Kruzifix schrieb:
Aber dennoch minderjährig!
Strafmündigkeit hat mit Minderjährigkeit aber mal sowas von nichts zu tun.
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Jetzt war mir kurz schwindelig und ich hätte fast an meiner eigenen Geschäftsfähigkeit (im Sinne des BGB) oder an meiner Schuldfähigkeit (im Sinne des Strafrechts) gezweifelt... da aber nun die grundlegensten Grundlagen wieder in Erinnerung gelangt sind, kann es mit dem Thema weitergehen.
Offen ist noch die Frage, wo die genannte 14-Jahre-Grenze als Mindestalter für den Befähigungsnachweis herkommt:
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix -
teckkopter schrieb:
Wer das Elend verpasst hat, hier nochmals in Farbe:
Ist schon Lustig wie anders die Sichtweise auf Dieses Video ist je nachdem ob man Ausschliesslich "Flugmodellflieger", oder "Coptermodellflieger" ist. In anderen Foren wird genau dieses Video
und die daraus entstandenen Verordnung von den Forenmitgliedern "GEFEIERT" wird
BTW, hat hier Irgendeiner mal ne Vollständige Aufstellung was sich mit dieser Novelierung genau ändern wird?
Wenn man durch diverse Foren liest, kommen immer nur Mutmassungen zu tragen. Da wird auf den "Flyer" "Die neue Drohnenverordnung" oder die "Kurzinformation zur nutzung von UAS"oder
"Klare Regeln für den Betrieb von..." vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen, die ja nach gestern NICHT MEHR Aktuell sind.
Es liest sich ebenfalls so als ob in bestimmten Situation der Multicopter dem Modellflugzeug gleich gestellt bleibt, aber in anderen Situationen der Multicopter EXTRA Geregelt wird (100 Meter Grenze)
Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf, und wenn dann nur bis 100 Meter. (Safedrone Piloten haben sich ja eh freiwillig entschieden nicht höher als 100 Meter zu fliegen)
Was wird den nun wirklich Fakt sein?
So wie ich das alles verstehe scheint es auf folgende rauszulaufen.
1. Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und DROHNEN ab 250g Startgewicht
2. Flüge über 100 Meter ebenfalls ausserhalb von Modellflugplätzen für Flugzeugmodelle auch über 2Kg, mit Kenntnissnachweis, NICHT ABER FÜR DROHNEN (Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
3. Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Poliziei und Rettung
4. FPV unter 250g ohne Spotter erlaubt wenn unter 30 Meter geflogen wird, über 250g und unter 30 Meter jetzt offiziell Erlaubt wenn ein Spotter dabei ist!
Ich bin Verwirrter als vorher -
Kruzifix schrieb:
Aragorn68 schrieb:
...das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist ...
§21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen:
(3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten
Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
1. ein gültiges Identitätsdokument,
2. bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
4. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern
er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt.
§21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird
von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur
Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von
ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf
Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der
Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist
die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen. -
Aragorn68 schrieb:
§21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird
von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur
Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von
ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf
Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der
Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist
die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
Folglich stimmt das
Aragorn68 schrieb:
Ich muss mich berichtigen, es wird wohl zwischen den Kenntnissen unbemannten und Flugmodelle ein Unterschied gemacht.
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix -
Was für uns viel wichtiger ist ob es eine Sondergenehmigung geben wird.
Gerade diese Woche Schornstein von nem Kraftwerk inspiziert auf einem Gelände wo 2 Krankenhäuser stehen mit Heliports. Die Frau vom Amt meinte nur rufen se die Krankenhäuser an und informieren se diese das von bis in der Luft sind.
Auf die Frage ob ich eine Einzel AE bräuchte kam nur eine Einzel AE würde keinen Sinn machen weil dort das gleiche drin stehen würde... Krankenhäuser anrufen und informieren ab wann bis wann man in der Luft ist.
Abgesehen davon glaube ich kaum das ein Heli 3-5 Meter an den Schornstein vorbei fliegt um zu landen.
Bin echt gespannt wie das in Zukunft gehändelt wird. -
Spookymike schrieb:
(Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
-
Für mich stellt sich nun die Frage, ab wann transformiert sich mein Flugmodell zum Multikopter und wieder zurück?LG
Steini -
-
Steini schrieb:
Für mich stellt sich nun die Frage, ab wann transformiert sich mein Flugmodell zum Multikopter und wieder zurück?
viele Grüße
Boernie -
Pixhai schrieb:
Spookymike schrieb:
(Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
-
Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrie...
Spookymike schrieb:
Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix -
oooh, überschnitten... mit der Korrektur.
Vergiss' somit meinIch wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix -
Ich werde mir gleich mal den H920plus (Startmasse 4950g mit 3 Akkus und CGO4) packen, zum Modellsportverein, meine Luftfahrtversicherung (bis 25KG als Modellflugzeug) mitnehmen. Dort die Kiste abstellen und mal fragen wer mich in das Gerät einweisen kann, und ob die mir mal ein paar Runden vorfliegen. Hat jemand zufällig ein Lehrer-Schüler-Kabel für die ST16?LG
Steini -
Das geht nur ab 14 und bis max. 45...
Ich glaube, ich habe sowas im Entwurf Nr. 45656987523 / 2019 des EU-Rates gelesen...Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix -
Wie wollen die den mein tatsächliches Alter feststellen? Letztens musste ich schon im Kino meinen Persönlichen zeigen.LG
Steini -
Steini schrieb:
Für mich stellt sich nun die Frage, ab wann transformiert sich mein Flugmodell zum Multikopter und wieder zurück?
Guckst du hier: E-flite® Convergence™ VTOL -
Pixhai schrieb:
Steini schrieb:
Für mich stellt sich nun die Frage, ab wann transformiert sich mein Flugmodell zum Multikopter und wieder zurück?
LG
Steini -
Zitat Spookymike:
"...3.Flugverbot Generell für Gebäude von..."
Das beruhigt mich ungemein. Man möge sich das mal vorstellen... -
Spookymike schrieb:
teckkopter schrieb:
Wer das Elend verpasst hat, hier nochmals in Farbe:
Ist schon Lustig wie anders die Sichtweise auf Dieses Video ist je nachdem ob man Ausschliesslich "Flugmodellflieger", oder "Coptermodellflieger" ist. In anderen Foren wird genau dieses Video
und die daraus entstandenen Verordnung von den Forenmitgliedern "GEFEIERT" wird
BTW, hat hier Irgendeiner mal ne Vollständige Aufstellung was sich mit dieser Novelierung genau ändern wird?
Wenn man durch diverse Foren liest, kommen immer nur Mutmassungen zu tragen. Da wird auf den "Flyer" "Die neue Drohnenverordnung" oder die "Kurzinformation zur nutzung von UAS"oder
"Klare Regeln für den Betrieb von..." vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwiesen, die ja nach gestern NICHT MEHR Aktuell sind.
Es liest sich ebenfalls so als ob in bestimmten Situation der Multicopter dem Modellflugzeug gleich gestellt bleibt, aber in anderen Situationen der Multicopter EXTRA Geregelt wird (100 Meter Grenze)
Es ist unklar geworden ob ich nun Copter über 2kg Überhaupt noch fliegen darf, und wenn dann nur bis 100 Meter. (Safedrone Piloten haben sich ja eh freiwillig entschieden nicht höher als 100 Meter zu fliegen)
Was wird den nun wirklich Fakt sein?
So wie ich das alles verstehe scheint es auf folgende rauszulaufen.
1. Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle und DROHNEN ab 250g Startgewicht
2. Flüge über 100 Meter ebenfalls ausserhalb von Modellflugplätzen für Flugzeugmodelle auch über 2Kg, mit Kenntnissnachweis, NICHT ABER FÜR DROHNEN (Kenntnissnachweis gilt nicht für Multicopter)
3. Flugverbot Generell für Gebäude von Verfassungsorganen, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Poliziei und Rettung
4. FPV unter 250g ohne Spotter erlaubt wenn unter 30 Meter geflogen wird, über 250g und unter 30 Meter jetzt offiziell Erlaubt wenn ein Spotter dabei ist!
Ich bin Verwirrter als vorher
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Steini
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