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My Flyzone

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    • Coptermen schrieb:

      @Carsten aus MK, meistens steht es doch deutlich angeschrieben wenn es ein Naturschutzgebiet ist.
      Ich benutze für die Planung Kartendienst Schutzgebiete in Deutschland - Bundesamt für Naturschutz diese Karte, da siehst Du genau was ist Vogelschutz, Landschaftsschutz und Naturschutz.

      IMG_1415.PNG

      Es wäre schön, wenn wir diese Karte verwenden könnten. Darin ist jede Menge richtiger Information. Auf Nachfrage hin wurde uns der Zugang verwehrt. Aber wir geben an diesem Punkt nicht auf. Wir sprechen gerade mit den Ländern, dass wir Zugang zu den ATKIS Systemen bekommen.

      Wir harren nun der Dinge ob am 10.03 die Vorlage bestätigt wird und dann alle (gewerblich und privat) gleich behandelt werden. Dann wird es einfach 100m max. Höhe gegen, somit keine Lufträume mehr. Dafür jede Menge Bundesbehörden, Bundeswasserstraßen, Bundesautobahnen, Industrieanlagen, Gefängnisse, Krankenhäuser, Siedlungsgebiete, Behörden, Polizeistationen, usw. die wir neu einpflegen dürfen.

      Übrigens hörten wir auf einer Konferenz kürzlich, Kernkraftwerke ebenfalls. da haben einige nicht ihre Hausaufgaben gemacht. KKW haben immer eine ED-R in D, waren also immer schon NOFLY Zonen.

      Das Persönlichkeitsrecht wird ebenfalls angezogen und es wird bald auch die ersten Anschreiben wegen Verletzung des Urheberrechts geben. Denn wer ein Haus aus exponierter Lage aufnimmt, verletzt das Urheberrecht. Panoramafreiheit endet oberhalb der Augenbrauen § 59 UrhG. Das sollte man vor der Aufnahme von neuen Gebäuden und Denkmälern wissen. Gelangen die Bilder ins Netz, kann eine Nutzungslizenz fällig werden.

      Warum erzähle ich das: Ich habe fast 24 Seiten mit Gesetzen gesammelt, die man als Drohnenpilot beachten muss. Es wird nicht einfacher und wir können uns gerne darüber austauschen. Naturschutzgebiete sind aus meiner Empfinden nicht die wichtigsten Zonen, die man kennen muss. Zumal die meist eindeutig zu erkennen sind, durch jede Menge Eulen und sonstigen grünen Schildern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myFLY.zone ()

    • UPS, das hört sich nicht wirklich Positiv an.
      In wie weit wird uns der § 59 wirklich einschränken ? Was plant Ihr ?

      <ironie>
      Ich stelle mir gerade vor, ich fliege über das Brandenburger Tor. Zuvor benutze ich Eure Software und sehe dort in der Karte, ein Bild vom Brandenburger Tor, heute im Angebot, Einfache Lizenz 1,99€, Video 4,99€, 4K 6,99€, gleich buchbar.

      Bitte nicht nono
      <ironie Off>

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von teckkopter () aus folgendem Grund: Ich habe es mal als Ironie bezeichnet.

    • myFLY.zone schrieb:

      Denn wer ein Haus aus exponierter Lage aufnimmt, verletzt das Urheberrecht.
      Diese Aussage halte ich so formuliert für schlagzeilenartig, weil nicht ausreichend differenziert.
      Das ist zwar fast, aber eben auch nur fast richtig.

      Es kommt nach h. M. schon noch auf eine gewisse Schöpfung des Schaffenden an. Ein einfaches Allerweltshaus ohne besonderen künstlerischen Anspruch erlangt auch keinen Urheberschutz. Alltäglich und allerorten vorhandene Bebauung reicht nicht aus, um unter den Schutzzweck des UrhG zu fallen. Dass die Panoramafreiheit für uns sowieso so gut wie nicht in Anspruch genommen werden kann, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben und sollte demnach bekannt sein.

      @Teckkopter: ich weiß jetzt nicht, wann das Brandenburger Tor erdacht und gebaut wurde. Aber 70 Jahre nach dem Tod des letzten Schöpfungsbeteiligten erlischt der Urheberschutz. Ich nehme an, dass diese Frist deutlich überschritten ist. Daher findet man auch solche Angebote. Total legal.

      MyFly.zone wies richtigerweise mit der Formulierung

      myFLY.zone schrieb:

      von neuen Gebäuden und Denkmälern
      richtigerweise auf diesen Umstand hin:
      "Neu" = jünger als 70 Jahre nach dem Tode des letzten an der Schöpfung Beteiligten.

      Ergänzend: Wenn an einem Bauwerk, dessen Urheberschutz aufgrund Fristablauf bereits weggefallen ist, erhebliche, für das Erscheinungsbild entscheidende bauliche Änderungen vorgenommen werden, kann ein neuer Urheberschutz an diesen Änderungen und somit am Gesamtwerk entstehen. Das gilt auch für z. B. besondere Lichtinstallationen oder Modifizierungen...

      EDIT: Noch zusätzlich ergänzend, um Missverständnissen vorzubeugen: Meine Ausführungen betreffen ausschließlich das UrhG.
      Selbstverständlich bleiben andere Vorschriften, wie Persönlichkeitsrechte oder auch das Flugrecht, hierbei unberücksichtigt und gelten unberührt davon.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Nun, da habt ihr Recht, es muss sehr differenziert gearbeitet werden und nicht jedes Bauwerk ist sind seiner Form einzigartig. :)

      Ab Freitag werden sich die Würfel neu MIschen und ich finde, es wird nicht einfacher. Das Recht steht auf unserer Seite aber es ist so kompliziert geschrieben, dass die Interpretationen viele Stilblüten treiben werden. Insbesondere dass jeder Überflug von Siedlungsgebieten mit jedem Grundstückseigentümer und Nutzer abgesprochen sein muss, wie mir am Freitag auf der UT Sec ein Rechtsanwalt nochmals bestätigt hat, kann ich mit in der Praxis noch nicht vorstellen.

      Da wird der §59 schnell ins Hintertreffen fallen.
    • Zuerst mal ein dickes Lob an @myFLY.zone. Ein super Projekt das Ihr da auf die Beine gestellt habt. :thumbup:
      Als ich mich damals bei Euch als Betatester angemeldet habe dachte ich nicht das Ihr so schnell seid.
      Das kenne ich meist anders... Auch dafür nochmals Chapeau !

      Ja, das mit den Wohngrundstücken kann vor Allem für die Gewerblichen zum Problem werden. Ich baue
      da mal auf unsere Bezirksregierung (Münster NRW) nach dessen Auskunft es den Ländern überlassen
      werden soll, ob der Überflug von Wohngrundstücken im Rahmen einer AE gestattet wird. Unsere
      Landesregierung selbst hat sich vehement für eine Bundesweite Erlaubnis in der AE eingesetzt.
      Dieser Vorschlag wurde allerding mit 1 Stimme Mehrheit im Bundesrat abgelehnt.
      Bleibt zu Hoffen, das dieses nun den Ländern überlassen wird.
      Den privaten Fliegern, zu denen ich ja auch ab und zu gehöre, hilft das leider garnichts.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • My Flyzone

      Frage an die Wissenden: Warum muss ich beim Registrierprozess meine Telefonnummer bekanntgeben? Die Datenschutzbestimmungen sind so weitläufig, dass ich mir nicht sicher bin, was der Anbieter mit meinen Daten machen möchte. Ist die Angabe z.B. notwendig für irgend eine (geplante) Funktion?
    • Raptor2063 schrieb:

      Mich würde interessieren wie es weitergeht und wie es sein kann dass erst 20€ bezahlt werden müssen und jetzt ist sie plötzlich umsonst erhältlich.

      Das finde ich schon sehr dreist!
      Jep, genau. Ich werde mal die Tage versuchen die Jungs telefonisach zu erreichen. Mal sehen was die zu sagen haben.
      Ansonsten guck mal hier:
      Wo steht eigentlich was von Wohngebieten ?
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Habe mich jetzt auch nochmal bei MyFly.zone2 registriert. So wie ich das verstehe
      bekommt man die App nur gratis, wenn man sich vor dem Release registriert.
      Danach wird sie wohl wieder was kosten...

      Was das soll ? Keine Ahnung. Wäre schön, wenn sich die Herren von @myFLY.zone hier mal räuspern würden.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Ich hab sie gestern mal angeschrieben weil ich eine Mail bekommen habe. Sie haben sich entschuldigt weil vorgestern Abend wohl der Server ausgefallen ist und man die App nicht nutzen konnte. Hatte ich nichts von mitbekommen :( . Habe in der Mail gefragt, wie es denn weitergehen würde, ob ein Update käme und warum die App jetzt kostenfrei zu haben ist, wodoch einige die knapp 20,- Euro bezahlt haben und nichts passiert ist.
      Bin mal gespannt ob es eine Antwort gibt.

      Euch allen einen schönen Vatertag und wenn es ans fliegen gehen sollte, " viel Spaß :thumbup: