Hallo liebe Forumuser,
ich bin heute noch mal über die Erläuterungen der DFS gestoßen und kann die Sätze nicht genau interpretieren.
Dort steht zum einen, dass ich für Modellflüge (gewerblich mache ich nicht, daher nicht von Interesse) in einer Kontrollzone eine schriftliche oder mündliche Freigabe brauche. Ich wohne in Dortmund und befinde mich in der Kontrollzone des Dortmunder Flughafens.
Weiter im Text steht, dass eine Freigabe generell erfolgt wenn u.a. eine Flughöhe von 30m nicht überschritten wird (und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Für mich steht der erste Teil des Textes dem 2. ein wenig gegenüber und ich kann nicht klar definieren, ob ich jetzt in einer Kontrollzone fliegen darf oder nicht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
ich bin heute noch mal über die Erläuterungen der DFS gestoßen und kann die Sätze nicht genau interpretieren.
Dort steht zum einen, dass ich für Modellflüge (gewerblich mache ich nicht, daher nicht von Interesse) in einer Kontrollzone eine schriftliche oder mündliche Freigabe brauche. Ich wohne in Dortmund und befinde mich in der Kontrollzone des Dortmunder Flughafens.
Weiter im Text steht, dass eine Freigabe generell erfolgt wenn u.a. eine Flughöhe von 30m nicht überschritten wird (und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Für mich steht der erste Teil des Textes dem 2. ein wenig gegenüber und ich kann nicht klar definieren, ob ich jetzt in einer Kontrollzone fliegen darf oder nicht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH