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Abfluggewicht - Was muss ich angeben

    • Regeln & Gesetze

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    • @Kruzifix,
      Was Du schreibst ist rechtlich richtig, nur wird es in der Praxis fremd sein, da es nicht umsetzbar ist.
      Aber wir werden sehen, ob es eine Gesetzesgrundlage dafür gibt, das jeder der einen Kopter kauft ob 5, 10, 15 oder 50 Jahre Alt seinen Kopter wiegen muss.
      Und ja ich gehe morgen mein Auto wiegen, könnte ja sein es wiegt mehr als der Hersteller angibt.
      Grrrrr ich bin jetzt auch raus und egal ist es mir zudem.
    • Raptor2063 schrieb:

      So ist es, nachdem ich in der Branche arbeite kann ich dass nur bestätigen. Toleranz gibt es hier quasi keine, ebenso "Auslegungen".

      Es gibt Vorschriften und klare Grenzen. Und wenn was passiert werden diese umso genauer untersucht und überprüft.
      jetzt muss ich doch mal noch Fragen ob Du der Schatten von Kruzifix bist, da Du Ihm immer beistehst.
      Aus welcher Branche du kommst weiß ich nicht, aber ich komme auch aus einer Branche und da wiegt keiner sein Auto bevor er fährt.


      Gute Nacht.
    • Das Alter oder sonst was interessiert niemanden! Der Pilot ist verantwortlich alle Vorschriften einzuhalten und wenn was passiert wird man sehr genau hinschauen. Gerade weil "Drohnen" aktuell sensibel behandelt werden.

      Klar wird keine Streife jeden Copter checken, aber spätestens wenn was passiert wird genau geschaut!

      Luftfahrt, genauer gesagt Triebwerke.
      Zulassungen, FAA, LBA, Vorschriften usw. sind mein tägliches Umfeld und deshalb weiß ich wie viel Spielraum hier existiert, erst Recht wenn es um Unfälle geht. Natürlich ist die Manntragende Luftfahrt nochmal eine andere Liga. Die Behörden gehen aber nach Vorschriften und Gesetzen vor und diese haben, sofern sie korrekt formuliert sind keine wirklichen Auslegungsspielraum.

      Wenn im Gesetz bis 2000g Abfluggewicht steht sind es 2000g, vielleicht mit einer Messtoleranz von +/-3g. Aber alles was drüber ist, isr eben drüber. Egal ob das Fluggerät von Opa Heinz, dem 14 jährigen Fritzchen Müller oder Tante Uschi geflogen wird. Verantwortlich ist und bleibt der Pilot und nicht der Hersteller.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()

    • Ich brauche keinen Beistand.
      Du hattest es doch schon begriffen... (hatte mich darüber (ehrlich) gefreut, weil es viel Aufwand war), wirfst jetzt aber erneut die Begriffsbedeutungen durcheinander.

      Coptermen schrieb:

      seinen Kopter wiegen muss.
      Nein, muss man genau so wenig, wie sein Auto. Aber er/es wird im Falle eines Falles gewogen werden, zwar nicht von Dir, aber ob Du willst oder nicht.

      Übrigens hatte hier vor kurzem jemand etwas von "Streitereien" geschrieben... ICH finde solche Diskussionen "positives" Streiten. Streiten heißt im Wortsinne: "Sich mit etwas intensiv auseinandersetzen und konträre Meinungen diskutieren". Und das finde ich nicht schlecht - ganz im Gegenteil.

      Ebenso gute Nacht.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Oh man, jetzt war ich wirklich raus aus dem Thema. Ich sehe hier echt keine Chance, wie man in diesem Thema eine eigene Meinung schreiben und bilden darf, die so wie finde, der Praxis entspricht.
      Ich finde deine Ausdrücke in den Post an mich, wie ich würde nur Schmarrn von mir geben, fehlend Begriffsfehldeutung und den Dritten Hinweis von Dir auf meine sprachliche Unzulänglichkeit, nicht angemessen, zumal ich nur meine Sichtweise darstelle, die Du einfach nicht akzeptierst.

      Gute Nacht und sorry an den Tehmenverfasser, dass wir schon wieder das eigentliche Thema verfehlt haben, was den Neuen und Wichtigen Informationen von Yuneec auf der Messe, geschuldet war.
    • Steini schrieb:

      Die Antwort ist B.

      (Die Startmasse)
      Lt Yuneec Seite wiegt jeder ! H mit RS ( Sorry ich gugg jetzt nicht nach glaube aber mich zu erinnern ) 2060 Gramm. Yuneec schreibt deshalb auch das für den H mit RS ein Kenntnisnachwies erforderlich ist. Mittlerweile hieß es ja sogar das der für Privatpiloten auch wenn es so stimmen sollte NICHT erforderlich ist ...
      Gruss Stefan
    • Wir sind zwar wieder einmal weit vom Thema ab... :rolleyes: ...aber:

      Ein Kenntnisnachweis (teuer) ist für jeden gewerblichen Piloten bei über 2KG bis unter 5KG Startmasse erforderlich.

      Eine Bescheinigung z.B. vom DMFV (günstig) reicht bei dem der nur zu Sport - und Freizwecken aus, bei Startmasse über 2KG bis unter 5KG.
      LG

      Steini
    • Die Behörden beziehen sich im Falle eines Unfalls aber nicht auf die Herstellerangaben, sondern auf die Masse die sie auf ihrer geeichten Waage messen (Hab mit der Behörde in Münster telefoniert und ihm genau diese Frage gestellt).

      Deshalb sagte ich auch, dass ich meinen Kopter einfach mal mit der Startmasse bei der Post mit ihrer geeichten Waage messen lasse. Das werde ich dann Fotografien und dann habe ich einfach die Masse die das Maß bestimmt. Und wenn die geeichte Waage der Post mit dem Akku meinen typhoon unter 2kg anzeigt, dann werde ich keinen Kenntnisnachweis brauchen.
    • (4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten miteiner Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssenab dem 1. Oktober 2017 auf Verlangen Kenntnisse


      Auszug aus der Verordnung...

      Alles klar?

      Wir hatten darüber schon ausgiebig diskutiert. Prinzipiell kann man jederzeit alles mögliche an seine Drohne schrauben- Veränderungen vornehmen. Dann sind die Herstellerangaben obsolet.
      LG

      Steini
    • Nach welchen Kriterien will man eine Startmasse bestimmen ? Nach den jetzigen sicher nicht oder es ist einfach so wie es auf der Yuneec Seite steht. Oder man schaut einfach was in Dobrindts Verordnung steht. Und steht da der H wiegt nach Yunnec Seite 2060 Gramm dann kann der nach Waage 500 Gramm wiegen. Ich weiß jetzt nicht was da so schwer zu verstehen ist. Gesetz... steht drin.... ganz einfach
      Gruss Stefan
    • Was da so schwer zu verstehen ist, darf man sich angesichts der bereits ausführlichen Diskussion tatsächlich fragen.

      Wikipedia: Das Startgewicht (offiziell: Startmasse, auch: Abfluggewicht bzw. -masse) eines Flugkörpers ist das Gewicht, das der Flugkörper im Moment des Lösens vom Boden oder von einem Trägersystem besitzt. Es setzt sich aus dem Rüstgewicht (Rüstmasse) und der Zuladung zusammen.

      Massegrenzen gibt es in Gesetzen zuhauf. Und stets ist da die tatsächliche Masse und nicht die auf dem Papier entscheidend.

      Fahre ich mit der alten FS-Klasse 3 einen 7,49-Tonner und überlade den auf über 7,5t, dann reicht einfach im Falle eines Falles (Kontrolle/Unfall...) der 3er-Schein nicht mehr, auch wenn im Fahrzeugschein bzw. -brief 7,49t zGG steht.

      Die "alten" Klassen und Begriffe habe ich angesichts des fortgeschrittenen Alters zahlreicher User bewusst gewählt ;)
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix