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Neue Drohnenverordnung ab April 2017

    • Wichtig
    • Regeln & Gesetze

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    • Hi,

      was mich am meisten irritiert ist der Abschnitt e)

      Wenn ich jeweils 100m von der nächsten Bundesfernstrasse, Bundeswasserstrasse und Bahnanlagen bleiben muss.
      Dazu noch Wohngrundstücke, was bleibt da noch in Ballungsgebieten?

      Aber vielleicht interpretiere ich da zu viel...

      Bis dann,
      Lars
    • Pixhai schrieb:

      Bin mal auf die Bundesfernstraßendefinition gespannt. Interessant was alles dazugehört: FStrG - Bundesfernstraßengesetz
      Da muss man nicht gespannt sein, die sind doch legaldefiniert. Die Verlinkung ist somit völlig richtig. Die dortigen § 1, § 5 Abs. 4 und § 15 Abs. 1 sind abschließend.


      Steini schrieb:

      Logisch wäre Autobahnen die mit A gekennzeichnet sind z.B. A4
      Bundestrassen die mit B gekennzeichnet sind z.B. B46
      Ebenfalls richtig. Die Benennung erhalten diese Straßen durch die Widmung.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Pixhai schrieb:

      Bin mal auf die Bundesfernstraßendefinition gespannt. Interessant was alles dazugehört: FStrG - Bundesfernstraßengesetz
      Da muss man nicht gespannt sein, die sind doch legaldefiniert. Die Verlinkung ist somit völlig richtig. Die dortigen § 1 und § 5 Abs. 4 sind abschließend.

      Steini schrieb:

      Logisch wäre Autobahnen die mit A gekennzeichnet sind z.B. A4
      Bundestrassen die mit B gekennzeichnet sind z.B. B46
      Ebenfalls richtig. Die Benennung erhalten diese Straßen durch die Widmung.
      @Steini das ist zwar logisch, aber für Rechtsverdreher nicht konkret genug.
      @Kruzifix was macht dich so sicher, dass die anderen Punkte nicht dazugehören?
      (4) Zu den Bundesfernstraßen gehören......bla, bla
    • Pixhai schrieb:

      @Kruzifix was macht dich so sicher, dass die anderen Punkte nicht dazugehören?
      (4) Zu den Bundesfernstraßen gehören......bla, bla
      Häh? Ich habe doch den gesamten § 1 genannt.
      Wie kommst Du drauf, dass ich damit den Abs. 4 ausschließe?

      Wenn man keinen Absatz benennt, dann ist der gesamte § angesprochen.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kein Problem!

      Leider ist es halt meist so, dass solche Flüchtigkeitsfehler (da ich keine Absicht unterstelle) zu jenen Verwirrungen führen, welche hier dann seitenlang diskutiert werden und ausgeräumt werden müssen.
      Das ist kein Vorwurf!

      Ich wäre froh, wenn es hinsichtlich rechtlicher Diskussionen mehr solcher klarer Vorschriften geben würde. Das ist aber oft nicht möglich, weil Legaldefinitionen nicht überall ausreichen. Es sind die unbestimmten Rechtsbegriffe, welche Interpretationen ermöglichen und auch ermöglichen müssen. Eine der Säulen unserer Rechtssystematik.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Wie langweilig, ich starte grundsätzlich vom Standstreifen aus, fliege ein Stück die Autobahn entlang, drehe dann eine runde übers KKW, quere die Einflugschneise um noch ein paar coole Shots von startenden und landenden Fliegern aus der Nähe zu machen. Dann gehts aus 5km Entfernung per FPV auf 758m Höhe um das Umspannwerk noch ordentlich aus der Vogelperspektive zu filmen...

      Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten ;)
    • Ich hab mal eine kleine rechtliche Frage und da ich das Gefühl habe dass sie hier hin passt stelle ich sie mal hier.

      Ich bin ja aus der Schweiz und nächstes Wochenende im Rahmen eines Motorradforentreffens in der Fränkischen Schweiz unterwegs. Meine P4 Pro wird mich an dem Wochenende begleiten. Dass ich mich strikte an eure Gesetze halten werde und auch sonst so vorsichtig wie möglich seine werde ist für mich natürlich klar. Habt ihr für mich als "Ausländer" sonst noch irgendwelche Tipps oder Regeln an die ich mich halten sollte welche mir ev nicht bekannt sein könnten?

      Danke schon mal zum voraus...
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Tigertrail schrieb:

      Ich hab mal eine kleine rechtliche Frage und da ich das Gefühl habe dass sie hier hin passt stelle ich sie mal hier.

      Ich bin ja aus der schweiz und nächstes Wochenende im Rahmen eines Motorradforentreffens in der Fränkischen schweiz unterwegs. Meine P4 Pro wird mich an dem Wochenende begleiten. Dass ich mich strikte an eure Gesetze halten werde und auch sonst so vorsichtig wie möglich seine werde ist für mich natürlich klar. Habt ihr für mich als "Ausländer" sonst noch irgendwelche Tipps oder Regeln an die ich mich halten sollte welche mir ev nicht bekannt sein könnten?

      Danke schon mal zum voraus...
      Ich denke mal, dass Deine Haftpflichtversicherung auch in Deutschland gültig ist...
      Wer bei helvetia oder Winthertur versichert ist, ist sogar weltweit haftpflichtversichert.
    • Pascal, mit deiner Aussage;

      ..."Dass ich mich strikte an eure Gesetze halten werde und auch sonst so vorsichtig wie möglich seine werde ist für mich natürlich klar",

      hast du eigentlich schon alles gesagt. Evtl. gibt es nach dem Bundesrecht auch noch für das jeweilige Bundesland für dich zu berücksichtigende Landesrechte!
      LG
    • Hallo


      Es gibt in Deutschland eigentlich kein NEUES LUFTFAHRT GESETZ!


      Außer:

      Da darf Ich nicht

      Da möchte Ich da kann Ich nicht

      Da darf Ich da möchte Ich nicht

      Da kannst Ich aber da gibt es nichts

      Da kann Ich aber nur 100m weit weg

      Da Da Da ..


      Im Grunde genommen bleibt alles beim Alten

      Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie sich selbst …
      Geht nicht gibts nicht! :thumbsup:
    • RedDevil schrieb:

      Hallo


      Es gibt in Deutschland eigentlich kein NEUES LUFTFAHRT GESETZ!


      Außer:

      Da darf Ich nicht

      Da möchte Ich da kann Ich nicht

      Da darf Ich da möchte Ich nicht

      Da kannst Ich aber da gibt es nichts

      Da kann Ich aber nur 100m weit weg

      Da Da Da ..


      Im Grunde genommen bleibt alles beim Alten

      Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie sich selbst …
      Dann hast Du aber die alte Verordnung und das neue Gesetz nicht wirklich gelesen und verglichen. hmm
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      Dann hast Du aber die alte Verordnung und das neue Gesetz nicht wirklich gelesen und verglichen.Na da machen Wir doch gleich einen Vergleich ( Alt gegen Neu )
      Na da machen Wir doch gleich einen Vergleich ( Alt gegen Neu )

      ALT bis 25 KG Fluggewicht ohne Erlaubnis.

      Neu bis 250g ohne Erlaubnis, bis 2KG Nachweis und ab 2,01KG – 5KG eine Schulung mit Prüfung.

      ALT Fliegen über Dorf, Stadt, Land, Industrie und Wasserstraßen ( Erlaubt ).

      Neu Fliegen über Dorf, Stadt, Wasserstraßen und Bundesstraßen sowie Industrie ( VERBOTEN ) . Da bleibt nix mehr viel außer das weite LAND.
      Geht nicht gibts nicht! :thumbsup: