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Mythen über Gesetze und Regeln, Versicherung und Garantie

    • Regeln & Gesetze

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    • Mythen über Gesetze und Regeln, Versicherung und Garantie

      Es wird in Kopterforen von einigen Mitgliedern immer wieder behauptet, man verliert Garantie, Gewährleistung und sogar den Versicherungsschutz, wenn man nicht mit der allerneusten Firmware fliegt.

      Ich frage das nicht, weil ICH mir um dieses "Problem" Sorgen mache, da ich die neuste Firmware quasi schon immer drauf habe, bevor sie "offiziell" bekannt ist. Ich bin also immer auf der sicheren Seite! ;)

      Aber ich würde gerne wissen, WO steht das, welches Gesetz, welche Versicherungsbedingung beschreibt das?
      Bei DMO und DMFV habe ich in meinen Versicherungsbedingungen diesbezüglich NICHTS gefunden! (Bin sogar doppelt versichert! ;)

      Beispiel:
      Ich starte um 13:00 Uhr mit der derzeit aktuellen Firmware.
      - Um 13:05 Uhr wird auf der Herstellerseite der Kopterfirma eine neue Firmware veröffentlicht.
      Um 13:10 Uhr stürzt mein Kopter ab und richtet einen großen Schaden an.

      Ja, ich weiß, blödes Beispiel.Aber wieviel Zeit habe ich denn, neue Firmware zu installieren, nachdem sie veröffentlicht ist?
      1 Stunde, einen Tag?, eine Woche?

      UND WO STEHT DAS GESCHRIEBEN?

      Ist das Ganze also wieder einmal ein Gerücht, eine Vermutung, oder gibt es ein Gerichtsurteil, einen Gesetzestext oder AGB irgendeiner Versicherung? ... würde mich mal interessieren. ;)

      (eilt aber nicht ;) Bald gibt es ja "richtige" Koptergesetze und da wird das ja sicher drinstehen?! )
      Gruß Fritz

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fritz ()

    • Ich glaube nicht dass das eine Rolle spielt resp man dafür jemanden zur Rechenschaft ziehen könnte. Es gibt genügend Leute da draussen welche sich nicht für Sachen wie Firmware, Updates usw interessieren und einen Kopter kaufen und dann einfach fliegen ohne sich jemals mit diesen Dingen auseinander zu setzen. Kann man ja auch fast nicht erwarten. Wir sind hier alle eher ein bisschen "nuts" was das angeht und sicher nicht der Massstab.
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Nein, es spielt KEINE Rolle, welche Firmware drauf ist.
      Der Kopter muss zum Zeitpunkt des Schadenseintritts lediglich in einem gesetzmäßigen Zustand sein.
      Gesetzmäßig ist auch eine ältere FW - und bleibt sie auch.

      Das steht so oder ähnlich verklausuliert in den Versicherungsbedingungen.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Danke Roland!
      Als juristisch gebildeter und interessierter Mensch ist mir Deine Einschätzung sehr viel wert!
      Leider verbreiten sich unsinnige Auskünfte oder Halbwissen durch seine übereifrigen Helferlein 100x schneller im Netz als die wirklichen Fakten. :(

      Einerseits wären konkrete Gesetze und Regeln für Kopter wünschenswert, um Klarheit zu schaffen. Andererseits ist es maßlos traurig, dass die Menschen scheinbar nur noch auf diesem Planeten leben können, wenn aber auch JEDER Handgriff in Vorschriften, AGB, Gesetzestexten usw usw juristisch vorgeschrieben ist. Selbständiges Denken und faires Handeln wird dadurch immer mehr verlernt - oder erst gar nicht mehr "erlernt".

      Ja, ja, wieder ein (unnötiger) Satz zu viel ;)

      Schönes Wochenende allerseits! :)
      Gruß Fritz
    • Danke Fritz,


      Fritz schrieb:

      Leider verbreiten sich unsinnige Auskünfte oder Halbwissen durch seine übereifrigen Helferlein 100x schneller im Netz als die wirklichen Fakten.
      Das ist durchaus richtig. Doch wer vermag dieses noch zu unterscheiden? Durch die Flut an Information ist auch mehr Spielraum für Unsinn und Halbwissen vorhanden.
      Ich unterstelle da meist nicht einmal bewusstes Verbreiten von Halbwissen etc., weil ich pro Mensch davon ausgehe, dass es derjenige halt einfach nicht besser weiß.


      Fritz schrieb:

      Einerseits wären konkrete Gesetze und Regeln für Kopter wünschenswert, um Klarheit zu schaffen.
      Bis auf die vermaledeite Unterscheidung anhand der Formulierung "zu Sport- und Freizeitzwecken" und das noch mehr vermaledeite "z. B. gewerblich" finde ich schon die bisherige Regelung relativ klar.
      Fast immer ging es in den Diskussionen um diese (unbestimmten) Rechtsbegriffe, zu denen es a) keine Legaldefinition und b) auch kaum obergerichtliche Rechtsprechung gibt.
      "Zum Beispiel" heißt im Gesetz halt immer "nicht abschließend". Das wird oft verkannt. Nicht weniger ausschlaggebend kann ein einzelnes Komma sein.


      Fritz schrieb:

      wenn aber auch JEDER Handgriff in Vorschriften, AGB, Gesetzestexten usw usw juristisch vorgeschrieben ist
      Das wiederum ist aber eine eigenverschuldete Folge des gesellschaftlichen Wandels, den wir alle in irgendeiner Weise mitgestalten. Wer will sich denn von einem anderen noch etwas sagen lassen? Jeder wehrt sich gegen alles mit allen Möglichkeiten. Und diese rufen dann die Juristen auf den Plan... dadurch bildet sich das Recht fort, wird umfangreicher, verquerter, undurchsichtiger...

      Das waren jetzt auch zwei Sätze zu viel. Und zu OT.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ich schon auch! Sehr gerne sogar und durchaus auch aus gleichem Grund.
      Aber das führt dann zwangsläufig sehr weit vom Thema und dessen Überschrift weg und wird für viele User deshalb dann uninteressant, weil schwer überschaubar.

      Daher sollten wir für derlei Plauderei eine andere Stelle wählen.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix