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Drohnenflug in Kontrollzone

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    • Drohnenflug in Kontrollzone

      Hallo liebe Forumuser,
      ich bin heute noch mal über die Erläuterungen der DFS gestoßen und kann die Sätze nicht genau interpretieren.

      Dort steht zum einen, dass ich für Modellflüge (gewerblich mache ich nicht, daher nicht von Interesse) in einer Kontrollzone eine schriftliche oder mündliche Freigabe brauche. Ich wohne in Dortmund und befinde mich in der Kontrollzone des Dortmunder Flughafens.
      Weiter im Text steht, dass eine Freigabe generell erfolgt wenn u.a. eine Flughöhe von 30m nicht überschritten wird (und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).

      Für mich steht der erste Teil des Textes dem 2. ein wenig gegenüber und ich kann nicht klar definieren, ob ich jetzt in einer Kontrollzone fliegen darf oder nicht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

      Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH



    • Servus blacktnt,

      für die von der DFS kontrollierten Zonen wurde per Verfügung erlassen, dass Du als Sport- und Freizeitflieger in der Kontrollzone bis 30m aufsteigen darfst. Zu beachten ist aber dennoch das "Totalverbot" weniger als 1,5km von der Außenbegrenzung (Zaun) des Airports entfernt.

      Teil 1 sagt, dass in den Kontrollzonen grundsätzlich so eine Erlaubnis erforderlich ist.
      Teil 2 sagt, dass diese Erlaubnis für die DFS-kontrollierten Zonen generell erteilt ist, wenn...

      Es gibt ja auch viele Flughäfen-/plätze (z. B.: Militär...), welche nicht von der DFS kontrolliert werden - dort können sie also auch nicht per Verfügung so eine generelle Freigabe erlassen.

      Ich hoffe, dass ich den sich Dir stellenden Widerspruch ausräumen konnte.
      Gruß, Kruzifix
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Zur Verdeutlichung füge ich noch ein Bild ein:

      EDDN = von der DFS kontrolliert. Hier kann die DFS auch per Verfügung erlassen, dass bis 30m aufgestiegen werden kann, ohne dass eine explizite mündlich/schriftliche Freigabe erfolgen muss. Und das hat sie für die von ihr kontrollierten Kontrollzonen getan.

      ETIK + ETEB sind Militärflugplätze der US-Streitkräfte. Hier hat die DFS nichts mitzuschnabeln. Um in diesen Kontrollzonen überhaupt fliegen zu dürfen, brauchst Du die Freigabe der Amerikaner (auch unter 30m!). Ich hab' das schon mal geschafft, aber nur außerhalb der dortigen Betriebszeiten (Hx = zeitweise in Betrieb). Diese Freigabe zu bekommen, war ne Odyssee ;)

      Alles klar?

      Gruß, Kruzifix
      30-12-_2016_001.jpg
      Quelle: GoogleEarth und skyfool.de (nicht amtlich)
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Zur Verdeutlichung füge ich noch ein Bild ein:

      EDDN = von der DFS kontrolliert. Hier kann die DFS auch per Verfügung erlassen, dass bis 30m aufgestiegen werden kann, ohne dass eine explizite mündlich/schriftliche Freigabe erfolgen muss. Und das hat sie für die von ihr kontrollierten Kontrollzonen getan.

      ETIK + ETEB sind Militärflugplätze der US-Streitkräfte. Hier hat die DFS nichts mitzuschnabeln. Um in diesen Kontrollzonen überhaupt fliegen zu dürfen, brauchst Du die Freigabe der Amerikaner (auch unter 30m!). Ich hab' das schon mal geschafft, aber nur außerhalb der dortigen Betriebszeiten (Hx = zeitweise in Betrieb). Diese Freigabe zu bekommen, war ne Odyssee ;)

      Alles klar?

      Gruß, Kruzifix
      30-12-_2016_001.jpg
      Quelle: GoogleEarth und skyfool.de (nicht amtlich)
      Zu meiner Zeit als PPLer war "Hx" = holidays closed, also "an Feiertagen geschlossen". Das ist zwar auch "zeitweise" aber definitiv schon mal "Sonntags nie". Aber vielleicht hat sich hier ja etwas in der Zwischenzeit geändert...
    • Das ist nicht ganz richtig, HX bedeutet: keine festgelegte Betriebszeit, nicht ständig wirksam, oder nur zeitweise aktiv. Das hat nichts mit Feiertagen zu tun, vielleicht war es eine "Eselsbrücke" sich das HX zu merken. Die Betriebszeiten kann man über die DFS oder beim Flughafenbetreiber erfragen.
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      Das ist nicht ganz richtig, HX bedeutet: keine festgelegte Betriebszeit, nicht ständig wirksam, oder nur zeitweise aktiv. Das hat nichts mit Feiertagen zu tun, vielleicht war es eine "Eselsbrücke" sich das HX zu merken. Die Betriebszeiten kann man über die DFS oder beim Flughafenbetreiber erfragen.
      Jo, "holidays closed" war wohl wirklich nur eine "Eselsbrücke" im PPL-Unterricht. Überall im Netz steht "Not Permanently Active; No Specific Working Hours".
    • Ich muss das Thema mal aufwärmen. In der neuen Luftverkehrsordnung steht ja nun:



      § 21b
      Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
      (1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in §21a Absatz2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
      (...)
      9. unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50 Meter über Grund,

      Ein kurzer Blick in § 21 würde jetzt helfen, aber den gibt es ja gar nicht. Wohl aber § 21a, also wird wohl der gemeint sein. Dort ist die schon erwähnte 1,5km-Regelung vorzufinden. Die Kontrollzonen (CTR) werden dort aber nicht weiter erwähnt. Nun handelt es sich dabei ja in Deutschland um die Gebiete mit abgesenktem Luftraum D. Gut zu wissen, dass ich da fliegen darf, das ein oder andere interessante Gebiet ist nun für mich offen. Wir sprechen hier von den Bereichen um internationale Groß- und um Militärflughäfen. Super. Auch wenn 50m schon extrem niedrig sind - da kann man was machen.

      Doch oh Schreck: Ein anderes interessantes Gebiet liegt unter einer RMZ, wie z.B. um Kiel Holtenau. Diese an Flugbewegungen arme, in ihrer Natur gänzlich zivile Zone, ist unkontrollierter Luftraum, doch das bedeutet eigentlich nur, dass die Piloten auf sich gestellt sind. Ein Luftbeschränkungsgebiet ist sie nämlich trotzdem. Map2Fly bestätigt: Beim Militärflughafen darf man bis 50m, in der RMZ darf man gar nicht fliegen. Mistekacke.

      Hab ich das so richtig verstanden?
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • RMZ ist radio mandatory zone, Funkverkehr vorgeschrieben....

      d.h. du musst dich jedesmal beim zuständigen Flugkonztrole / Tower anmelden,

      es gibt im Netz einige Berichte bzw Forenbeiträge die das machen müssen weil sie zB. dort wohnen,
      bisher hab ich nur positives gelesen, die Tower sind freundlich und Flüge bis 100m werden i.d.R. :rolleyes: erlaubt

      ich selbst hatt das Vergnügen noch nicht
      viele Grüße
      Boernie
    • Hallo Schraubhuber,

      ruf einfach beim Tower in Holtenau an (oftmals hast Du Fr.Bär am Telefon) und erklär ihr Dein Vorhaben und von wann bis wann. Biete auch an, anzurufen wenn Du fertig bist. Meistens bekomsr Du die Erlaubnis zu fliegen. Die sind da völlig entspannt.

      Gruß Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl
    • Mc-Murph schrieb:

      Hallo Schraubhuber,

      ruf einfach beim Tower in Holtenau an (oftmals hast Du Fr.Bär am Telefon) und erklär ihr Dein Vorhaben und von wann bis wann. Biete auch an, anzurufen wenn Du fertig bist. Meistens bekomsr Du die Erlaubnis zu fliegen. Die sind da völlig entspannt.
      Ja, weiß ich. ^^

      Allerdings hatte ich mich noch zu Zeiten der alten Regeln darum gekümmert und wollte hier nur erfragen, ob ich die neuen richtig verstehe. grumble

      Das Ergebnis damals war übrigens: Erlaubnis vom Land erforderlich. Hab ich erst nicht verstanden, denn ich wollte ja nicht gewerblich fliegen, aber das gilt auch für private. Die Begründung beim zuständigen Ministerium war dann: Weil wir hier Rettungshubschrauber haben. Nicht wirklich logisch, aber ich wollte es nicht diskutieren und auch keine 75,-€ oder so für eine AE ausgeben, nur um nicht aus der RMZ rausfahren zu müssen. miffy
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Hallon Schraubhuber,

      so langsam fühle ich mich ein wenig veralbert von Dir:

      Ich gehe auf Deine Frage ein, gebe Dir konkrete Hinwweise und bekomme ein lapidares " Ja, weiß ich ... " zur Antwort.

      Aber gut, dann weiß ich zukünftg, das Deine Fragen rein rhetorischer Natur sind.

      Ich bin raus.

      Gruß Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl
    • Mc-Murph schrieb:

      so langsam fühle ich mich ein wenig veralbert von Dir:

      Ich gehe auf Deine Frage ein, gebe Dir konkrete Hinwweise und bekomme ein lapidares " Ja, weiß ich ... " zur Antwort.
      Meine Frage war:

      Schraubhuber schrieb:

      Ein Luftbeschränkungsgebiet ist sie nämlich trotzdem. Map2Fly bestätigt: Beim Militärflughafen darf man bis 50m, in der RMZ darf man gar nicht fliegen. Mistekacke.
      Hab ich das so richtig verstanden?
      Und die wurde bereits beantwortet.

      Mein "weiß ich" bezog sich auf die Entspanntheit im Tower.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht