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    • Also ich fand es einfach... genau lesen was dort steht ;)

      Unterschied Flugmodell und Drohne usw.

      Der Kenntnisnachweis beinhaltet ja auch Luftrecht, insofern sollte man sich damit auch entsprechend auseinsetzen (bzw. es schon getan haben). Ich habe dann aber auch nochmal die betroffenen Stellen nachgelesen.
    • Hm, wie siewht das eigentlich in Hessen aus, ist da irgendeine vergleichbare Regelung in Aussicht?

      Und wWarum eigentlich wurde in der "Drohnenverodnung" dieses Problem, sprich die frühmittelalterliche Kleinstaaterei bei den Ausnahme- und sonstigen Genehmigungen, nicht endlich mal angegangen?!
      War (und ist ja leider weiterhin) mit DAS größte Ärgernis überhaupt in dem Zusammenhang!
    • Laut dem Luftamt Südbayern, sind die Verfügungen in Abstimmung der verschiedenen Länder entstanden, also vermutlich werden einige, wenn nicht alle folgen.
      Ob es allerdings überall nur 50€ kostet?

      Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, der Überflug über Wohngrundstücke mit Drohnen bis 2kg ist damit erlaubt. Sinnvoller wäre es wohl eher umgekehrt (dann wären es vermutlich deutlich weniger Drohnen)... aber ist eben so.
    • Raptor2063 schrieb:

      Ob es allerdings überall nur 50€ kostet?
      Wie bereits oben beschrieben: In NRW 300 Euro dash


      Raptor2063 schrieb:

      Sinnvoller wäre es wohl eher umgekehrt (dann wären es vermutlich deutlich weniger Drohnen)... aber ist eben so.
      Stimmt auffallend, aber begreifen wird man das nicht. Der einzige Grund könnte sein, das man die Masse den Kopters
      im Falle eines Absturzes auf ein Wohnhaus so gering wie möglich halten will. Und Grundsätzlich gilt noch immer die
      Erlaubnispflicht seitens des Eigentümers / Nutzers. Nur im Außnahmefall darf man auch ohne Genehmigung übers
      Grundstück fliegen.
      Was eine Ausnahmefall ist werden dann wohl die Gerichte klären müssen.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard