Hallo Forumuser,
ich habe hier eine Klausel in meiner AXA Haftpflicht die wie folgt lautet:
Nun habe ich dort angerufen und noch mal gefragt, ob dort auch die s.g. Gefährdungshaftung enthalten ist und ob ich versichert bin, wenn die Drohne wegen einem GPS Fehler einfach in ein Auto kracht. Der Typ meinte "ja bin ich, solange die Drohne nicht selbst einer Genehmigungspflicht unterliegt" und das tut mein Typhoon H ja nicht. Daraufhin habe ich gefragt, wie das geweblich ist, wenn ich eine Aufstiegserlaubnis brauche. Auch dort sei ich versichert. Es geht offensichtlich immer nur darum, ob die Drohne selber genehmigungspflichtig ist.
Hat jemand mit der AXA Erfahungen?
ich habe hier eine Klausel in meiner AXA Haftpflicht die wie folgt lautet:
AXA schrieb:
6.11. Gebrauch von Luftfahrzeugen
6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich
von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht
unterliegen. Versichert sind außerdem, sofern ihr Fluggewicht 5
kg nicht übersteigt, Flugmodelle, unbemannte Ballone oder Drachen.
6.11.2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des
Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger
Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer
nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder
Führer in Anspruch genommen wird.
Nun habe ich dort angerufen und noch mal gefragt, ob dort auch die s.g. Gefährdungshaftung enthalten ist und ob ich versichert bin, wenn die Drohne wegen einem GPS Fehler einfach in ein Auto kracht. Der Typ meinte "ja bin ich, solange die Drohne nicht selbst einer Genehmigungspflicht unterliegt" und das tut mein Typhoon H ja nicht. Daraufhin habe ich gefragt, wie das geweblich ist, wenn ich eine Aufstiegserlaubnis brauche. Auch dort sei ich versichert. Es geht offensichtlich immer nur darum, ob die Drohne selber genehmigungspflichtig ist.
Hat jemand mit der AXA Erfahungen?