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Gewichtsreduktion auf unter 2 kg?

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    • Coptermen schrieb:

      Wie sonst sollen die Piloten Gesetzteskomform nachweisen
      Das müssen sie doch garnicht!
      Wenn, dann müssen Dir die Verfolger nachweisen, dass Du NICHT unter der Grenze warst.


      Coptermen schrieb:

      verlangst von allen 80 Mio. deutschen Bürger
      Das sind genau solche Aussagen, die daneben liegen. Als hätten 80 Mio. deutscher Bürger einen Kopter und würden den Fall eines Falles erleben. BILD begrüßt Dich als Journalist recht herzlich.

      Etz wird's aber echt.... zum endgültigen Maulhalten meinerseits.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Coptermen schrieb:

      @Steini, Ich möchte mich selbstverständlich Gesetzteskonform verhalten, das mache ich immer. Aber du verlangst von allen 80 Mio. deutschen Bürger und blacktnt, dass Sie eine geeichte Waage mit Protokollfunkion zur Verfügung haben? Wie sonst sollen die Piloten Gesetzteskomform nachweisen, dass Ihr Kopter die Grenze des zulässigen Gewicht eingehalten haben.

      blacktnt schrieb:

      Ich habe meinen yth rs mit meiner personenwage gewogen. Wiegt 1,9kg.

      Muss ich mir jetzt noch eine genauere wage besorgen? Oder beim eichamt vorbeischauen?

      Ich verlange gar nichts, der Gesetzgeber schon, also noch mal ganz langsam:

      Keine Anbauten = Herstellerangaben
      Mit eigenen Anbauten = eigen wiegen

      So einfach ist das.
      LG

      Steini
    • Die Grundaussage ist doch nur: Am Ende zählt die Startmasse. Solange man unterhalb der Grenzen liegt (Realgewicht) ist es völlig egal.

      Liegt man drüber und es passiert was, oder es gibt tatsächlich eine Kontrolle kann ich zwar sagen, dass der Hersteller aber was anderes angibt und er unterhalb der Grenze liegt. Es hilft einem aber nichts, denn niemand kann 100% beweisen dass der Copter nicht vielleicht doch verändert wurde UND das Wichtigste: Der Pilot ist verantwortlich, niemand sonst!
      Der Aufwand (Kosten und Zeit: ca. 15€ und ca. 1 Minute) ist jedem zumutbar)

      Ich kann die Sichtweise schon nachvollziehen, egal ob Beispiel Auto, Anhänger oder was auch sonst. Dennoch zählt eben am Ende nicht ein "hab ich nicht gewußt" oder das "sollte anders sein laut Hersteller". Auch hier KfZ und Lautstärke, laut Hersteller X dB, Messung Polizei sagt aber X+5dB, damit zu laut. Alles Original, nichts modifiziert. Aber wer ist verantwortlich? Der Fahrer bzw. Halter!

      Ich sehe da wenn überhaupt nur eine Möglichkeit dann rauszukommen oder aber zumindest geringere Folgen zu haben: Man müsste dann mit viel Aufwand nachweisen, dass x serienmäßige Vergleichsmodelle auch eine Abweichung von der Herstellerangabe haben. Sprich durch einen Sachverständigen oder Gutachten nachweisen lassen, dass z.B. 5 Identische Modelle, original vom Hersteller auch eben diese Abweichungen von der Herstellerangabe aufweisen.

      Aber BTT: beeindruckend was der H so in die Luft bekommt!
    • Raptor2063 schrieb:




      Aber BTT: beeindruckend was der H so in die Luft bekommt!
      Ist zwar ein anderes Thema, aber da und in Verbindung mit dem Hexa Konzept sehe ich die Hauptgründe warum der H auch bei widrigen Umständen so souverän in der Luft steht und auch fliegt... da sind einfach genügend Reserven vorhanden. Weshalb es auch ein leichtes wäre gerade den Modellen ohne RealSense (wegen der 2 Kilo Grenze) oder meinetwegen allen H Modellen eine bessere und somit auch ein paar Gramm schwerere Kamera zu spendieren. Zumindest damit jene die das möchten oder glauben sie würden es brauchen (ich bin so einer :thumbsup: ) die Wahl hätten ob sie lieber 2 Liter schwere Petflaschen durch die Lüfte schweben lassen (was ich ganz lustig finde) oder nochmal eine Spur bessere und schönere Videos erstellen möchten. Aber ich will nicht zum hundertsten Mal damit anfangen... obwohl... :D

      ICH MÖCHTE ENDLICH MAL DIE NEUE KAMERA LIVE UND IN ACTION SEHEN... dash
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Wir geben rund €1.500,- für den TH(RS) aus,
      weitere €60,-/Jahr für die Versicherung,
      weitere €300,-/Jahr für die Betriebsbewilligung (in A)
      zusätzlich einige €100,- für weiteres Zubehör (Akkus, Ladegeräte, Filter ...)

      In Summe doch schon ein ziemlich teures Hobby/Spielerei.

      Aber dann wurde alles darangesetzt, um den Kopter doch noch vielleicht doch noch, wenn auch mit abenteuerlich anmutenden Ausreden und rechtlichen Spekulationen in die Luft zu bringen?!

      Warum dann nicht gleich ordentlich?
      Die meisten von uns sind stolz drauf, dass sie endlich das SafeDrone-Zertifikat im Original in den Händen halten.
      Vielleicht genügt das ja als Befähigungsnachweis? Und wenn nicht, der offizielle Test wird ja nicht soo viel schwieriger sein. Beispielfragen vom Test der AustroControl kann man sich hier ansehen : DC_PEL_ULFZ_001.pdf

      Damit hat dann jeder was ordentliches in den Händen und die 2000 Gramm sind dann gar kein Thema mehr.
      Ich selbst brauche es in Österreich und Tschechien nicht. Aber alleine, damit ich mich mit der ganzen Materie näher auseinander setzen muss, überlege ich, ob ich diesen Test freiwillig mache.

      Lg
      Kurt
    • @Raptor2063,
      ja am Ende zählt nur die Startmasse, völlig recht und da war ich nie anderer Meinung.
      Aber so wie Steini schreibt: keine Anbauten = Herstellerangaben.
      Anbauten = wiegen, ist völlig richtig und deckt sich mit meinen Angaben seit dem erste Post.

      "Liegt man drüber und es passiert was, oder es gibt tatsächlich eine Kontrolle kann ich zwar sagen, dass der Hersteller aber was anderes angibt und er unterhalb der Grenze liegt. Es hilft einem aber nichts, denn niemand.."
      Genau diese Aussage Glaube ich nicht, denn man wird dem Piloten nicht zumuten können, seinen H zu wiegen, wenn der unverändert bleibt.
      Und freiwillig werden es die hundertausende Amazon oder Mediamarkt Käufer auch nicht machen.
      In der Praxis wird es wahrscheinlich so sein, dass z.b. Mediamarkt die Kopter nach Gewichtsklasse anbietet, da hier dem Kunden mitgeteilt werden sollte, dass z.B. ab 2kg ein Kenntnisnachweis erforderlich ist. Und auch Mediamarkt benötigt dafür ein Gewicht, das verlässlich und je Kopter einheitlich ist.
      Oder wird an der Kasse dann gewogen? totolachen

      Mein Vorschlag ist, wir warten nun ab was passiert, da heute alles noch Vermutungen sind und Selbstversöndlich auch Deine Theorie Einzug finden könnte.


      Um zum Tehma zurück zu kommen, um das es hier im Thead eigentlich geht.
      Ich würde im Gegensatz zu Kruzifix, der das Gewichte auf der Küchenwaage als ausreichend empfindet, so seine Worte: "1,9 KG auf der eigenen Waage = ab auf die Wiese und los." dem Piloten lieber zur Sicherheit empfehlen, sich nach den Herstellerangaben (Abfluggewicht) zu richten, sofern der Kopter unverändert bleibt. Denn das wird sicherlich auch der Richtwert für die Versicherungen, Mediamarkt ... sein.
      Es wird auch einen Grund geben warum mir Yuneec mehr als 2100 gr beim RS angibt, obwohl blcktnt nur 1,9 kg auf der Waage lesen konnte, wobei die Mehrzal der User wie auch hier berichten, schon über 2030 gr ermittelt haben.
    • SkyPower64 schrieb:

      Wir geben rund €1.500,- für den TH(RS) aus,
      weitere €60,-/Jahr für die Versicherung,
      weitere €300,-/Jahr für die Betriebsbewilligung (in A)
      zusätzlich einige €100,- für weiteres Zubehör (Akkus, Ladegeräte, Filter ...)

      In Summe doch schon ein ziemlich teures Hobby/Spielerei.

      Aber dann wurde alles darangesetzt, um den Kopter doch noch vielleicht doch noch, wenn auch mit abenteuerlich anmutenden Ausreden und rechtlichen Spekulationen in die Luft zu bringen?!

      Warum dann nicht gleich ordentlich?
      Die meisten von uns sind stolz drauf, dass sie endlich das SafeDrone-Zertifikat im Original in den Händen halten.
      Vielleicht genügt das ja als Befähigungsnachweis? Und wenn nicht, der offizielle Test wird ja nicht soo viel schwieriger sein. Beispielfragen vom Test der AustroControl kann man sich hier ansehen : DC_PEL_ULFZ_001.pdf

      Damit hat dann jeder was ordentliches in den Händen und die 2000 Gramm sind dann gar kein Thema mehr.
      Ich selbst brauche es in Österreich und Tschechien nicht. Aber alleine, damit ich mich mit der ganzen Materie näher auseinander setzen muss, überlege ich, ob ich diesen Test freiwillig mache.

      Lg
      Kurt
      Da hast Du völlig Recht, so mache ich es auch.
      Es geht aber auch um die hundertausende Piloten die nicht unseren Kentnisstand haben, im Mediamarkt, Amazon den Kopter kaufen, sich nicht in Foren tummeln und eine Richtline benötigen.
    • Coptermen schrieb:

      SkyPower64 schrieb:

      Wir geben rund €1.500,- für den TH(RS) aus,
      weitere €60,-/Jahr für die Versicherung,
      weitere €300,-/Jahr für die Betriebsbewilligung (in A)
      zusätzlich einige €100,- für weiteres Zubehör (Akkus, Ladegeräte, Filter ...)

      In Summe doch schon ein ziemlich teures Hobby/Spielerei.

      Aber dann wurde alles darangesetzt, um den Kopter doch noch vielleicht doch noch, wenn auch mit abenteuerlich anmutenden Ausreden und rechtlichen Spekulationen in die Luft zu bringen?!

      Warum dann nicht gleich ordentlich?
      Die meisten von uns sind stolz drauf, dass sie endlich das SafeDrone-Zertifikat im Original in den Händen halten.
      Vielleicht genügt das ja als Befähigungsnachweis? Und wenn nicht, der offizielle Test wird ja nicht soo viel schwieriger sein. Beispielfragen vom Test der AustroControl kann man sich hier ansehen : DC_PEL_ULFZ_001.pdf

      Damit hat dann jeder was ordentliches in den Händen und die 2000 Gramm sind dann gar kein Thema mehr.
      Ich selbst brauche es in Österreich und Tschechien nicht. Aber alleine, damit ich mich mit der ganzen Materie näher auseinander setzen muss, überlege ich, ob ich diesen Test freiwillig mache.

      Lg
      Kurt
      Da hast Du völlig Recht, so mache ich es auch.Es geht aber auch um die hundertausende Piloten die nicht unseren Kentnisstand haben, im Mediamarkt, Amazon den Kopter kaufen, sich nicht in Foren tummeln und eine Richtline benötigen.
      aber vielleicht sollte eben gerade für diese Hunderttausenden, die sich diese Kenntnisse nicht aneignen wollen und sich in den Foren tummeln, eine Grenze gezogen werden? Leider wurde sie in D eben bei 2.000g gelegt.

      Lg
      Kurt
    • in Österreich (sicher auch in Deutschland) wurden öfter mal Prüfungen eingeführt, wo vorher keine vorgesehen waren.

      In der Fischerei genügte der Nachweis, dass vorher schon einige Jahre legal gefischt wurde.
      Bei den Mopeds genügte ein ähnlicher einfacher Nachweis, um den Mopedführerschein _ohne_ Prüfung zu erhalten.
      Bei den Modellfliegern mussten auch nur die neu beigetretenen die Prüfung ablegen ...

      Ich kann mir gut vorstellen, dass der _rechtzeitig vor In-Kraft-Treten der neuen Verordnung _ abgelegte Test der Lufthansa als Befähigungsnachweis anerkannt wird.

      Lg
      Kurt
    • Ich kenne ja jetzt nicht die Waage der anderen.

      Aber das ist ne geeichte Küchenwaage kein Billig-Teil und die zeigt bei mir
      Kopter mit Akku, mit Kamera, mit RS Modul 1967 gramm an. Auf der Homepage hab ich bisher bei den Spezifikationen für den Typhoon H mit RS nichts zum Gewicht gefunden.
      nur den Link hier: Typhoon H | Daten - Yuneec
      und da steht selbst 1950 Gramm.

      Solange meine Waage unter 2 Kilo anzeigt und selbst beim Media-Markt der Typhoon H mit RS als Drohne unter 2 KG angepriesen wird, heisst das für mich kein Kenntnisnachweis.
      Ansonsten soll bitte genau aufgeführt werden, mit was gewogen werden soll, bzw. der Hersteller genauere Angaben machen.

      Gruß
      Morpheus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Morpheus1612 ()

    • Morpheus1612 schrieb:

      Ich kenne ja jetzt nicht die Waage der anderen.

      Aber das ist ne geeichte Küchenwaage kein Billig-Teil und die zeigt bei mir
      Kopter mit Akku, mit Kamera, mit RS Modul 1967 gramm an. Auf der Homepage hab ich bisher bei den Spezifikationen für den Typhoon H mit RS nichts zum Gewicht gefunden.
      nur den Link hier: Typhoon H | Daten - Yuneec
      und da steht selbst 1950 Gramm.

      Solange meine Waage unter 2 Kilo anzeigt und selbst beim Media-Markt der Typhoon H mit RS als Drohne unter 2 KG angepriesen wird, heisst das für mich kein Kenntnisnachweis.
      Ansonsten soll bitte genau aufgeführt werden, mit was gewogen werden soll, bzw. der Hersteller genauere Angaben machen.

      Gruß
      Morpheus
      Ja, Morpheus, das ist genau meine Rede. Die hundertausende Drohnenkäufer im Mediamarkt, Amazon und Co. werden genau wie Du sich auf die Angaben verlassen. Wird der RS im Mediamarkt im Bereich unter 2kg angeboten wird keiner nachwiegen, zumal jeder ein anderes Gewicht ermittelt. Sollte der RS dennoch über 2kg wiegen wird es tausende vergehen geben, die ohne Kentnisnachweis aufgestiegen sind. Das Schreibe ich schon seit Wochen hier.
      Immer vorausgesetzt es montiert sich keiner eine Flasche an den Kopter. :thumbsup:
    • Coptermen schrieb:

      Der Typhoon H RS wiegt über 2kg. Das ist mal Fakt! Und haben bereits viele Hier bestätigt.
      Ja, genau das sind die Fakten. Man sollte Yuneec direkt auf die Problematik hinweisen, weil aussitzen nicht zielführend ist. Wenn wirklich mal eine Kontrolle statffinden sollte, wird es wie bei den Motorrädern z.B. Schalldruckmessung ablaufen und eine Waage ist dann für die Kollegen kein Problem. Da kann man sich noch soviel auf Internet-Angaben berufen, der Realsense wiegt über 2 kg. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Vielleicht wird Yuneec ja ein extra leichtes Landegestell entwickeln.... DAs die Chinesen gar nicht wissen, was in Europa abläuft sieht man daran, das der neue Yuneec Kopter nochmals schwerer, größer ist und das Modell hier ein Ladenhüter werden wird. Andere Hersteller werden immer leichter, kleiner und Yuneec entwickelt gegen den Trend.
    • Zukünftig ist ein Kenntnisnachweis ab 2KG erforderlich, wie der aussieht, vom wem der kommt ist noch ungeklärt.

      Ich darf aus der Verodnung zitieren:

      §21a(4)

      Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in

      1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
      3. der örtlichen Luftraumordnung
      nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet,für die einem Luftsportverein eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodel-len erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
      Der Nachweis wird erbracht durch
      1. eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben,
      2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder
      3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luft-sportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e, soweit die Erlaubnis zum Betrieb eines Flugmodells beantragt wird.
      Soweit ich das interpretiere, (keine Rechtsverbindlichkeit) trifft für uns nur 1. und 2. zu. (Wir fliegen dank des DMFV ja Multikopter, keine Modellflugzeuge)

      Nun interpretiere ich den 1. Satz (ohne Rechtsverbindlichkeit):

      Hier ist die Rede von "Startmasse" nicht Herstellerangabe, oder Abfluggewicht. Die Gewichtsangabe des Herstellers kann bei Kauf als Orientierung dienen. Durch An- Umbauten kann sich die Startmasse des Multikopters ändern. Aus diesem Grunde wird hier der Steuerer des Multikopters in die Pflicht genommen, nicht der Hersteller. Im übrigen nichts neues, das war auch vorher so.


      Das Yuneec gegen den Trend entwickelt sehe ich nicht so, der angesprochene H520 ist über 2KG aber unter 5KG, gleiches gilt für den H920plus (mit 2 Batterien durch selber nachwiegen bestätigt) Wenn ich also zukünftig mit beiden fliegen will, benötige ich keine AE, betreibe also kein UAS.


      Ich vermute das der H520 ein Bestseller werden wird. Wenn man sich so umhört interessieren sich viele Unternehmen für einen kleinen Hexa, der vergleichsweise günstig in der Anschaffung und im Betrieb ist. Ausgestattet mit der CGO-ET und der neuen CGO-CI und vielleicht noch kommenden Entwicklungen zur Vermessung usw. am Markt bis dato ein Alleinstellungsmerkmal.
      LG

      Steini