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Gewichtsreduktion auf unter 2 kg?

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    • MZFlyer schrieb:

      Fritz wies auf die alternativen Landebeinchen von RAKONHELI hin. Sind die evtl. leichter als die Originale? Dann wäre das wahrscheinlich auch schon eine Lösung ...
      Hat denn jemand das Landegestell mit dem Material von RAKONHELI getunt? Ist der Kopter damit dann schwerer oder leichter?
      Die Wahrheit gehört weder mir noch Dir oder jemand anderem. Die Wahrheit ist eine objektives Verhältnis! Wir alle haben aufgrund eigener Erfahrungen oder Überzeugungen oder aufgrund eines angenommenen Wissens oder besondererer Interessen stets nur eine subjektive Meinung, die sich von der Meinung anderer unterscheiden kann. Jemand mit einer anderen Meinung, muss nicht ein Feind sein; er kann sogar ein sehr guter Freund sein!
    • Richtig so, wie es Steini beschreibt: Dieses Gewicht ist dann das entscheidende Abfluggewicht.
      Einskommaneun ist nicht Zweikommanullplus!

      Sollte Deine Waage dann wider Erwarten sooooo falsch wiegen, dann hast im Falle eines Falles einfach Pech gehabt.
      Vorsätzlich war das dann sicherlich nicht. Ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird und ob Verstöße nur vorsätzlich oder auch fahrlässig begangen verfolgt werden können, wird hier oft nicht berücksichtigt. Da ich aber oft eh schon viel zu tief in die Rechtsmaterie eindringe, möchte ich mich hierzu nicht weiter äußern.

      1,9 KG auf der eigenen Waage = ab auf die Wiese und los.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ich weiss nicht was das hier für ein Hype ist...

      Ist doch ganz einfach:

      Zukünftig:

      Startmasse gleich Abfluggewicht, Abfluggewicht gleich (ohne eigene eventuelle Anbauten) Gewicht laut Hersteller.

      Unter 2 KG kein Befähigungsnachweis erforderlich
      Über 2 KG Befähigungsnachweis erforderlich

      Was ist ein Befähigungsnachweis? ... Keine Ahnung!

      Meinetwegen könnt Ihr wiegen Sachen abbauen, oder einfach einen Befähigungsnachweis erbringen.
      LG

      Steini
    • @blacktnt, da wäre ich etwas vorsichtiger. Wenn der Hersteller 21,35 Kg angibt und deine Waage falsch misst und 19,5 kg anzeigt, dann ist es sehr riskant das als gegeben anzunehmen.
      Also ich Denke es ist fahrlässig, sich auf eine eigene Waage zu verlassen, was auch niemand von dir verlangt. Ich vermute es wird eine Richtlinie geben, dass das Abfluggewicht das der Hersteller, als Wert herangezogen wird.
    • Coptermen schrieb:

      @blacktnt, da wäre ich etwas vorsichtiger. Wenn der Hersteller 21,35 Kg angibt und deine Waage falsch misst und 19,5 kg anzeigt, dann ist es sehr riskant das als gegeben anzunehmen.
      Also ich Denke es ist fahrlässig, sich auf eine eigene Waage zu verlassen, was auch niemand von dir verlangt. Ich vermute es wird eine Richtlinie geben, dass das Abfluggewicht das der Hersteller, als Wert herangezogen wird.
      Das ist richtig!
      LG

      Steini
    • Wichtig ist letztendlich das Ihr alle ab 2KG einen Befähigungsnachweis habt.

      Über 5KG eine AE.

      Eine Versicherung (private Luftfahrtversicherung bis 25 KG)

      Dann könnt Ihr wiegen wieviel Ihr wollt.

      Dazu würde ich als erstes die Herstellerangaben betreffend des Gewichtes heranziehen.
      LG

      Steini
    • Coptermen schrieb:

      Ich vermute es wird eine Richtlinie geben, dass das Abfluggewicht das der Hersteller, als Wert herangezogen wird.
      Das vor diesem Zitat stehende ist richtig!

      Das Abfluggewicht kann der Hersteller aber nicht vorhersehen, geschweige denn beeinflussen.
      Wir sind wieder bei der Wasserflasche: Ich habe mit Wasserflasche eine Abfluggewicht von 2,9 kg. Der Hersteller gibt das Abfluggewicht mit 1,9kg an.
      Was zählt nun im Falle eines Unglücks? Eigentlich ganz einfach: WAS wog der Kopter während des Fluges?

      Wenn man von der Theorie ausgeht, dass das "Abfluggewicht das der Hersteller, als Wert herangezogen wird" entscheidend wäre, dann könnte ich ranbauen und transportieren und modifizieren was ich wollte und bliebe dennoch IMMER unter dem Grenzwert von 2000Gr.!
      Ist das wirklich das, was der Gesetzgeber durch die Grenze regulieren wollte?
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix,

      bisher habe nur ich (was mir bekannt ist) bisher eine 1,5 Liter Wasserflasche an den H angehangen. Na ja, vielleicht auch Mister Ming, aber der war feige und hat an jeder Seite 0,75 l angehangen in China.

      Die habe ich letztes Jahr gemacht.

      Wenn ich dies nun nach der Verordnung machen würde, würde dies bedeuten:

      H-Cam+ 1,5KG = über 2KG = Befähigungsnachweis

      Wer mir den Befähigungsnachweis ausstellt ist ungewiss.

      Also hänge ich bis die sich alle einig sind Flaschen an H, solange er fliegt.

      Klingt komisch - ist aber so :D
      LG

      Steini
    • blacktnt schrieb:

      Ich habe meinen yth rs mit meiner personenwage gewogen. Wiegt 1,9kg.

      Muss ich mir jetzt noch eine genauere wage besorgen? Oder beim eichamt vorbeischauen?
      Und was sagst du lieber Kruzifix dem und hunderte andere User auf diese Frage?.
      Ich hoffe auf die Vernunft der Gesetzgeber und der Aussage vom BMVI. Also bitte nicht wiegen, da das niemals ein Wert sein kann der verlässlich ist. Ich sage und das seit vielen Post, nimm das vom Hersteller angegebene Abfluggewicht, wenn du sonst nichts an deinem Kopter verändert hast wird dir niemand einen Strick daraus machen.
    • Coptermen schrieb:

      blacktnt schrieb:

      Ich habe meinen yth rs mit meiner personenwage gewogen. Wiegt 1,9kg.

      Muss ich mir jetzt noch eine genauere wage besorgen? Oder beim eichamt vorbeischauen?
      Und was sagst du lieber Kruzifix dem und hunderte andere User auf diese Frage?.Ich hoffe auf die Vernunft der Gesetzgeber und der Aussage vom BMVI. Also bitte nicht wiegen, da das niemals ein Wert sein kann der verlässlich ist. Ich sage und das seit vielen Post, nimm das vom Hersteller angegebene Abfluggewicht, wenn du sonst nichts an deinem Kopter verändert hast wird dir niemand einen Strick daraus machen.
      Ihr habt beide Recht, wenn die Verordnung so kommt, als Richtwert gilt die Herstellerangabe, gesetzlich jedoch die Startmasse, falls ich mich Gesetzes - Konform verhalten will und ich die gleiche Aktion nach der Verordnung starte, müsste ich für meinen H-ADV einen Befähigungsnachweis haben. Weil Startmasse ungleich Herstellerangabe.
      LG

      Steini
    • @Steini, Ich möchte mich selbstverständlich Gesetzteskonform verhalten, das mache ich immer. Aber du verlangst von allen 80 Mio. deutschen Bürger und blacktnt, dass Sie eine geeichte Waage mit Protokollfunkion zur Verfügung haben? Wie sonst sollen die Piloten Gesetzteskomform nachweisen, dass Ihr Kopter die Grenze des zulässigen Gewicht eingehalten haben.

      blacktnt schrieb:

      Ich habe meinen yth rs mit meiner personenwage gewogen. Wiegt 1,9kg.

      Muss ich mir jetzt noch eine genauere wage besorgen? Oder beim eichamt vorbeischauen?