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Luftraum um Salzburg

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    • Luftraum um Salzburg

      Es gibt ja sehr viel Theorie und Halbwissen, deshalb mal an einem Beispiel von Salzburg ein paar Fragen

      luftraumSalzburg.jpg

      1. der Rosa markierte Bereich schließt den kontrollierten Luftraum (CTR) ein, muss ich wenn ich in diesem Bereich
        vom Flughafen >1,5km entfernt bin generell die Flugsicherung kontaktieren wegen einem Aufstieg?
      2. Die lila schrafierten Bereiche z.B. ED-R142 was gilt dort?
      3. Welchgen Bereich markieren die lila umrandeten Gebiete um den Flugplatz?
    • Ich denke nicht, dass Kartenlesen mit Halbwissen zu tun hat.
      Hier mal die Legende zu den ICAO-Karten (D).
      ICAOD.png
      Quelle: flightplanner.de

      Ergänzend hierzu findet sich hier: 2014-12-11_neue_Luftraumstruk-VFR_in_D.png eine sehr gute und ausführliche Erläuterung zu den Lufträumen - bezogen auf Deutschland.
      2014-12-11_neue_Luftraumstruk-VFR_in_D.png

      Zu 1) Kann ich nicht sagen, da ich mich mit der österr. Vorschriftenlage nicht befasst habe.
      Zu 2) Aus der Übersicht und der Legende geht hervor, dass es sich um ein Flugbeschränkungsgebiet handelt.
      Zu 3) Das sind Angaben zu den Luftraumklassen (vgl. Übersicht Luftraumstruktur).

      Den Beitrag habe ich hierher verschoben, da es sich nicht ausschließlich um Bundesrecht unter deutscher Flagge handelt.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Ich denke nicht, dass Kartenlesen mit Halbwissen zu tun hat.
      Hier mal die Legende zu den ICAO-Karten (D).
      ICAOD.png
      Quelle: flightplanner.de
      Hallo Kruzifix, das Halbwissen bezog sich nicht auf das Kartenlesen, sondern allgemeine Aussagen über Aufstieg.
      Danke für die Legende, weil ich bis jetzt nie eine finden konnte, vielleicht könnten wir einen Link in der Linkliste mit aufnehmen.

      Ich wohne im CTR Bereich auf deutscher Seite und eigentlich sollte ja die Austrocontrol für den Flughafen Salzburg zuständig sein.
      Allerdings verweisen die mich nach Deutschland und dort wird man wieder Flughafen Salzburg verwiesen.

      österreichischer Flughafen in deutschem Luftraum.
      Wie würde einer von euch vorgehen wenn er im gelb markierten Bereich aufsteigen möchte?
      luftraumSalzburg_01.jpg
    • Nun, ich wäre als Laie auch davon ausgegangen, dass Salzburg (also Austrocontrol) zuständig ist.

      In diesem speziellen Fall weiß ich auch nicht, was nun stimmt bzw. wer zuständig ist. Aber da es sich auf jeden Fall um kontrollierten Luftraum handelt, würde ich es dann vorziehen, dort halt einfach nicht zu starten.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Hallo Wolfgang, ein eigenständiges Kartenmaterial habe ich leider nicht. Von DFS gibt es um die jeweiligen Flughäfen abgelegtes Kartenmaterial,
      aber bei Austrocontrol konnte ich so etwas noch nicht finden. diese gepostete Karte war aus einem Funkseminar.
      Das Problem bei uns ist einfach das der Luftraum teilweise Austrocontrol ist und ich aber in Deutschland fliege.
      Wenn würdest du im Tower Salzburg kontaktieren, vielleicht verwende ich den falschen Kontakt: +43 517 036555
    • Aragorn68 schrieb:

      Hallo Wolfgang, ein eigenständiges Kartenmaterial habe ich leider nicht. Von DFS gibt es um die jeweiligen Flughäfen abgelegtes Kartenmaterial,
      aber bei Austrocontrol konnte ich so etwas noch nicht finden. diese gepostete Karte war aus einem Funkseminar.
      Das Problem bei uns ist einfach das der Luftraum teilweise Austrocontrol ist und ich aber in Deutschland fliege.
      Wenn würdest du im Tower Salzburg kontaktieren, vielleicht verwende ich den falschen Kontakt: +43 517 036555
      vielleicht hier probieren: AIS Luftfahrtinformationsdienst - Piloten-Info - Partner & Business - Salzburg Airport W. A. Mozart
      Ansonsten sollte schon AustroControl (als oberste Fluginstanz) zuständig sein bzw. Kontakte nennen können ! :whistling:
      oder hier nochmal: Austro Control -Unbemannte LFZ - Drohnen
    • So gestern die Mail an den Mitarbeiter beim Luftamt eine Mail geschickt und folgende Info bekommen:

      Sehr geehrter Herr Neumann,
      wenn Sie in der Kontrollzone des Flughafens Salzburg fliegen wollen, können Sie dies im Rahmen der Allgemeinverfügung machen.
      Sie brauchen allerdings zusätzlich die Flugverkehrskontrollfreigabe durch den Tower Salzburg (Tel. 0043 51703 6555 oder 6560)


      Das werde ich am Wochenende einfach mal testen. Diese Nummer hatte ich schon, aber vielleicht beziehe ich mich auf "Flugverkehrskontrollfreigabe" und nicht mit einem Kopter starten ;)
    • Hallo Aragorn,

      anders geht es m.E. nicht, bevor Du in eine CTR einfliegst benötigst Du immer eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Die Manntragende Fliegerei muss sich über Sprechfunk beim Tower auf deren Frequenz melden und bittet dann auch um Genehmigung zum Einflug in die CTR.

      Siehe:

      DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

      In Deinem speziellen Fall ist es noch wenig komplexer, du startest im deutschen Luftraum mit einer AE ausgestellt von der Bezirksregierung Deines Bundeslandes und möchtest in der CTR eines Internationalen Flughafens eines anderen EU-Landes fliegen.
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      Hallo Aragorn,

      anders geht es m.E. nicht, bevor Du in eine CTR einfliegst benötigst Du immer eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Die Manntragende Fliegerei muss sich über Sprechfunk beim Tower auf deren Frequenz melden und bittet dann auch um Genehmigung zum Einflug in die CTR.

      Siehe:

      DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

      In Deinem speziellen Fall ist es noch wenig komplexer, du startest im deutschen Luftraum mit einer AE ausgestellt von der Bezirksregierung Deines Bundeslandes und möchtest in der CTR eines Internationalen Flughafens eines anderen EU-Landes fliegen.
      Steini das ist mir schon klar, aber wie ich weiter oben schon erwähnt habe kenne ich die Nummer schon und das letztesmal hat es dem am Telefon nicht interessiert.

      Siehe Beitrag Nummer 6
    • Aragorn68 schrieb:

      wenn Sie in der Kontrollzone des Flughafens Salzburg fliegen wollen, können Sie dies im Rahmen der Allgemeinverfügung machen.
      Sie brauchen allerdings zusätzlich die Flugverkehrskontrollfreigabe durch den Tower Salzburg
      Ich könnte mir vorstellen, dass es genau an der Zweiteilung des Luftraums D/A liegt.
      Die Allgemeinverfügung gilt ja nur für D - somit trifft die Aussage, dass er im Rahmen der AV im deutschen Teil des CTR fliegen kann, zu.

      So wie ich die Vorgaben der Austrocontrol - allerdings bislang nur theoretisch - kenne, wird aus der Flugverkehrskontrollfreigabe nichts.
      Das ist aber mein Bauchgefühl: Wenn die sonstigen Vorgaben schon soooo restriktiv sind...


      Steini schrieb:

      benötigst Du immer eine Flugverkehrskontrollfreigabe.
      Richtig, die aber in den von der DFS kontrollierten CTR per Allgemeinverfügung als erteilt gilt.
      Das Problem entsteht m. E. dadurch, dass die DFS in Salzburg eben nichts mitzuschnabeln hat. Somit gilt dort auch keine AV und man benötigt die Flugverkehrskontrollfreigabe vom Tower.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix