Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Angepinnt LIVE heute Bundesrat - Zu guter Letzt: Die Drohnenverordnung

    • Wichtig
    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Jetzt war mir kurz schwindelig und ich hätte fast an meiner eigenen Geschäftsfähigkeit (im Sinne des BGB) oder an meiner Schuldfähigkeit (im Sinne des Strafrechts) gezweifelt... da aber nun die grundlegensten Grundlagen wieder in Erinnerung gelangt sind, kann es mit dem Thema weitergehen.

      Offen ist noch die Frage, wo die genannte 14-Jahre-Grenze als Mindestalter für den Befähigungsnachweis herkommt:

      Aragorn68 schrieb:

      Bezüglich der Bescheinigung muss der Bewerber das 14. Lebensjahr vollendet haben.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • teckkopter schrieb:

      Wer das Elend verpasst hat, hier nochmals in Farbe:

      Du schreibst diesbezüglich von ELEND

      Ist schon Lustig wie anders die Sichtweise auf Dieses Video ist je nachdem ob man Ausschliesslich "Flugmodellflieger", oder "Coptermodellflieger" ist. In anderen Foren wird genau dieses Video
      und die daraus entstandenen Verordnung von den Forenmitgliedern "GEFEIERT" wird :)

      BTW, hat hier Irgendeiner mal ne Vollständige Aufstellung was sich mit dieser Novelierung genau ändern wird?
      Wenn man durch diverse Foren liest, kommen immer nur Mutmassungen zu tragen. Da wird auf den "Flyer" "Die neue Drohnenverordnung" oder die "Kurzinformation zur nutzung von UAS"oder
      "Klare Regeln für den Betrieb von..." vom
      Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen, die ja nach gestern NICHT MEHR Aktuell sind.

      Es liest sich ebenfalls so als ob in bestimmten Situation der Multicopter dem Modellflugzeug gleich gestellt bleibt, aber in anderen Situationen der Multicopter EXTRA Geregelt wird (100 Meter Grenze)
      Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf, und wenn dann nur bis 100 Meter. (Safedrone Piloten haben sich ja eh freiwillig entschieden nicht höher als 100 Meter zu fliegen)

      Was wird den nun wirklich Fakt sein?

      So wie ich das alles verstehe scheint es auf folgende rauszulaufen.

      1. Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und DROHNEN ab 250g Startgewicht
      2. Flüge über 100 Meter ebenfalls ausserhalb von Modellflugplätzen für Flugzeugmodelle auch über 2Kg, mit Kenntnissnachweis, NICHT ABER FÜR DROHNEN (Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
      3. Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Poliziei und Rettung
      4. FPV unter 250g ohne Spotter erlaubt wenn unter 30 Meter geflogen wird, über 250g und unter 30 Meter jetzt offiziell Erlaubt wenn ein Spotter dabei ist!

      Ich bin Verwirrter als vorher ?(
    • Kruzifix schrieb:

      Aragorn68 schrieb:

      ...das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist ...
      Minderjährig ist man bis zur Volljährigkeit mit 18.Wie kommst Du auf die Altersgrenze "14"?
      Ich muss mich berichtigen, es wird wohl zwischen den Kenntnissen unbemannten und Flugmodelle ein Unterschied gemacht.

      §21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen:

      (3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten
      Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
      1. ein gültiges Identitätsdokument,
      2. bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
      3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
      4. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern
      er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt.

      §21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

      (1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird
      von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur
      Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von
      ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf
      Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der
      Erteilung der Bescheinigung fest.
      (2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist
      die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
    • Aragorn68 schrieb:

      §21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

      (1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird
      von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur
      Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von
      ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf
      Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der
      Erteilung der Bescheinigung fest.
      (2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist
      die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
      Diese Altersgrenze von 14 Jahren gilt für Modellfluggelände, wie der § 21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 3 aussagt! Auf jenen bezieht sich der von Dir zitierte § 21e in Abs. 1 Satz 1.

      Folglich stimmt das

      Aragorn68 schrieb:

      Ich muss mich berichtigen, es wird wohl zwischen den Kenntnissen unbemannten und Flugmodelle ein Unterschied gemacht.
      so nicht, dass unterschieden wird, WAS, sondern es wird hierfür unterschieden WO.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Was für uns viel wichtiger ist ob es eine Sondergenehmigung geben wird.

      Gerade diese Woche Schornstein von nem Kraftwerk inspiziert auf einem Gelände wo 2 Krankenhäuser stehen mit Heliports. Die Frau vom Amt meinte nur rufen se die Krankenhäuser an und informieren se diese das von bis in der Luft sind.

      Auf die Frage ob ich eine Einzel AE bräuchte kam nur eine Einzel AE würde keinen Sinn machen weil dort das gleiche drin stehen würde... Krankenhäuser anrufen und informieren ab wann bis wann man in der Luft ist.

      Abgesehen davon glaube ich kaum das ein Heli 3-5 Meter an den Schornstein vorbei fliegt um zu landen.

      Bin echt gespannt wie das in Zukunft gehändelt wird.
    • Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrie...
      War es für Gebäude von Verfasssungsorganen, Kontrollzonen... nicht schon immer verboten, zu fliegen? 8o censored



      Spookymike schrieb:

      Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf
      Warum denn nicht? Du darfst auch einen 16,576 Kg. schweren Kopter fliegen, "KOMMA WENN..." stick
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ich werde mir gleich mal den H920plus (Startmasse 4950g mit 3 Akkus und CGO4) packen, zum Modellsportverein, meine Luftfahrtversicherung (bis 25KG als Modellflugzeug) mitnehmen. Dort die Kiste abstellen und mal fragen wer mich in das Gerät einweisen kann, und ob die mir mal ein paar Runden vorfliegen. Hat jemand zufällig ein Lehrer-Schüler-Kabel für die ST16? :D
      LG

      Steini
    • Spookymike schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Wer das Elend verpasst hat, hier nochmals in Farbe:

      Du schreibst diesbezüglich von ELEND
      Ist schon Lustig wie anders die Sichtweise auf Dieses Video ist je nachdem ob man Ausschliesslich "Flugmodellflieger", oder "Coptermodellflieger" ist. In anderen Foren wird genau dieses Video
      und die daraus entstandenen Verordnung von den Forenmitgliedern "GEFEIERT" wird :)

      BTW, hat hier Irgendeiner mal ne Vollständige Aufstellung was sich mit dieser Novelierung genau ändern wird?
      Wenn man durch diverse Foren liest, kommen immer nur Mutmassungen zu tragen. Da wird auf den "Flyer" "Die neue Drohnenverordnung" oder die "Kurzinformation zur nutzung von UAS"oder
      "Klare Regeln für den Betrieb von..." vom
      Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen, die ja nach gestern NICHT MEHR Aktuell sind.

      Es liest sich ebenfalls so als ob in bestimmten Situation der Multicopter dem Modellflugzeug gleich gestellt bleibt, aber in anderen Situationen der Multicopter EXTRA Geregelt wird (100 Meter Grenze)
      Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf, und wenn dann nur bis 100 Meter. (Safedrone Piloten haben sich ja eh freiwillig entschieden nicht höher als 100 Meter zu fliegen)

      Was wird den nun wirklich Fakt sein?

      So wie ich das alles verstehe scheint es auf folgende rauszulaufen.

      1. Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und DROHNEN ab 250g Startgewicht
      2. Flüge über 100 Meter ebenfalls ausserhalb von Modellflugplätzen für Flugzeugmodelle auch über 2Kg, mit Kenntnissnachweis, NICHT ABER FÜR DROHNEN (Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
      3. Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Poliziei und Rettung
      4. FPV unter 250g ohne Spotter erlaubt wenn unter 30 Meter geflogen wird, über 250g und unter 30 Meter jetzt offiziell Erlaubt wenn ein Spotter dabei ist!

      Ich bin Verwirrter als vorher ?(
      Ganz einfach, haben wir schon Wochen rechts in der Leiste des Forums, bis auf ein paar Kleinigkeiten ist alles richtig:


      rc-drohnen-forum.de/images/verordnung.PNG
      LG

      Steini