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Startmasse 920plus

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    • Naja, schliesslich haben wir ja gelernt, das das Abfluggewicht nicht identisch sein muss mit dem
      angegebenen Gewicht aus den Prospekten des Herstellers.
      Also werden wir als 920PLUS Flieger in Zukunft wohl alle mit einer guten Waage bis 5 kg. unterwegs
      sein. Vielleicht ist das auch eine Marktlücke für einen lukrativen Nebenverdienst. pleasantry

      PS: @Steini
      Versuchs mal beim freundlichen Metzger nebenan. Grillen
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Wenn nichts verändert/angebaut/abgebaut wird kann das Gewicht laut Hersteller richtig sein. In der Luftverkehrsordnung war bisher immer von "Startmasse" die Rede. Das hat sich mit der neuen Verordnung nicht geändert. Verantwortung trägt immer der Pilot, der das Luftfahrzeug betreibt, auch das hat sich nicht geändert.

      Um sicher zu gehen, müsste tatsächlich gewogen werden.

      Das wird lustig werden, ab 250g, ab 2000g, ab 5000g, ob die Waagen dann vom LBA oder Eichamt geeicht sein müssen?

      Manche Modelle/Multikopter sind hart an der Grenze...
      LG

      Steini
    • Wenn man wirklich auf der sicheren Seite sein will müsste man vor jedem Start mit einer geeichten Waage wiegen.
      Ein Lehmklumpen, der sich bei der letzten Landung irgendwo am Kopter versteckt könnte schon den Ausschlag geben
      um über z.B. 5 kg zu kommen.
      Andererseits, wenn ein Kopter geschrottet wurde und dabei Schaden angerichtet hat wünsche ich viel Vergnügen beim
      Zusammensuchen der Einzelteile um das Startgewicht feststellen zu können.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Steini schrieb:

      Wenn nichts verändert/angebaut/abgebaut wird kann das Gewicht laut Hersteller richtig sein. In der Luftverkehrsordnung war bisher immer von "Startmasse" die Rede. Das hat sich mit der neuen Verordnung nicht geändert. Verantwortung trägt immer der Pilot, der das Luftfahrzeug betreibt, auch das hat sich nicht geändert.

      Um sicher zu gehen, müsste tatsächlich gewogen werden.

      Das wird lustig werden, ab 250g, ab 2000g, ab 5000g, ob die Waagen dann vom LBA oder Eichamt geeicht sein müssen?

      Manche Modelle/Multikopter sind hart an der Grenze...
      Sicher sein kannst Du Dennoch nicht . Angenommen Yuneec behauptet Startmasse >5kg. Deine Waage sagt aber 4,95 kg.
      Nun im Falle des Falls stellt der Sachverständige fest, es waren doch 5,01kg, da wohl deine Waage nicht richtig angezeigt hatte.
      Und nun? Wie soll da jemals Rechtssicherheit für alle 400.000 Kopterpiloten möglich sein?
      Bin wirklich gespannt was da nun letztendlich verlangt wird.
    • Steini schrieb:

      Beim 920 ist die Sache ja noch relativ einfach, bisher sind wir nur mit 2 Akkus gestartet.

      Bei der Versicherung sieht das schon anders aus, meine reicht bis 25KG, für Modellflugzeuge....
      Prima, der Schaden wäre gedeckelt. Nun bleibt die Regressfrage wenn es unerlaubt war und wie viel Bußgeld oder Jahre Du zu erwarten hast.
    • Gerade beim 920 hat man ja die Möglichkeit die CGO4 mit diversen Objektiven zu bestücken.
      Dann noch das vorgeschriebene Kennzeichnungsschild und dann wird man eh irgendwo über 5 kg
      ankommen. Daher lasse ich mich da auf gar keine Experimente ein und werde mir sowieso eine
      AE nach dem neuen Recht besorgen.

      Steini schrieb:

      Beim 920 ist die Sache ja noch relativ einfach, bisher sind wir nur mit 2 Akkus gestartet.
      Ich habe mich schon so an die Flugzeiten mit den 3 Akkus gewöhnt, das ich es eigentlich nicht mehr missen will.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Coptermen schrieb:

      Steini schrieb:

      Wenn nichts verändert/angebaut/abgebaut wird kann das Gewicht laut Hersteller richtig sein. In der Luftverkehrsordnung war bisher immer von "Startmasse" die Rede. Das hat sich mit der neuen Verordnung nicht geändert. Verantwortung trägt immer der Pilot, der das Luftfahrzeug betreibt, auch das hat sich nicht geändert.

      Um sicher zu gehen, müsste tatsächlich gewogen werden.

      Das wird lustig werden, ab 250g, ab 2000g, ab 5000g, ob die Waagen dann vom LBA oder Eichamt geeicht sein müssen?

      Manche Modelle/Multikopter sind hart an der Grenze...
      Sicher sein kannst Du Dennoch nicht . Angenommen Yuneec behauptet Startmasse >5kg. Deine Waage sagt aber 4,95 kg.Nun im Falle des Falls stellt der Sachverständige fest, es waren doch 5,01kg, da wohl deine Waage nicht richtig angezeigt hatte.
      Und nun? Wie soll da jemals Rechtssicherheit für alle 400.000 Kopterpiloten möglich sein?
      Bin wirklich gespannt was da nun letztendlich verlangt wird.
      Da könntest Du recht haben, darum meinte ich bereits oben im Beitrag #6 ob die Waage dann geeicht sein soll?
      LG

      Steini
    • Coptermen schrieb:

      Steini schrieb:

      Beim 920 ist die Sache ja noch relativ einfach, bisher sind wir nur mit 2 Akkus gestartet.

      Bei der Versicherung sieht das schon anders aus, meine reicht bis 25KG, für Modellflugzeuge....
      Prima, der Schaden wäre gedeckelt. Nun bleibt die Regressfrage wenn es unerlaubt war und wie viel Bußgeld oder Jahre Du zu erwarten hast.
      Vom Gewicht her, wäre es sicher, ich müßte lediglich einen Kenntnisnachweis (ab 2KG) nachweisen.

      Regress nimmt die Versicherung im Einzelfall, hier unterscheidet die Versicherung grob; Im guten Glauben handelnt, Fahrlässig, grob Fahrlässig. Dies müßte dann ggfls. ein Richter beurteilen und den Piloten verurteilen.

      Aber noch einmal, sobald ich mit h920 zur Sicherheit mit 2 Akkus fliegen würde, bin ich auf der sehr sicheren Seite.
      LG

      Steini