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AXA Haftpflicht, abgesichert?

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    • AXA Haftpflicht, abgesichert?

      Hallo Forumuser,
      ich habe hier eine Klausel in meiner AXA Haftpflicht die wie folgt lautet:


      AXA schrieb:

      6.11. Gebrauch von Luftfahrzeugen
      6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
      wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich
      von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht
      unterliegen. Versichert sind außerdem, sofern ihr Fluggewicht 5
      kg nicht übersteigt, Flugmodelle, unbemannte Ballone oder Drachen.
      6.11.2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des
      Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger
      Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer
      nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder
      Führer in Anspruch genommen wird.


      Nun habe ich dort angerufen und noch mal gefragt, ob dort auch die s.g. Gefährdungshaftung enthalten ist und ob ich versichert bin, wenn die Drohne wegen einem GPS Fehler einfach in ein Auto kracht. Der Typ meinte "ja bin ich, solange die Drohne nicht selbst einer Genehmigungspflicht unterliegt" und das tut mein Typhoon H ja nicht. Daraufhin habe ich gefragt, wie das geweblich ist, wenn ich eine Aufstiegserlaubnis brauche. Auch dort sei ich versichert. Es geht offensichtlich immer nur darum, ob die Drohne selber genehmigungspflichtig ist.

      Hat jemand mit der AXA Erfahungen?
    • AXA schrieb:

      6.11. Gebrauch von Luftfahrzeugen
      6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
      wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich
      von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht
      unterliegen. Versichert....

      [/quote]Der fett geschriebene Satz sagt schon alles, unsere Drohnen sind versicherungsplichtig und daher bei AXA auch raus, wie eigentlich bei allen HPV.

      Investier das Geld in ne gescheite Versicherung und du bist auf der sicheren Seite. 80 € sind weitaus günstiger als ein tatsächlicher Schaden dritter.
    • blacktnt schrieb:

      6.11. Gebrauch von Luftfahrzeugen
      6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
      wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich
      von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht
      unterliegen. Versichert sind außerdem, sofern ihr Fluggewicht 5
      kg nicht übersteigt, Flugmodelle, unbemannte Ballone oder Drachen.
      6.11.2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des
      Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger
      Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer
      nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder
      Führer in Anspruch genommen wird.

      6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ( = Schadenersatzpflicht nach BGB) des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. ( = unsere H unterliegen aber der Versicherungspflicht).
      Versichert sind außerdem, sofern ihr Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, Flugmodelle, unbemannte Ballone oder Drachen. (Flugmodelle sind unsere H nur bei der Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken (vorbehaltlich etwaiger zukünftiger Gesetzesänderungen)).
      6.11.2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird. (Das bist Du aber!)


      Ergebnis: NICHT ausreichend. Und "gewerblich" schon gar nicht.


      Anm.: Immer dann, wenn es darum geht, eine Gefährdungshaftung abzudecken, gibt es eine eigene gesetzliche Vorschrift zur Pflichtversicherung.
      Bekanntestes Beispiel: Kraftfahrzeugpflichtversicherung (PflVersG) resultierend aus § 7 Abs. 1 StVG.





      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Als Mitglied vom MFSD (Modellflugsportverband Deutschland e.V.) hat man automatisch auch eine Modellflug- Halterhaftpflichtversicherung. Gültig für alle Flugmodelle bis max 150 kg auf allen Geländen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Versicherer ist die AXA Versicherungs AG.Daraus schließe ich, das die AXA sehrwohl auch Drohnen versichert.
      Gruß Roland J
    • Roland J schrieb:

      Daraus schließe ich, das die AXA sehrwohl auch Drohnen versichert.
      Das mag durchaus so sein.
      Allerdings sind wir Drohnenflieger sehr schnell außerhalb von "Sport- und Freizeitzweck" und somit ist es dann eben kein Flugmodell mehr.


      Roland J schrieb:

      im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
      Genau! Und der von Dir genannte gesetzliche Rahmen besagt, dass wir nur dann mit einem Flugmodell unterwegs sind, wenn der Flug dem Sport- oder der Freizeitgestaltung dient. Wenn nicht, ist es ein UAS/UAV und kein Flugmodell (mehr).

      Die (Standard-)Privathaftpflichtversicherungen decken in aller Regel nach der Verschuldenshaftung. Und die ist per LuftVG eben nicht ausreichend.

      Für tiefergehende (Versicherungs-)Fragen haben wir hier im Forum einen sehr kompetenten Ansprechpartner: VERSICHERTEDROHNE.DE

      Zur Verdeutlichung vereinfacht formuliert: Warum gibt es spezielle Kfz-Haftpflichtversicherungen?
      Weil in den (Standard-)Haftpflichtversicherungen eben nicht die vom Gesetzgeber für den Betrieb von Kfz erforderliche Gefährdungshaftung abgedeckt ist. Immer dann, wenn die Gefährdungshaftung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es auch spezielle Versicherungen.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Auszug aus der AXA Modellflug-Haftpflicht

      Für Luftfahrzeuge, dazu zählen auch alle Flugmodelle, gelten die
      Haftungsbestimmungen nach dem Luftverkehrsgesetz und weiteren
      luftrechtlichen Regeln. Vor allem besteht Versicherungspflicht, ähnlich
      wie bei einem Kraftfahrzeug.
      Im Luftrecht gilt sogenannte
      Erfolgshaftung, auch Gefährdungshaftung genannt. Das bedeutet, dass der
      Modellflug-Eigentümer für jeden Schaden, den sein Flugmodell im Betrieb
      anrichtet, auch persönlich haftet, ganz gleich ob ein schuldhaftes
      Verhalten seinerseits gemäß BGB vorliegt oder nicht.

      Grüße Roland J
    • Das meinte ich mit "mag durchaus so sein"!

      Wenn die Versicherung Deines Verbandes mit der AXA diese Bedingungen ausgehandelt hat, dann genügt das den Vorgaben!
      Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass der Privathaftpflichtversicherungsvertrag, den der Fragesteller offensichtlich hat, auch genügt.

      Deine Anmerkungen in allen Ehren, sie gehen jedoch an der Fragestellung vorbei, da der Fragesteller wohl einen anderen Vertrag bei der AXA hat, als derjenige, den ihr über den Verband habt.
      AXA ist nicht gleich AXA.

      Verallgemeinernd zu sagen, dass dann wohl jeder Haftpflichtversicherungsvertrag die erforderliche Deckung bietet, halte ich für gefährlich.
      AXA ist nicht gleich AXA.


      Roland J schrieb:

      Auszug aus der AXA Modellflug-Haftpflicht
      Genau jene "Modellflug-Haftpflicht" hat der Fragesteller wohl nicht.

      Das wird alleine schon aus den differierenden zitierten V-Bedingungen deutlich. Oder vergleicht mal: Hast DU den Passus des Fragestellers in Deinen Bedingungen und/oder hat der Fragesteller den von Dir zitierten Passus in den V-Bedingungen?
      Nein.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Das weiß ich konkret auch nicht.
      Wenn ich aber die zitierten Bedingungen lese, dann kann es nicht der Vertrag sein, den ihr über den Verband mit der Axa habt. Und nur DER ist ausreichend.

      Dass Du zum Ausdruck bringen wolltest, dass AXA auch Kopter versichert, habe ich schon verstanden. Deine verallgemeinernde Aussage ist jedoch gefährlich, da viele sich nicht sicher genug in der Materie bewegen (können). Das ist nicht vorwerfbar und soll auch hier kein Thema sein.
      Deine Aussage ging halt leider ein bisschen an der konkreten Fragestellung (konkretisiert anhand der zitierten V-Bedingungen) vorbei.

      Aber auch das macht nichts - zur sachlichen Information/Aufklärung sind solche Diskussionen ja da - um Licht in das Dunkel zu bringen. Möglichst konkret, möglichst ohne Halbwissen, möglichst ohne Emotion. Wichtig dabei ist immer nur wortgenaues Lesen, einschl. Punkt und Komma.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Vielen Dank für eure Antworten. Ich liebäugle mit dem Angebot von versichertedrohne.de aber ich werde meinen Ansprechpartner von der AXA noch mal löchern.



      Stand 16.02.2017:

      Um das Thema abzurunden: Ich habe vorhin mit meinem Versicherungsfritzen von der AXA telefoniert, nachdem ich ihm die Daten des Typhoon H gemailt hatte. Er sagte mir, dass der Kopter bei der AXA Haftpflicht definitiv abgesichert ist, solange man:
      - nicht gewerblich und
      - ohne Aufstiegsgenehmigung (also dort fliegt, wo man keine braucht) munterwegs ist und
      - das Fluggerät unter 5kg wiegt.

      Die AXA versichert offensichtlich auch Privatflieger, Segelflieger etc. und ihm waren die Luftfahrtgesetze ein Begriff, von daher vertraue ich
      jetzt seiner Aussage.