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Angepinnt LIVE heute Bundesrat - Zu guter Letzt: Die Drohnenverordnung

    • Wichtig
    • Regeln & Gesetze

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    • Spookymike schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Wer das Elend verpasst hat, hier nochmals in Farbe:

      Du schreibst diesbezüglich von ELEND
      Ist schon Lustig wie anders die Sichtweise auf Dieses Video ist je nachdem ob man Ausschliesslich "Flugmodellflieger", oder "Coptermodellflieger" ist. In anderen Foren wird genau dieses Video
      und die daraus entstandenen Verordnung von den Forenmitgliedern "GEFEIERT" wird :)

      BTW, hat hier Irgendeiner mal ne Vollständige Aufstellung was sich mit dieser Novelierung genau ändern wird?
      Wenn man durch diverse Foren liest, kommen immer nur Mutmassungen zu tragen. Da wird auf den "Flyer" "Die neue Drohnenverordnung" oder die "Kurzinformation zur nutzung von UAS"oder
      "Klare Regeln für den Betrieb von..." vom
      Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen, die ja nach gestern NICHT MEHR Aktuell sind.

      Es liest sich ebenfalls so als ob in bestimmten Situation der Multicopter dem Modellflugzeug gleich gestellt bleibt, aber in anderen Situationen der Multicopter EXTRA Geregelt wird (100 Meter Grenze)
      Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf, und wenn dann nur bis 100 Meter. (Safedrone Piloten haben sich ja eh freiwillig entschieden nicht höher als 100 Meter zu fliegen)

      Was wird den nun wirklich Fakt sein?

      So wie ich das alles verstehe scheint es auf folgende rauszulaufen.

      1. Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und DROHNEN ab 250g Startgewicht
      2. Flüge über 100 Meter ebenfalls ausserhalb von Modellflugplätzen für Flugzeugmodelle auch über 2Kg, mit Kenntnissnachweis, NICHT ABER FÜR DROHNEN (Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
      3. Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Poliziei und Rettung
      4. FPV unter 250g ohne Spotter erlaubt wenn unter 30 Meter geflogen wird, über 250g und unter 30 Meter jetzt offiziell Erlaubt wenn ein Spotter dabei ist!

      Ich bin Verwirrter als vorher ?(
      Wenn man sich zuvor mit dem Entwurf beschäftigt hat, dann weiß man was geändert wird.
      Wenn die Gesetzte in Kraft treten, dann werden wir sicherlich die Wichtigsten Eckpunkte in einer Liste schreiben.

      Wegen dem Elend, da waren zwei Dinge gemeint. Das Gedankenlose Durchwinken und die Tatsache, dass es die Kopterpiloten nun in vielen Bereichen deutlich schwerer haben. Diejenigen die in anderen Foren feiern, können nichts mit Kopter zu tun haben.
      Sorry, aber das Wort Elend, war da noch sehr Milde ausgedrückt.
    • Ich verstehe halt nicht, warum sich der eine oder andere Forenteilnehmer, teilweise bekennende "Safedrone" Piloten, hier im Form so über die 100 Meter aufregen.
      Haben wir nicht bei Safedrone Freiwillig erklärt dass wir nicht höher wie 100 Meter fliegen ;)

      Haben wir Copter Piloten hier nicht mitunter auch von UNS aus, die Abspaltung zum herkömmlichen Modellflug ausgesprochen.

      "Geschimpft" über die Novellierung wird eigentlich nur von den Copterpiloten. Die Flächenflieger FEIERN diesen Beschluss ???

      Das mit dem "Elend" war meinerseits auch nicht böse gemeint :)
    • Gewerbetreibende durften noch nie höher als 100 Meter, da ändert sich nicht wirklich viel.
      Im Gegenteil, so wie ich die neue Verordnung interpretiere, werden genau die Gewerbetreibenden gestärkt,
      was prinzipiell nicht verkehrt ist, handelt es sich um den Drohnenmarkt um einen gigantisch wachsendne Markt!
    • Spookymike schrieb:

      Gewerbetreibende durften noch nie höher als 100 Meter, da ändert sich nicht wirklich viel.
      Im Gegenteil, so wie ich die neue Verordnung interpretiere, werden genau die Gewerbetreibenden gestärkt,
      was prinzipiell nicht verkehrt ist, handelt es sich um den Drohnenmarkt um einen gigantisch wachsendne Markt


      Das ist so nicht richtig, es gab Aushamegenehmigungen für z.B Inspektionen an Windräder usw. Nun aber gilt erst Einmal ein Grundsätzliches Verbot über 100 Meter.
      Es ist abzuwarten ob die Länder eine Ausnahme zulassen und zulassen dürfen.
      Kannst Du mir mal die Vorteile für das Gewerbe mitteilen. ?(
    • Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis Für Das Fliegen ausserhalb der Sicht kann bei den
      Landesluftfahrtbehörden beantragt werden.
      Das war vorher glaube ich gar nicht möglich. Aber wie gesagt, ich bin kein Gewerbetreibender weshalb ich mich hauptsächlich über
      für mich als Hobbypilot interessante Dinge versuche schlau zu machen.

      Aber es ist ebenfalls in den letzten Wochen und Monaten so viel geschrieben und berichtet worden, dass man da auch mal den überblick verliert pardon
    • teckkopter schrieb:

      @Spookymike, bitte lese den Brief vom BVCP, dann weiß Du um was es geht.
      Vermutungen wie es mal eventuell war, helfen uns nicht und die Fakten liegen bereits auf dem Tisch und wurden durch den Bundesrat abgesegnet.
      Ja, und genau Diese FAKTEN würde ich auch gerne zusammengeschrieben lesen können, so dass man sich nicht durch 100te Websiten klicken muss
      auf denen Halbwahrheiten und Falsche Formulierungen zu lesen sind.
      Auf einigen Seiten wird von Flugmodellen gesprochen, auf anderen Seiten von Drohnen. Da wird geschrieben, gilt für ALLES was Ferngesteuert fliegt,
      dort wird davon gesprochen dass es nur für Multikopter betroffen sind. Abermals wird wieder unterschieden Privat/Gewerblich etc.
      Momentan ist alles noch nicht ganz durchsichtig.
      Die Seite vom BVCP und auch den Brief kenne ich schon. ABER der ist ja auch schon wieder ein paar Tage Alt.

      Mich würde halt der genaue Wortlaut im kompletten Zusammenhang interessieren, was da gesern verabschiedet wurde!
    • Spookymike schrieb:

      Mich würde halt der genaue Wortlaut im kompletten Zusammenhang interessieren, was da gesern verabschiedet wurde!
      Wir müssen alle erstmal auf das geschriebene Gesetz warten um Details zu diskutieren.
      Wir wissen nicht wie sie Kennzeichnung genau auszusehen hat und wo genau sie angebracht werden muss.
      Auch wissen wir nicht wie der Kenntnissnachweis für Drohnen über 2 Kg aussieht und wer dafür zertifiziert ist.
      Alles Andere steht aber schon im Entwurf, der bis auf die 100m Grenze für Flächenflieger, durchgewunken wurde.
    • Pixhai schrieb:

      Wir müssen alle erstmal auf das geschriebene Gesetz warten um Details zu diskutieren.
      Geeeeenau!

      Und dann gibt es noch Ausführungs- und Vollzugsbekanntmachungen, Durchführungs- und Übergangsvorschriften...
      Am Tage des Inkrafttretens sieht es dann anders aus und dann kann man sich auch ans "Zusammenfassen" machen.
      Wobei auch ein Zusammenfassender den Aufwand hat, sich einzulesen, viele Quellen zu zitieren,(zu) treffend zu formulieren...
      Ohne eigene Anstrengung geht es nicht...


      Spookymike schrieb:

      Diese FAKTEN würde ich auch gerne zusammengeschrieben lesen können, so dass man sich nicht durch 100te Websiten klicken muss
      auf denen Halbwahrheiten und Falsche Formulierungen zu lesen sind.
      Na, wäre das nicht eine herausfordernde Hausaufgabe für Dich? hmm :thumbup:
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Raptor2063 schrieb:

      Ich verstehe einfach nicht wieso Modellflieger mit Nachweis über 100m dürfen, Multicopter sind aber ausgenommen... Wo ist der Unterschied?!
      Wieso? Wir sind doch auch manchmal Modellflieger - oder waren es... unter bestimmten Umständen, manchmal, gegebenenfalls, eventuell, möglicherweise... lol
      Vermutlich meinst Du mit Modellflieger Flächenmodelle?
      Unterschied: die einen haben Tragflächen, die anderen nicht. phatgrin Die dritten haben zwei Rotoren und die anderen drei oder mehr. totolachen
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix