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Abfluggewicht - Was muss ich angeben

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    • Ich kann nicht nachvollziehen was an Startmasse so schwierig bzw. Unklar ist. Es zählt wie im der Luftfahrt üblich die Masse welche das Luftfahrzeug beim Start hat(te).
      Wiegt der Copter beim Start also 2000 ist er eben 1g drüber... und im Flug wird man selten schwerer (wenn nicht Eis angesetzt wird) ergo wird auch niemand eine Geschichte alá "beim Start wog er noch 1995g" abnehmen.
      Am Ende zählt das tatsächliche Gewicht und wenn es ein Haufen Schrott ist der gewogen wird und nachweislich aus den gefundenen Einzelteilen bestand die dann 2001g ergeben wird sich z.B. eine Versicherung mit Freude auf diesen Ansatz stürzen.
    • Genau! Es gibt doch nur zwei logische Fälle:

      a) die Bezirksregierung macht eine Razzia - das hat es auf einigen Modellflugplätzen in NRW in den letzten Wochen gegeben!! Dann wird das zu untersuchende Fluggerät auf eine geeichte Waage gesetzt, welche der VW-Bus der Bezirksregierung praktischerweise dabei hat.

      b) Es gibt einen ernsthaften Unfall mit Personenschaden, dann kommt die BFU und wird die Trümmer wiegen UND auch intensiv beim Hersteller recherchieren, was die jeweilige Drohne wohl gewogen hat. Die Bulletins der BFU kann man im Netz herunterladen - ich hatte beruflich mit diesen Leuten ein paar mal zu tun und das sind handverlesene Vollprofis! Die Kollegen die da arbeiten haben eine einzige Passion: Sie wollen den Grund jedes Unfalls systematisch ermitteln. Dafür ertragen sie den Anblick zerfetzter Leichenteile die nachts in einem nassgeregneten Wald liegen und arbeiten für wenig Geld im öffentlichen Dienst. Das sind keine Versicherungs-Fuzzis die vom 5er BMW Dienstwagen träumen!

      Die wissen oder erarbeiten sich ganz genau die Zusammenhänge und ermitteln sehr exakt die jeweilige Konfiguration des verunfallten Fluggerätes (egal ob A380, Cessna oder Phantom 4) und die wissen dann auch nach 4-8 Wochen gründlichster Recherche, was die verschiedenen Akkus wiegen und was eine zusätzliche Kamera wiegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Wombat ()

    • Wombat schrieb:

      Genau! Es gibt doch nur zwei logische Fälle:

      a) die Bezirksregierung macht eine Razzia - das hat es auf einigen Modellflugplätzen in NRW in den letzten Wochen gegeben!! Dann wird das zu untersuchende Fluggerät auf eine geeichte Waage gesetzt, welche der VW-Bus der Bezirksregierung praktischerweise dabei hat.

      NRW fällt irgendwie immer schräg auf, egal um was es geht. Allerdings finde ich dazu nichts im Netz. Hast Du genauere Informationen? Auf Modellflugplätzen müsste es dann ja um die 25kg-Grenze gegangen sein, wenn ich nicht irre? Was war der Anlass?


      Coptermen schrieb:

      Oh man, jetzt war ich wirklich raus aus dem Thema. Ich sehe hier echt keine Chance, wie man in diesem Thema eine eigene Meinung schreiben und bilden darf, die so wie finde, der Praxis entspricht.
      (...)
      Gute Nacht und sorry an den Tehmenverfasser, dass wir schon wieder das eigentliche Thema verfehlt haben, was den Neuen und Wichtigen Informationen von Yuneec auf der Messe, geschuldet war.
      Ganz ruhig. Deinen Unmut kann ich nachvollziehen. Ich glaube, Ihr redet minimal aneinander vorbei. Das maßgebliche Abfluggewicht wurde hier ausreichend genau beschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen. Und Vergleiche mit Autos hinken, denn um ein Auto zu überladen muss man schon einiges anstellen und merkt es dann ggf. auch an der nächsten Bodenwelle. (Beim LKW ggf. nicht. Egal, andere Baustelle.) Allerdings denke ich wie Du - wenn es das ist, was Du meinst - dass die Herstellerangabe durchaus entscheidend sein kann, wenn Du den Copter nicht modifizierst und nichts dagegen spricht, sich auf diese Angabe zu verlassen. (Große Stückzahl, renommierter Hersteller etc.) In diesem Fall handelst Du schon mal gar nicht vorsätzlich, zweitens muss Deine Versicherung zahlen (kann Steini erklären), drittens wird sie eher den Hersteller auf Schadenersatz verklagen, weil die ihr Geld will und nicht Deine Existenz ruinieren. Und mit falschen Handbuchangaben kann die vor Gericht bestimmt was anfangen...

      So, und nun ist mir auch klar, dass ich meinen anderen Copter bis 01.Oktober aus dem Baum holen muss. Sonst bleibt nur die klassische Kletterlösung, denn mit Seil, Haken, Zusatzkamera und so weiter ist der Typhoon HA absolut über 2000g, egal ob mit RS oder ohne. Mist. shit Oder halt bei schlechtem Wetter fix den Kenntnisnachweis.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Die Vereine in denen ich Mitglied bin, waren nicht betroffen.

      -Es ging um das für den Platz genehmigte Abfluggewicht 25 kg oder 20 kg oder auch weniger.

      -Um die Ordnungsmäßigkeit der Führung des Flugbuchs. Vorhandensein Flugleiterwesten und Verbandskasten.

      -Um die Vollständigkeit und Aktualität der vorzulegenden Lärmpässe und die Übereinstimmung der Modell-Config damit.

      -Und natürlich um die ordnungsgemäße Eigentümer-Kennzeichnung der Modelle (die in der Zulassung vieler Flugplätz bei Abfluggewichten über 5 kg schon lange vorgeschrieben ist!)

      -Aber vor allem um die Einhaltung der genehmigten Flugsektoren (deshalb positioniert sich der VW-Bus auch erstmal an einigen Ecken rund um den Flugplatz herum!)