Ich habe schon mehrmals daran gedacht in den BVCP einzutreten. Immer dann wenn ich der Meinung bin das der BVCP nicht nur die Gewerblichen Piloten, kommen vom BVCP wieder Bemerkungen die mich daran hindern.
Im Aktuellen Thema: Entscheidung des Bundesrates über die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten - BVCP
Das ein Vorsitzender schreibt, ...betrifft zwar nur die privat genutzte Multicopter, empfinde ich als erneuten Hinweis, dass der Verband nur wieder die Interessen der Gewerbetreibenden in den Vordergrund stellt.
Mit beschlossen wurde auch die von den Ausschüssen kurz zuvor eingereichte Empfehlung, dass nach § 21b zwar Modellflugzeuge mit Vorlage eines Kenntnisnachweises auch über 100 Meter aufsteigen dürfen, nicht aber Multicopter. Dies betrifft zwar nur den privat genutzte Multicopter, weil gewerbliche unter den § 21a fallen, aber trotzdem hatten wir uns dafür eingesetzt, dass hier keine Ungleichbehandlung zwischen aus Freizeitinteresse geflogenen Multicoptern und Modellflugzeugen gemacht wird. Es bleibt spannend, wie der Gesetzgeber hier einen plausiblen Trennstrich zwischen den schwierig zu unterscheidenden Bezeichnungen ziehen will.
unabhängig davon, finde ich nichtmal den Hinweis, dass die Verbote nach §21b nur für den privat genutzten Multikopter gilt? 39-17.pdf;jsessionid=7538548B34BABD29F9B13554D04C4C1B.2_cid365?__blob=publicationFile&v=1
Das scheint mir einiges nicht eindeutig vom Gesetztestext abgeleitet zu sein? Kann mich aber auch irren.
Im Aktuellen Thema: Entscheidung des Bundesrates über die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten - BVCP
Das ein Vorsitzender schreibt, ...betrifft zwar nur die privat genutzte Multicopter, empfinde ich als erneuten Hinweis, dass der Verband nur wieder die Interessen der Gewerbetreibenden in den Vordergrund stellt.
Mit beschlossen wurde auch die von den Ausschüssen kurz zuvor eingereichte Empfehlung, dass nach § 21b zwar Modellflugzeuge mit Vorlage eines Kenntnisnachweises auch über 100 Meter aufsteigen dürfen, nicht aber Multicopter. Dies betrifft zwar nur den privat genutzte Multicopter, weil gewerbliche unter den § 21a fallen, aber trotzdem hatten wir uns dafür eingesetzt, dass hier keine Ungleichbehandlung zwischen aus Freizeitinteresse geflogenen Multicoptern und Modellflugzeugen gemacht wird. Es bleibt spannend, wie der Gesetzgeber hier einen plausiblen Trennstrich zwischen den schwierig zu unterscheidenden Bezeichnungen ziehen will.
unabhängig davon, finde ich nichtmal den Hinweis, dass die Verbote nach §21b nur für den privat genutzten Multikopter gilt? 39-17.pdf;jsessionid=7538548B34BABD29F9B13554D04C4C1B.2_cid365?__blob=publicationFile&v=1
Das scheint mir einiges nicht eindeutig vom Gesetztestext abgeleitet zu sein? Kann mich aber auch irren.