Hallo zusammen,
wie wir alle wissen, besteht mit Inkraftsetzung der sog. Drohnen-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 0,25 KG.
In der Verordnung ist die Rede von, "sichtbarer Stelle, dauerhafter Anbringung, feuerfester Beschriftung, Namen und Anschrift"
Von Plaketten, Größen und wo wie die angebracht werden ist nichts beschrieben.
Was tun?
wie wir alle wissen, besteht mit Inkraftsetzung der sog. Drohnen-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 0,25 KG.
In der Verordnung ist die Rede von, "sichtbarer Stelle, dauerhafter Anbringung, feuerfester Beschriftung, Namen und Anschrift"
Von Plaketten, Größen und wo wie die angebracht werden ist nichts beschrieben.
Was tun?
LG
Steini
Steini