Hi
Meine Allgemeine Aufstiegserlaubnis wurde 2015 vom Luftfahrtamt Süd ausgestellt und läuft heuer Ende Juli aus.
Zwischenzeitlich wurde ja in Bayern die Regelung mit der Allgemeinverfügung eingeführt,
Unbemannte Luftfahrtsysteme
nach der kurz gesagt nur die Erklärung dazu eingereicht werden musste und damit schon die AE ohne weiteren Bescheid erteilt war, wenn man die Erklärung mitführte,
Das mit der Erklärung zur Allgemeinverfügung hab ich (noch) nicht gemacht da meine AE ja noch gültig ist.
Nun gilt ja bald das neue Gesetz und ich blick nicht so ganz durch, was dann für UAV gilt, gibt es noch eine AE?
In dem jetzt vom BMVI veröffentlichtem Blätterkatalog Text steht ja nichts zur AE oder seh ich es mal wieder nicht ???
Meine Allgemeine Aufstiegserlaubnis wurde 2015 vom Luftfahrtamt Süd ausgestellt und läuft heuer Ende Juli aus.
Zwischenzeitlich wurde ja in Bayern die Regelung mit der Allgemeinverfügung eingeführt,
Unbemannte Luftfahrtsysteme
nach der kurz gesagt nur die Erklärung dazu eingereicht werden musste und damit schon die AE ohne weiteren Bescheid erteilt war, wenn man die Erklärung mitführte,
Das mit der Erklärung zur Allgemeinverfügung hab ich (noch) nicht gemacht da meine AE ja noch gültig ist.
Nun gilt ja bald das neue Gesetz und ich blick nicht so ganz durch, was dann für UAV gilt, gibt es noch eine AE?
In dem jetzt vom BMVI veröffentlichtem Blätterkatalog Text steht ja nichts zur AE oder seh ich es mal wieder nicht ???
viele Grüße
Boernie
Boernie