällt mir eigentlich nicht extra Posten, aber daß ist klasse und gefällt mir sehr gut !

    Wenn dennoch ein Feld von einem Landwirt vor der Ernte zu Drohnen Flugübungen freigegeben werden sollte und alles offiziell ist, bin ich gern dabei.

    Gruß
    Holger
  • Steini schrieb:

    da müsste sich schon ein Rechtsanwalt zu äußern.
    Dazu gebe ich zu bedenken, dass auch die Ausführungen eines auch noch so fachlich versierten Anwalts nur dessen eigene Einschätzung wiedergeben können. Recht wird dann letztendlich bei hinreichender Betrachtung jedes Einzelfalles ausschließlich vor Gericht (Tatrichter) gesprochen. Und auch da sind rechtsfehlerhafte Auslegungen möglich, der Kampf durch die Instanzen beginnt...


    rodau schrieb:

    Daß die Flüge kostenlos sind, spielt keine Rolle
    Das ist richtig bei der Beurteilung, ob ein Flug zu Sport- und Freizeitzwecken oder eben nicht zu Sport- und Freizeitzwecken stattfindet. Wir oft verbuchselt mit "gewerblich" und missverständlich zitiert, in dem man die Wortbedeutung von "insbesondere" vernachlässigt. Noch gilt ja die bestehende Rechtslage...


    Steini schrieb:

    jemand meint, das ein solcher Flug nicht unter Sport und Freizeitzwecke fällt
    Genau, der mit dem Einzelfall befasste Tatrichter (Tatrichter - Rechtslexikon)
    Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix