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    • Regeln & Gesetze

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    • Hallo,

      Meines Erachtens ist es ein Schritt in die richtige Richtung.
      Bisher gab es bei Media Markt keine solche Information, jetzt ist dies verfügbar.
      Sicher noch nicht dass Optimum, aber immerhin etwas. Wenn nun die Verkäufer da auch drauf eingehen und auch die Versicherung direkt anbieten, wäre das schon gut.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Ich finde das mehr als nur sinnvoll und hier nimmt zumindest mal Einer nicht auf Drohnen spezialisierte Grosshändler seine Verantwortung wenigstens teilweise wahr, bei einem Spezialgeschäft zbsp aus dem Bereich Modellbau setze ich das sowieso voraus. Aber wie gesagt, mal nicht nur "aus den Augen, aus dem Sinn und Hauptsache ich hab die Kohle vom Kunden" und auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heissen Stein ist geht es in die richtige Richtung. Find ich lobenswert.
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Nun Gut, dann halten wir fest:
      - Geflogen darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
      - Die Aufstiegserlaubnis für eine gewerbliche Nutzung ist kostenpflichtig! (Nicht in allen Länder)
      - Es gilt zudem die „Halterhaftung“: Wenn Sie also Dritten Ihre Drohne überlasse (steht in meiner Versicherung anders beschrieben)
      Bei Checkliste für den Privaten Gebrauch steht:
      - Es gibt in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden unterschiedliche Regelungen zu Flugverbotszonen, Aufstiegshöhen und Umweltschutz. Jeder „Drohnen-Pilot“ ist selbst verantwortlich und verpflichtet, sich hierüber vor dem Abflug zu informieren.
      (Ich wusste gar nicht dass es für Private unterschiedliche Höhen je Bundesland gibt)

      ...Ist das Abfluggewicht (= Gewicht der Drohne + etwaiges Zubehör, das an die Drohne angebracht wird) der Drohne höher als 5 kg, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis. Diese Genehmigung durch das zuständige Luftamt ist ebenfalls bei einer gewerblichen Nutzung (z. B. Fotoaufnahmen und anschließendem Verkauf der Fotos) erforderlich. In der Regel wird diese für private Zwecke kostenlos gewährt und ist nur für die gewerbliche Nutzung kostenpflichti
      (Wie für Private Kostenlos, wusste ich gar nicht, dass man für Private überhaupt etwas vom Luftamt benötigt)

      Der Wille ist ja immer Lobenswert, aber soviel Fehlinformationen führen auch zur Verunsicherung.
    • Coptermen schrieb:

      Nun Gut, dann halten wir fest:
      - Geflogen darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
      - Die Aufstiegserlaubnis für eine gewerbliche Nutzung ist kostenpflichtig! (Nicht in allen Länder)
      - Es gilt zudem die „Halterhaftung“: Wenn Sie also Dritten Ihre Drohne überlasse (steht in meiner Versicherung anders beschrieben)
      Bei Checkliste für den Privaten Gebrauch steht:
      - Es gibt in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden unterschiedliche Regelungen zu Flugverbotszonen, Aufstiegshöhen und Umweltschutz. Jeder „Drohnen-Pilot“ ist selbst verantwortlich und verpflichtet, sich hierüber vor dem Abflug zu informieren.
      (Ich wusste gar nicht dass es für Private unterschiedliche Höhen je Bundesland gibt)

      ...Ist das Abfluggewicht (= Gewicht der Drohne + etwaiges Zubehör, das an die Drohne angebracht wird) der Drohne höher als 5 kg, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis. Diese Genehmigung durch das zuständige Luftamt ist ebenfalls bei einer gewerblichen Nutzung (z. B. Fotoaufnahmen und anschließendem Verkauf der Fotos) erforderlich. In der Regel wird diese für private Zwecke kostenlos gewährt und ist nur für die gewerbliche Nutzung kostenpflichti
      (Wie für Private Kostenlos, wusste ich gar nicht, dass man für Private überhaupt etwas vom Luftamt benötigt)

      Der Wille ist ja immer Lobenswert, aber soviel Fehlinformationen führen auch zur Verunsicherung.
      Eben der Wille ist lobenswert... Letztendlich muss sich jeder noch mal selber darum kümmern was in seinem Bundesland zulässig und möglich ist. (im Moment noch)

      ansonsten müssten sie ein ganzes buch rausbringen.
    • Coptermen schrieb:

      - Geflogen darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
      Steht doch so auch nicht da.


      Coptermen schrieb:

      Es gilt zudem die „Halterhaftung“
      Das z. B. ist aber durchaus richtig. Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung.


      flyrunner schrieb:

      ansonsten müssten sie ein ganzes buch rausbringen.
      Das ist sehr zutreffend! Zumal dieses Buch dann viele nicht verstehen würden.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ist klar, wenn man es aus solchen Zusammenhängen oder dem Kontext reißt:
      0001.JPG
      0002.JPG


      Coptermen schrieb:

      - Geflogen werden darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
      Ich frage mich, woher Du das "nur" in Deinem Beitrag nimmst.


      Coptermen schrieb:

      Und woher kennst Du meine Versicherungsbedingungen?
      Deine Versicherungsbedingungen kenne ich nicht. Sie sind auch nicht entscheidend.
      Ich kenne aber die gesetzliche Regelungslage.

      Natürlich kann die Versicherung weiter einschränken und die Übergabe an einen Dritten von der Haftung ausnehmen, das hat aber nichts mit der gesetzlichen Vorgabe zu tun. Es ist und bleibt eine Halterhaftpflicht.
      0003.JPG

      gesetze-im-internet.de/luftvzo/__102.html

      rc-drohnen-forum.de/thread/291…n/?postID=21972#post21972

      rc-drohnen-forum.de/thread/269…e/?postID=21192#post21192
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Es wäre sehr schön, wenn man hier auch anderer Meinung sein darf und sich nicht rechtfertigen muss, wenn man und andere in meinem Umfeld, diese anderes lesen, sehen und verstehen, als der Moderator. :thumbup:
    • Das darf man sogar sehr gerne.
      Man sollte dabei aber sachlich bleiben und derartige ins Leere laufende Piekserchen (Wer lesen kann ist klar im Vorteil:) vermeiden.

      Mit Moderator hat das nichts zu tun, denn auch der Moderator darf eine Meinung haben.
      Meinerseits ist somit alles gesagt.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Pixhai schrieb:

      Coptermen schrieb:

      Die Menscheit ließt das Große selten das Kleine.
      Dabei kommt es im Recht gerade auf das Kleingedruckte an.Wie du sicher gemerkt hast hast du das "nur" selbst hineininterpretiert. Das ist nun mal falsch!
      Wobei es von Mediamarkt unglücklich formuliert ist. Wenn zB. der eigene Garten in einer NoFly-Zone liegt.
      Nein nicht nur ich! Ich habe andere gefragt die keine Ahnung von Kopter haben und die haben das so gelesen und so verstanden "Nur Garten und Modellflugverein".
      Wenn Du das nicht so verstehst, ist das doch OK und toleriere ich auch. Jedoch bitte ich Dich und den Kruzifix auch das zu tolerieren, wenn in meinem Umfeld ganz Normale Menschen, das geschriebene anders interpretieren.