Was haltet Ihr davon, Verunsicherung oder sinnvolle Info?
Drohnen: Vorschriften, Regeln und Versicherungspflichten | Media Markt
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Eben der Wille ist lobenswert... Letztendlich muss sich jeder noch mal selber darum kümmern was in seinem Bundesland zulässig und möglich ist. (im Moment noch)Coptermen schrieb:
Nun Gut, dann halten wir fest:
- Geflogen darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
- Die Aufstiegserlaubnis für eine gewerbliche Nutzung ist kostenpflichtig! (Nicht in allen Länder)
- Es gilt zudem die „Halterhaftung“: Wenn Sie also Dritten Ihre Drohne überlasse (steht in meiner Versicherung anders beschrieben)
Bei Checkliste für den Privaten Gebrauch steht:
- Es gibt in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden unterschiedliche Regelungen zu Flugverbotszonen, Aufstiegshöhen und Umweltschutz. Jeder „Drohnen-Pilot“ ist selbst verantwortlich und verpflichtet, sich hierüber vor dem Abflug zu informieren.
(Ich wusste gar nicht dass es für Private unterschiedliche Höhen je Bundesland gibt)
...Ist das Abfluggewicht (= Gewicht der Drohne + etwaiges Zubehör, das an die Drohne angebracht wird) der Drohne höher als 5 kg, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis. Diese Genehmigung durch das zuständige Luftamt ist ebenfalls bei einer gewerblichen Nutzung (z. B. Fotoaufnahmen und anschließendem Verkauf der Fotos) erforderlich. In der Regel wird diese für private Zwecke kostenlos gewährt und ist nur für die gewerbliche Nutzung kostenpflichti
(Wie für Private Kostenlos, wusste ich gar nicht, dass man für Private überhaupt etwas vom Luftamt benötigt)
Der Wille ist ja immer Lobenswert, aber soviel Fehlinformationen führen auch zur Verunsicherung.
Steht doch so auch nicht da.Coptermen schrieb:
- Geflogen darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
Das z. B. ist aber durchaus richtig. Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung.Coptermen schrieb:
Es gilt zudem die „Halterhaftung“
flyrunner schrieb:
ansonsten müssten sie ein ganzes buch rausbringen.
Kruzifix schrieb:
Steht doch so auch nicht da.Coptermen schrieb:
- Geflogen darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
IMG_1398.PNG
Das z. B. ist aber durchaus richtig. Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung.Coptermen schrieb:
Es gilt zudem die „Halterhaftung“
Das ist aber auch durchaus falsch. Und woher kennst Du meine Versicherungsbedinungen?
Ich frage mich, woher Du das "nur" in Deinem Beitrag nimmst.Coptermen schrieb:
- Geflogen werden darf nur auf einem Modellflugplatz oder eigener Garten (wäre mir Neu)
Deine Versicherungsbedingungen kenne ich nicht. Sie sind auch nicht entscheidend.Coptermen schrieb:
Und woher kennst Du meine Versicherungsbedingungen?
Dabei kommt es im Recht gerade auf das Kleingedruckte an.Coptermen schrieb:
Die Menscheit ließt das Große selten das Kleine.
Hier nur mal zum Vergleich, ist aber schon fast 2 Jahre alt.Pixhai schrieb:
So was kannte ich bisher nur von Conrad, dort liegen auch im Shop entsprechende Flyer aus.
Nein nicht nur ich! Ich habe andere gefragt die keine Ahnung von Kopter haben und die haben das so gelesen und so verstanden "Nur Garten und Modellflugverein".Pixhai schrieb:
Dabei kommt es im Recht gerade auf das Kleingedruckte an.Wie du sicher gemerkt hast hast du das "nur" selbst hineininterpretiert. Das ist nun mal falsch!Coptermen schrieb:
Die Menscheit ließt das Große selten das Kleine.
Wobei es von Mediamarkt unglücklich formuliert ist. Wenn zB. der eigene Garten in einer NoFly-Zone liegt.