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Gewichtsreduktion auf unter 2 kg?

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    • Gewichtsreduktion auf unter 2 kg?

      Der Typhoon H mit Realsense wiegt nach Internetveröffentlichungen 2039 g.

      Da offenbar die 2 kg Grenze für Flüge ohne "Drohnenführerschein" nach aktuellen Infos der Tagesordung des Bundesrats:
      Bundesrat - 10.03.2017 | 954. Sitzung des Bundesrates

      demnächst bestehen wird, wäre es hilfreich, wenn man das Abfluggewicht um 39 g reduzieren könnte. Es sind nur 39 g, aber vielleicht für die Kaskoversicherung genug, um den Schaden nicht anzuerkennen bzw. die Haftpflicht abzulehnen.

      Ideen zur Gewichtsreduktion die nicht zum Garantieverlust führen?
    • Vielleicht wären 39g ja noch in einer gewissen Toleranz?!?
      Wenn ich geblitzt werde, gibt man mir ja auch etwas Toleranz.

      Wobei ich dann die Gesetzesvertreter fragen würde, was denn maßgeblich ist?
      a. das aktuell auf einer geeichten Waage angezeigte Gewicht?
      b. das was in den offiziellen Papieren / techn. Daten des Gerätes steht?

      Eventuell wird es bei b. gar nicht anerkannt, wenn Du 40g eingespart hast?
      Du kannst ja auch ein Auto nicht durch verstopfen des Auspuffs in eine niedrige PS-Klasse bringen.

      Vermutlich muss der Hersteller Gewichtsgrenzen einhalten oder nicht.
      Gruß Fritz
    • rodau schrieb:

      Der Typhoon H mit Realsense wiegt nach Internetveröffentlichungen 2039 g.

      Da offenbar die 2 kg Grenze für Flüge ohne "Drohnenführerschein" nach aktuellen Infos der Tagesordung des Bundesrats:
      Bundesrat - 10.03.2017 | 954. Sitzung des Bundesrates

      demnächst bestehen wird, wäre es hilfreich, wenn man das Abfluggewicht um 39 g reduzieren könnte. Es sind nur 39 g, aber vielleicht für die Kaskoversicherung genug, um den Schaden nicht anzuerkennen bzw. die Haftpflicht abzulehnen.

      Ideen zur Gewichtsreduktion die nicht zum Garantieverlust führen?
      Na super :thumbdown: Danke Rodau für den Hinweis. Typhoon H direkt auf die Küchenwaage gestellt und ja es sind ca 2039 gr.
      Ich habe die Versicherung mit falscher Gewichtsangabe abgeschlossen, da im Internet und bei Yuneec überall 1950 gr als Info stand.
      Und ich bin davon ausgegangen, dass ich keinen Kenntnisnachweis (was auch immer der Gesetzgeber damit meint) für unter 2 kg benötige.
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KK-Typhoon-H ()

    • Jetzt würde ich erst einmal nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, oder den H auf dem Boden lassen. Hier ist eventuell der Hersteller gefragt eine entsprechende Klassifizierung innerhalb der Verordnung klarzustellen.

      Versicherung ist wiederum eine andere Frage, bei mir sind z.B. alle Modelle bis 5KG und alle Piloten versichert. Eine Änderung der Versicherungsbedingungen bedarf der Zustimmung des Versicherungsnehmers, oder einer begründeten außerordentlichen Kündigung.

      Sicher werden sich die Hersteller und die Versicherungen an die neuen Bedingungen anpassen - müssen.
      LG

      Steini
    • Fritz schrieb:

      Vielleicht wären 39g ja noch in einer gewissen Toleranz?!?
      Wenn ich geblitzt werde, gibt man mir ja auch etwas Toleranz.
      Die Blitztoleranz gilt, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen.
      Bei gesetzl. festgelegten Höchst-/Mindest-/Minimal-/Maximalgrenzen, welche dazu führen, dass man ein anderes Papier, eine andere Erlaubnis, eine andere Ausrüstung usw. usf. braucht, gibt es keine Toleranzen. Grenze ist Grenze.
      Wenn, dann betrifft so eine Toleranz nur den Wiegevorgang an sich.

      Wenn ein Kraftfahrzeug unter 6km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Bei 7km/h schon.
      Es muss mind. 60km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben, um auf Autobahnen fahren zu dürfen. Mit 59km/h nicht erlaubt.
      Entfernung zum Airport: 1500m - und nicht 1485 oder sonst was...
      Bei solchen Vorschriften gibt es keine Toleranzen.


      Fritz schrieb:

      Wobei ich dann die Gesetzesvertreter fragen würde, was denn maßgeblich ist?
      a. das aktuell auf einer geeichten Waage angezeigte Gewicht?
      b. das was in den offiziellen Papieren / techn. Daten des Gerätes steht?
      Mit Sicherheit "zählt" das tatsächliche Abfluggewicht inkl. aller Anbauten.
      Die Daten aus den Herstellerpapieren wären nur dann interessant, wenn wir einer Zulassungspflicht oder Musterzulassung unterliegen würden.


      Fritz schrieb:

      Eventuell wird es bei b. gar nicht anerkannt, wenn Du 40g eingespart hast?
      wie oben: es zählt das tatsächliche Abfluggewicht inkl. aller Anbauten. Und wenn Du durch Einsparung von 40g unter diese Grenze kommst, dann bist du drunter. Punkt.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Allerdings weiß ich nicht wer der Bereich "Zulassung" hier gehandelt wird. Der Hersteller baut es, macht CE usw. Kann es dann folgen haben wenn ich was hin oder vor allem wegbastel? (Das RS-Modul ist hier natürlich außen vor)?

      Beim Luftfahrzeug (Manntragend) ist es ähnlich wie im Kfz-Bereich. In der Regel braucht man dann das LBA.
    • Raptor2063 schrieb:

      Allerdings weiß ich nicht wer der Bereich "Zulassung" hier gehandelt wird. Der Hersteller baut es, macht CE usw.
      Da gibt es nichts zu handeln, da wir luftrechtlich nunmal keiner (Muster-)Zulassungspflicht unterliegen. Das hat mit CE überhaupt nichts zu tun!
      Wenn ich lustig bin und es schaffe, kann ich auch einen Besenstiel oder Blumentopf fliegen lassen. Es gibt keine Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Modellflugzeuge in unserer Gewichtsklasse.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • mein H wiegt 1990 (ohne Props). Ich will mir sogar noch Alustäbe in die Landekufen schieben.
      Ein Stab ist nämlich schon gebrochen und das bestimmt nicht bei einer Landung, das hätte ich gemerkt.
      Ich habe den Rucksack in verdacht, Die Styroporverpackung ist doch ziemlich anschmiegsam.
      LG

      bavaria
    • Coptermen schrieb:


      Coptermen schrieb:

      Nun kommt aber das Problem. Yunnec sagt, der Tyohoon H wiegt 1980 gr und das RS 134gr.
      Also sind es nach Herstellerangaben nicht wie hier gewogen 2034 gr sondern 2114 gr und damit deutlich drüber.
      Es wäre hilfreich wenn Yuneec auf der Homepage und in den Unterlagen für alle Modelle das richtige Abfluggewicht angibt, damit der Kunde bei der Versicherung und beim Antrag für die Aufstiegsgenehmigung die richtigen Angaben machen kann. Die Versicherung ändert jetzt die Police - ich habe keine Ahnung wie genau die Angaben sein müssen damit die Versicherung im Schadensfall auch für mich da ist.
      Typhoon H Pro RS (Okt 2016) wiegt wie oben schon erwähnt abflugfertig 2039 gr.
    • Anstatt wieder in alle möglichen Streitigkeiten zu verfallen, wäre es vielleicht hilfreich zum Thema zurückzukehren. Gefragt wurde hier nach Ideen, wie man mit dem THPRS durch "Abspecken" auf unter 2kg (Abflug)Gewicht kommen kann.
      Die einizige Idee, die dazu bislang beigesteuerert wurde war das RealSense abzubauen. Gibt es weniger radikale Varianten?

      Fritz wies auf die alternativen Landebeinchen von RAKONHELI hin. Sind die evtl. leichter als die Originale? Dann wäre das wahrscheinlich auch schon eine Lösung ...
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    • @MZFlyer, sorry ich wollte hier nicht vom Thema abweichen, aber es steht eben auch im Raum von welcher Angabe man reduzieren muss. von der Angabe von Yuneec die deutlich über 2kg oder Deine Angabe die knapp über 2kg ist.
      Übrigens auf meiner Waage zeigt mein RS 2068 gr. an. Und ich habe nichts besonders montiert.