Ein Bekannter von mir hat jemanden mit einem entlegen Haus und viel Grund inkl. Wald. Jetzt fragte er mich ob ich Aufnahmen von dem Haus machen könnte. Würde eine Art Entschädigung bekommen.
Deshalb meine Frage an unsere österreichischen Kollegen.
Deshalb meine Frage an unsere österreichischen Kollegen.
- Darf ich auf dem Privatgrund Aufnahmen ohne Aufstiegsgenehmigung machen
- Wenn eine benötigt werden sollte, reicht mir Kategorie A für unbesiedelt. Es ist ja keiner in der Nähe ausser der Eigentümer.
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