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Angepinnt LIVE heute Bundesrat - Zu guter Letzt: Die Drohnenverordnung

    • Wichtig
    • Regeln & Gesetze

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    • Sky4Dream schrieb:

      Es betrifft ca 6 bid 7 Grundstücke. Selbst die Adressen wurden uns zur Verfügung gestellt
      So jetzt müssen wir nur noch die Grundstückseigentümer fragen und uns bestätigen lassen das für ggf über die Grundstücke fliegen dürfen. (Einer fehlt noch)

      Sky4Dream schrieb:

      Hallo Coptermen
      Ja das ist halt so
      Aber wenn du gelesen hast Feht uns nur noch einer ... und es stimmt er ist im Urlaub
      Die Frage .... Brauche ich jetzt die Genehmigung von dem oder lasse ich das Grundstück einfach aus Oder habe ich mich verflogen Kann ja schon mal passieren Die Dinger fliegen ja auch automatisch Laut Hersteller Ups
      Ich weis nicht so richtig mmmh, lach lach
      Macht Euch das nicht immer alle so kompliziert Die Welt ist schon kompliziert genug
      Seht doch die Vorteile und nicht immer die Nachteile
      Ich hatte das mit einer fehlt noch so verstanden, dass eine Adresse noch fehlt, da Du geschrieben hast "...müssen wir nur noch die Grundstückseigentümer fragen".
      OK dann ging das aber flott: "Wir haben heute eine Einladung bekommen nach Türingen zu fahren"
      Dann bekommst Du heute Morgen sofort alle betroffenen Adressen und triffst 5 von 6 Grundstückseigentümer heute Vormittag an?
      Arbeitet denn von denen keiner?
    • @ Frage Coptermen: Dann bekommst Du heute Morgen sofort alle betroffenen Adressen und triffst 5 von 6 Grundstückseigentümer heute Vormittag an?
      Japp War wohl Glück wenn nicht hätten wir das halt später noch mal versucht
      @ Frage Coptermenn: Arbeitet denn von denen keiner?
      Du... Das kann ich Dir nicht beantworten Sind vielleicht alles Homeworker so wie ich

      Bemerkung von mir ... Schon wieder ... Alles in Frage stellen.....
      Ok Steht aber jeden Frei
    • Sky4Dream schrieb:

      auch wenn es zur zeit ein toltales durchenander ist
      Im Grunde genommen finde ich das alles gar nicht so unklar.
      Unklar hingegen ist, wie es zu der Aussage des "Ansprechpartners" kommt, dass man sich gefälligst an die (falschen ("...Gilt ab sofort...")) Angaben auf der Website zu halten habe.

      Auf der Seite ist diese Überschrift "Das gilt ab sofort..." einfach falsch, was man aus politischen Grundkenntnissen heraus wissen kann oder auch dann wissen kann, wenn man die aktuellen Entwicklungen aufmerksam emotionslos verfolgt hat.

      Meine direkte Frage an den Ansprechpartner nach dem Hinweis auf diese Website und insbesondere dem Hinweis, man solle sich gefälligst an die dortigen Hinweise halten, wäre gewesen: "Aber die Gesetzesänderungen, die dort als "sofort gültig" beschrieben werden, sind doch noch garnicht in Kraft. Was sagen Sie dazu?".

      Wenn ein "gestempeltes Papier" vorliegt, muss man sich sicher darauf verlassen können, ohne hinterfragen zu müssen, ob nicht vielleicht der Putzfrau der Stempel aus der Hand auf das Papier gefallen ist. Ein Hinweis auf eine Website ist aber kein rechtlich verbindliches, gestempeltes Papier.
      In diesem Zusammenhang erlaube ich mir die Frage, was denn eine "offizielle" Website ist. Wie genau definierst Du für Dich "offiziell"?

      Zu erkennen, dass auch auf der Website einer Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestagvertreten durch Herrn Manfred Grund, MdB, falsche Informationen vorhanden sein können, resultiert dann aus den bereits erwähnten politischen Grundkenntnissen.
      Wesentlich häufiger, als solche Falschinformationen auf solchen Seiten zu finden sind, liegt jedoch der Grund für Verwirrungen darin, dass derlei Informationen entweder nicht beachtet, übersehen, differenziert betrachtet, verstanden oder hinterfragt werden.
      Erkennen kann man das auch, wenn einem die Gewaltenteilung und das Gesetzgebungsverfahren hinreichend bekannt ist.
      Dann weiß man, dass eine solche Seite niemals "offiziell" - falls damit "rechtsgültig" gemeint ist - sein kann.
      Genau jene Dinge würde ich den "Ansprechpartner" fragen.

      Wenn ich selbst betroffen wäre und nicht emotionslos auf diese Angelegenheit blicken könnte, würde ich dem Herrn Grund schreiben, dass die Überschrift "Das gilt ab sofort" so nicht richtig sein kann - verbunden mit der Frage, ob man denn wisse, wann ein Gesetz in Kraft tritt.
      Ich bin aber nicht betroffen. Noch vielmehr würde ich die gleiche Frage an den "Ansprechpartner" richten. Und wäre auf die Antwort mehr als gespannt.

      Vor einem Irrglauben möchte ich jedoch an dieser Stelle dennoch warnen:

      Sky4Dream schrieb:

      der betreiber ist dafür verantwortlich nicht ich
      Der Betreiber einer Website ist dafür verantwortlich, dass er auf seiner Website keine eigenen Rechtsvertöße begeht. Mit einer falschen oder - wie in diesem Fall - missverständlich formulierten Information und vor allem für die daraus resultierenden Folgen ist er nicht verantwortlich. Das (wenn auch fahrlässige) Verbreiten einer Falschinformation auf einer Website ist nicht sanktioniert. Die Sanktionsvorschriften im Flugrecht richten sich an den für den Flug Verantwortlichen. Und NUR an diesen.

      Wenn auf einer "offiziellen Website" (wobei die Frage immer noch offen ist, was das ist) steht, dass es ab sofort erlaubt sei, direkt auf der Start- und Landebahn eines internationalen Airports zu starten (weil halt seitens des Seitenbetreibers da irgendwas falsch verstanden wurde) und du gemäß der Information auf dieser Seite genau da startest: Wer ist dann für die Folgen dieses Fluges haftbar? Der Seitenbetreiber, der - aus welchen Gründen auch immer - diese Information ins Netz gestellt hat, oder der Pilot? Die Antwort ist eindeutig.

      Wenn man ein gestempeltes Papier in Händen hält, geht vermutlich im Falle eines Falles fast alles gut. Zumindest bliebe nur der Grad der Fahrlässigkeit zu beurteilen, was bedeutet, dass der eigene Verschuldensanteil minimiert würde. Eine Website - auch von einer Bundestagsfraktion - ist jedoch kein gestempeltes Papier, auf welches man sich berufen sollte.

      Recht ist nur, was in den Gesetzbüchern steht und was der Richter spricht. Nichts außenrum. Kein Zeitungsartikel, keine Website, keine Stammtischdiskussion. Nichts! Und ebenfalls aus politischem Wissen heraus weiß man, dass erst der B/V-GH ein letztes Wort spricht und demnach auch ein AG-, LG- oder OLG-Spruch hinterfragt werden kann und darf. Die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsfehlerhaftigkeit nimmt in dieser Reihenfolge natürlich gravierend ab. Aber das führt jetzt zu weit...

      Zu guter Letzt: ich stelle deswegen viel in Frage, weil ich mich nicht an Schlagzeilen und Überschriften orientiere, politisch und fachlich interessiert bin und weiß, wie es um den Richtigkeitsgehalt von Internetinhalten bestellt ist. Schlagzeilen haben andere Hintergründe - seien es Stimmen, wirtschaftliche oder auch persönliche Interessen.

      Ich habe noch lange nicht fertig! ;)
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Abgesehen von Deinen sehr richtigen Kommentaren hat jede Internetseite ein Impressum nach §5 Telemediengesetz.
      Meist steht dann da auch so ein Passus:

      "...Die Internetpräsenz von XYZ wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann für Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen keine Garantie übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Website entstehen könnten wird hiermit ausgeschlossen. Eine Haftung besteht nur, wenn dem Betreiber der Internetseite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann..."

      Das sagt eigentlich alles.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Aragorn68 schrieb:

      Kruzifix schrieb:

      Aragorn68 schrieb:

      Wie ist es eigentlich mit optisch nicht erkennbaren Grundstücken Wiesen Freiflächen,
      Das sind keine WOHNgrundstücke.
      Ja das stimmt schon, ich war gedanklich beim starten des Kopters und dazu benötigt man doch die Erlaubnis des Eigentümers.
      Das kann verdammt schwierig werden. Ich spreche da aus Erfahrung. Manchmal sind regelrecht detektivische Eigenschaften gefordert.
      Nachbarn befragen etc. Von offizieller Stelle (Katasteramt, Einwohnermeldeamt u.s.w.) bekommt man keine Infos wegen des Datenschutzes.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Allgemein zum Thema Türingen

      Das leben selber ist ein einziges Risiko
      Wenn 2020 mal die Luft von 400.000 tausend unzähligen Drohnen durchflutet wird
      gibt es wahrschein Drohenverkehrswege eine Drohenpolizei Bußgeldkataloge Ordnungswiedriegkeiten usw usw
      Aber trotzdem wird es immer Dinge geben die das Gesetz nicht abdeckt.
      Wir sind alle Menschen mit Verstand. Wenn ich in meinen Leben morgens den Fuß vor die Tür setzte und mir
      über alle Vorgaben die mir gemacht werden gedanken machen muss und auch noch klären muss ob das was mir vorgeschrieben wird nicht schon wieder hinfällig ist
      kaufe ich mir eine eigene Insel.
      Wo rüber reden wir eigentlich. Wahrscheinlich wird mir das Fußball spielen in meinem Garten mit meinen Jungs demnächst auch verboten
      Der Lederball stellt eine Gefährdung des Nachbarns da.
      Ich kann das nicht alles immer Abklären Es geht auch mal was auf die eigene Kappe
      Wenn es das mal schief geht muss man mit der Entscheidung Leben und ggf die Konsequenzen tragen. Es steht aber jeden Frei ein Entscheidung zu fällen
      Aber man sollte immer zu seiner Entscheidung stehen.
      So ich werde auf dieses Thema jetzt nicht mehr reagieren

      Begraben
    • Bernd Q schrieb:


      Hier nur einige kleine Anmerkungen:
      Im Grunde genommen bin ich ja froh, wenn die Gemeinde der Kaufhauskopterflieger überhaupt eine Versicherung hat, allerdings befürchte ich, dass genau dieser Kreis sich von der neuen Drohnenverordnung nicht beeindrucken lässt bzw. es überhaupt nicht zur Kenntnis nimmt.
      Hallo Bernd,
      freut mich, dass wir (oft) die Sache ähnlich und vor allem realistisch sehen.
      Das mit den Wohngebieten wird von den von Dir beschriebenen Piloten folgendermaßen "erledigt":
      Sie kaufen einen Kopter mit 7km Reichweite und starten ein paar Kilometer VOR dem Dorf über das sie fliegen wollen.
      Da sehen die Dorfbewohner zwar den Kopter über ihre Grundstücke fliegen, können den Piloten aber nicht entdecken.
      Solange der Abschuss von Koptern nicht freigegeben ist, geht der Pilot ja kein Risiko ein (außer er hat ein feuerfestes Schild mit eigenem Namen am Kopter.)


      Jetzt aber wieder ernsthaft: Ich mache es nicht so wie Du und kündige und wechsele. Wenn ich noch unsicher bin, nutze ich beides und entscheide später, wen ich mehr lieb habe. So bin ich noch bei DMO, DMFV, werde in den BVCP eintreten.... und die sollen mal machen. Viel hilft viel. ;)

      In meine Signatur (und auf die Visitenkarte) werde ich schreiben:
      Offizielles Mitglied im DMO, DMFV, BVCP, AOK und 30 Jahre Modellflugerfahrung und ......


      ;)


      Dann lässt mich jeder Dorfsheriff wieder laufen. Aus dem Wisentgehege haben sie mich auch wieder rausgelassen
      Gruß Fritz
    • Also ich kanm die Klausel mit Wohngrundstücken nachvollziehen, aber gerade im gewerblichen Umfeld ist es nervig, ein teilweise riesen Aufwand und wenn einer sagt nö, wars dass mit dem 360 Grad Video von einem Gebäude... wir haben hier ein paar Paranoide die echt glauben es interessiert ihr Grundstück, Garten oder gar man schaut mit der Kamera ins Bad oder Schlafzimmer dash

      Hier hätte man zwischen Überflug und direktem Fliegen/Filmen (im gewerblichen Einsatz) unterscheiden sollen.
      Wenn ein Flieger, Heli etc. In 100m über mein Grundstück fliegt ist das eben so! Da stört sich auch niemand dran.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()

    • Raptor2063 schrieb:

      Also ich kanm die Klausel mit Wohngrundstücken nachvollziehen, aber gerade im gewerblichen Umfeld ist es nervig, ein teilweise riesen Aufwand und wenn einer sagt nö, wars dass mit dem 360 Grad Video von einem Gebäude...
      Nicht nur "gewerblich"
      Diese Klausel macht den Großteil ALLER Kopterflüge zunichte, wenn sich alle 100% dran halten.

      In der heutigen Zeit überhaupt nicht praktikabel. Wenn Google ein Grundstück von oben fotografiert, gibt es noch SEHR viel hochauflösendere Fotos als von jedem Kopter.

      Es wird irgendwann nur noch Regeln geben müssen, wie bei einer VERÖFFENTLICHUNG zu verfahren ist, wenn "unbeteiligte" Grundstücke und Einfamilienhäuser im Detail zu erkennen sind und was ein "Detail" ist.

      Das Filmen selbst zu verbieten, egal ob von Koptern, Hubschraubern, Satelliten usw ist HEUTZUTAGE nicht mehr zeitgemäß.
      Wir leben ja nicht im Mittelalter. Und irgendein "Grundstück" wird dabei ja immer überflogen.
      Gruß Fritz
    • Folgende e-Mail habe ich heute mal an Safedrone geschickt, mal abwarten wie Safedrone dazu steht gamer

      "
      Sehr geehrtes Safedrone Team,


      nach dem Beschluss zur neuen "Drohnen Verordnung" vom 10.3.2017 steht ja nun im Raum,
      auch als Privat fliegender Copterpilot für Flüge mit Fluggeräten über 2kg ausserhalb von Modellflugplätzen,
      zuküpnftig, wohl ab 01.04.2017 einen Kenntnissnachweis zu benötigen!


      Kann man davon ausgehen, dass das über die Basisschulung bei Safedrone erlangte Zertifikat, nach
      dieser neuen Verordung schon anerkannt wird?


      Wenn ja wird es auch für die geplante Ausnahmeregel zu Flügen über 100 Meter mit Flächenmodellen
      ausserhalb von Modellflugplätzen z.B. beim Hang und Thermiksegeln genügen?


      Es würde mich und ich denke mal viele ander Safedrone Piloten sehr freuen, für die "Pionierleistung" dadurch
      "Belohnt" zu werden!


      Ggf. wäre ein Hinweis darauf auf Ihrer Homepage von Vorteil!


      Mit freundlichem Gruss "
    • Spookymike schrieb:

      Folgende e-Mail habe ich heute mal an Safedrone geschickt, mal abwarten wie Safedrone dazu steht gamer

      "
      Sehr geehrtes Safedrone Team,


      nach dem Beschluss zur neuen "Drohnen Verordnung" vom 10.3.2017 steht ja nun im Raum,
      auch als Privat fliegender Copterpilot für Flüge mit Fluggeräten über 2kg ausserhalb von Modellflugplätzen,
      zuküpnftig, wohl ab 01.04.2017 einen Kenntnissnachweis zu benötigen!


      Kann man davon ausgehen, dass das über die Basisschulung bei Safedrone erlangte Zertifikat, nach
      dieser neuen Verordung schon anerkannt wird?


      Wenn ja wird es auch für die geplante Ausnahmeregel zu Flügen über 100 Meter mit Flächenmodellen
      ausserhalb von Modellflugplätzen z.B. beim Hang und Thermiksegeln genügen?


      Es würde mich und ich denke mal viele ander Safedrone Piloten sehr freuen, für die "Pionierleistung" dadurch
      "Belohnt" zu werden!


      Ggf. wäre ein Hinweis darauf auf Ihrer Homepage von Vorteil!


      Mit freundlichem Gruss "

      zu 1.) Die neuen Regeln treten am 01.04 in Kraft aber es gibt eine Übergangsregelung bis Herbst.

      zu 2.) Ich glaube eher nein oder es müsste die Gebühr im Sinne der Gleichbehandlung nacherhoben werden und es ist nur die Anerkennung nicht der Führerschein.

      zu 3.) siehe 2.

      Safedrone ist nur ein freiwilliges Zertifizierungsprogramme man kann es derzeit machen oder nicht und sich das Zertifikat aufm Klo aufhängen.

      Wie es weitergeht in Zukunft werden die nächsten Monate zeigen ;) Safedrone ist aber auf jedenfall ein gutes Lernprogramm um vielleicht zukünftige Prüfungen zu bestehen das ist der einzige Vorteil.
    • Ein ehrenwerter Vorstoß, den ich aber für verfrüht halte.

      Begründung: das Gesetz ist noch nich einmal in Kraft. Die im Gesetz genannten "anerkannten Stellen" sind ebenfalls noch nicht bekannt, weil nicht benannt.

      Aus der Bundesratsdrucksache 39/17 dazu ein Passus aus der Einleitung:
      "Dem Luftfahrt-Bundesamt wird in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Anerkennung und Überwachung der Stellen, die diese besonderen Kenntnisse bescheinigen, zugewiesen."

      Der im Entwurf genannte Wortlaut des neuen § 21a LuftVO sagt hierzu in Abs. 4 Satz 3 Nr. 2:
      "eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder..."

      Folglich werden die anerkannten Stellen in § 21d LuftVO und hier auch die näheren Einzelheiten genannt:
      "§ 21d - Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen:
      (1) Die Bescheinigung nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 wird von einer nach Absatz 2 anerkannten Stelle nach Bestehen einer Prüfung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre.
      (2) Das Luftfahrt-Bundesamt erkennt auf Antrag Stellen für die Erteilung der Bescheinigung an, wenn der Prüfungsumfang geeignet ist, die Qualifikation des Steuerers festzustellen. Außerdem müssen die Stellen zur Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt
      1. in angemessenem Umfang über qualifiziertes Personal und über geeignete Räumlichkeiten
      zur Abnahme der Prüfungen verfügen und
      2. eine Beschreibung vorlegen, in der die Prüfungs- und Bewertungsverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung und Aufdeckung von Täuschungsversuchen, die Organisationsstruktur und die Qualifikation des Schulungspersonals festgehalten sind. Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen versehen, insbesondere mit Auflagen verbunden werden."

      Das sind somit schonmal die Grundlagen, welche Stellen überhaupt vom LBA anerkannt werden können.
      Dann kommt aber noch der letzte Satz ins Spiel - und der ist nicht unerheblich, denn: er eröffnet dem LBA weitreichende Freiheiten bei der Entscheidung, welche Stellen anerkannt werden und welche nicht. Hierzu wird es sicher Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften geben, welche aber wiederum erst deutlich nach dem Inkrafttreten der neuen LuftVO zur Anwendung kommen werden.

      Mein BAUCHGEFÜHL ist, dass da sicher SafeDrone einen Fuß in die Türe stellt bzw. schon gestellt hat und LHT durchaus einen bekannter Name im LBA ist. Ob die bisherige Zertifizierung, wie wir sie bereits vollzogen haben, den noch zu formulierenden Vorgaben des LBA genügen wird, kann derzeit noch nicht seriös bestätigt werden.

      Aber: ich bin schon auch gespannt, was in einer Antwort steht - vielleicht sind deren Kontakte ja auch in die Politik recht gut und sie wissen schon, ob sie zu einer dieser anerkannten Stellen gehören werden... In der Bundesratsdrucksache 39/17 rechnet man mit derzeit ca. 50 Anträgen auf Zulassung als "anerkannte Stelle".
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Sky4Dream schrieb:

      Das gilt ab sofort für Drohnen-Piloten – Die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Thüringen
      ??? Jetzt haut es mir aber echt den Vogel aus dem Nest... wie geht denn das?Die neue Verordnung ist noch nicht in Kraft.
      Den Hinweis auf diese Seite mit der Aussage, dass man sich gefälligst daran halten solle.... würde ich dem "Ansprechpartner" aber sowas von um die Ohren hauen...

      Man sehe sich mal an, welches Datum unter dem Bild auf der Website genannt ist:
      ManfredGrund.JPG

      Ab sofort heißt in diesem Falle also sogar vor der letzten Bundesratsabstimmung (über die wir hier schon die ganze Zeit diskutieren)?

      Lieber Steini, ich denke, ich konnte Dir damit Deine Laune wiederbringen ;)
      Das gilt ab sofort für Drohnen-Piloten – Die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Thüringen


      Mich hat interessiert wie Herr Grund zu dieser Aussage kommt und ich habe im Namen des Forum dort angefragt:

      Hier die Antwort:

      Hallo Teckkopter,

      vielen Dank für die Nachfrage. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundestag in das Verfahren nicht eingebunden ist. Ich habe meine Plattform bereit gestellt, um die Information des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur weiter zu verbreiten. Das Ministerium stimmt sich nur mit den Bundesländern ab, die meines Wissens über die Art und Weise sowie die Behörden für den Nachweis selbst befinden.

      Vorerst ist die Verordnung gestoppt worden. Der Bundesrat hatte am 10. März etliche Änderungswünsche.

      Wie lange die Einarbeitung der Forderungen des Bundesrates benötigt, ist mir nicht bekannt. Die überarbeitete Verordnung muss sodann erneut innerhalb der Bundesregierung ressortabgestimmt und im Bundeskabinett beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manfred Grund


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      Manfred Grund
      Mitglied des Deutschen Bundestages


      haareraufen