steini, kannst ja auch vom dach einens hochhauses starten... da darfst dann nochmal 100 meter rauf...
Gruss Andy
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Spookymike schrieb:
Du schreibst diesbezüglich von ELENDteckkopter schrieb:
Wer das Elend verpasst hat, hier nochmals in Farbe:
Ist schon Lustig wie anders die Sichtweise auf Dieses Video ist je nachdem ob man Ausschliesslich "Flugmodellflieger", oder "Coptermodellflieger" ist. In anderen Foren wird genau dieses Video
und die daraus entstandenen Verordnung von den Forenmitgliedern "GEFEIERT" wird
BTW, hat hier Irgendeiner mal ne Vollständige Aufstellung was sich mit dieser Novelierung genau ändern wird?
Wenn man durch diverse Foren liest, kommen immer nur Mutmassungen zu tragen. Da wird auf den "Flyer" "Die neue Drohnenverordnung" oder die "Kurzinformation zur nutzung von UAS"oder
"Klare Regeln für den Betrieb von..." vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen, die ja nach gestern NICHT MEHR Aktuell sind.
Es liest sich ebenfalls so als ob in bestimmten Situation der Multicopter dem Modellflugzeug gleich gestellt bleibt, aber in anderen Situationen der Multicopter EXTRA Geregelt wird (100 Meter Grenze)
Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf, und wenn dann nur bis 100 Meter. (Safedrone Piloten haben sich ja eh freiwillig entschieden nicht höher als 100 Meter zu fliegen)
Was wird den nun wirklich Fakt sein?
So wie ich das alles verstehe scheint es auf folgende rauszulaufen.
1. Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und DROHNEN ab 250g Startgewicht
2. Flüge über 100 Meter ebenfalls ausserhalb von Modellflugplätzen für Flugzeugmodelle auch über 2Kg, mit Kenntnissnachweis, NICHT ABER FÜR DROHNEN (Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
3. Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Poliziei und Rettung
4. FPV unter 250g ohne Spotter erlaubt wenn unter 30 Meter geflogen wird, über 250g und unter 30 Meter jetzt offiziell Erlaubt wenn ein Spotter dabei ist!
Ich bin Verwirrter als vorher
Spookymike schrieb:
Gewerbetreibende durften noch nie höher als 100 Meter, da ändert sich nicht wirklich viel.
Im Gegenteil, so wie ich die neue Verordnung interpretiere, werden genau die Gewerbetreibenden gestärkt,
was prinzipiell nicht verkehrt ist, handelt es sich um den Drohnenmarkt um einen gigantisch wachsendne Markt
teckkopter schrieb:
@Spookymike, bitte lese den Brief vom BVCP, dann weiß Du um was es geht.
Vermutungen wie es mal eventuell war, helfen uns nicht und die Fakten liegen bereits auf dem Tisch und wurden durch den Bundesrat abgesegnet.
Spookymike schrieb:
Mich würde halt der genaue Wortlaut im kompletten Zusammenhang interessieren, was da gesern verabschiedet wurde!
Geeeeenau!Pixhai schrieb:
Wir müssen alle erstmal auf das geschriebene Gesetz warten um Details zu diskutieren.
Spookymike schrieb:
Diese FAKTEN würde ich auch gerne zusammengeschrieben lesen können, so dass man sich nicht durch 100te Websiten klicken muss
auf denen Halbwahrheiten und Falsche Formulierungen zu lesen sind.
Steini schrieb:
Man könnte nun Geld damit verdienen eine App zu programmieren die die restlichen, wenigen, Stellen kenntlich macht wo ich überhaupt noch mit einem Multikopter/Modellflugzeug fliegen darf.
Raptor2063 schrieb:
Ich verstehe einfach nicht wieso Modellflieger mit Nachweis über 100m dürfen, Multicopter sind aber ausgenommen... Wo ist der Unterschied?!