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Zu spät zum spaßigen Drohnenflug?? Höhenbegrenzung: Fragen eines Neulings

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    • Zu spät zum spaßigen Drohnenflug?? Höhenbegrenzung: Fragen eines Neulings

      Zunächst mal ein herzliches Hallo in die Runde!

      Mein Erstbeitrag ist ein wenig von Zweifel geprägt.... Bisher bin ich Modell-Helis und Flächenmodelle geflogen, weg Zeitmsngel habe ich das aufgegeben. Da ich auch gerne fotografiere, habe ich mir mal Videos von Coptern angesehen und war schnell angefixt.

      Ich habe mir dann Videos von Südafrika usw. angesehen, wo ich öfter bin, Coptervideos (ohne Höhenbegrenzung) faszinierten mich, bei der bevorstehenden Reise will ich daher einen Solchen mitnehmen und bin auf den Thypoon gekommen. Allerdings könnte mich eine Höhenbegrenzung ernsthaft vom Kauf abhalten, nicht um unverantwortlichen Blödsinn hierzulande zu veranstalten, aber die wirklich guten Aufnahmen im Netz sind erkennbar nicht auf 120 Meter beschränkt, schon gar nicht in den Bergen oder bei Übersichtsaufnahmen, z.B. in der Wüste oder an der Küste. Außerdem soll ja auch hierzulande selbst unter der geplanten Neuregelung ein höherer Aufstieg nach Eignungsprüfung möglich sein.

      Ein Downgrade auf 3.0 ist also wohl keinesfalls verboten nach der jetzigen Gesetzeslage....

      Bevor ich jetzt zuschlage, wäre ich froh, eure Meinung zu erfahren. Überschätze ich die Auswirkung der Begrenzung? Wird diese rückgängig gemacht? Kann man noch einen Thypoon mit 3.0 kaufen oder kann man Hilfe beim Downgrade bekommen? Tipps gerne auch per Pn.

      Ich bin auch sehr an euren Eindrücken über den Copter generell interessiert, da ich mich schnell entscheiden muss, die Reise startet Mitte Feb. und ein bisschen Einarbeitung kann wohl nicht schaden.

      Bin daher dankbar für alle Tipps.

      Schöne Weihnachten und danke vorab!
    • Hallo boulevard,

      herzlich willkommen in unserem Forum, da hast Du ja ein paar sehr anspruchsvolle Fragen am Start.

      Zuerst einmal zu den Regeln in Südafrika...


      ...soweit ich Kenntnis habe (ohne Gewähr) gilt in Südafrika für Hobbypiloten folgendes:

      New Regulations a Win for Hobby Drone Pilots


      New drone regulations that will be effective from 1 July 2015 are
      actually a big win for hobby drone users! The new drone regulations
      actually allow hobby RPAS a lot more freedom than hobby model aircraft!
      Under the new Regulations Hobby Drone Pilots:


      • Do not need an RPL (Remote Pilots Licence).
      • Do not need to register their RPAS (Remotely Piloted Aircraft Systems) aircraft.
      • Do not need an aviation medical.
      • Can fly RPAS up to 7kg weight.
      • Can fly at night (previous not allowed for any rc aircraft).
      • Can fly up to the height of the highest object in 300m of the drone (up to a max of 400 feet).
      • Can fly up to 500m away from the pilot, while maintaining direct line of sight (RVLOS).
      • Need to keep more than 50m from people.
      • Need to keep more than 50m from roads.
      • Need to keep more than 50m from buildings.
      • Need to keep more than 10km from an aerodrome (airport or airstrip).
      • May not fly in No Fly Zones
      siehe PDFdronen-gesetz-suedafrika.pdf

      In Südafrika wäre damit eine Höhenbegrenzung bei 400ft (122m). Das ist genau die Höhenbegrenzung die zur Zeit noch die neueste Software des FC (Flightcontroller) des Typhoon H (TYH) aufweist.

      In Deutschland gelten zur Zeit noch andere Regeln. (Vgl. in unserem Forum "Bundesrecht").

      Auch wenn der neueste FC des TYH zur Zeit noch auf 122m begrenzt ist, ist ein downgrade auf FC 1.29 möglich. Yuneec möchte mit dem kommenden Release diese Höhenbegrenzung wieder aufheben. (Vgl. "Neues aus KK" hier im Forum)

      Auch wenn die Software, die techn. Möglichkeiten und die Gesetze in Deutschland zum Teil erlauben über 100m aufzusteigen, so bitte ich zu beachten, dass die Manntragende Fliegerei bis auf 150m z.B. im Luftraum G fliegen darf. Des Weiteren ist der Luftraum in NRW relativ voll und auch kommen Rettungshubschrauber häufig schnell einmal unterhalb der 150m angeflogen. Hier ist besondere Vor - und Umsicht angebracht.

      Bitte denke auch daran eine entspreche Luftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn Du in Südafrika fliegen willst sollte diese Weltweit gelten. (Vgl. "Versicherungen" hier im Forum)

      Natürlich macht es großen Sinn sich mit dem TYH vorher genau vertraut zu machen. Einige Teilnehmer des Forums kommen aus Deiner Nähe AC und würden sich sicher für Demos anbieten, so auch ich.

      Last but not least...bitte frage vorab bei Deiner Fluggesellschaft nach wieviele Akkus Du, wie genau eingepackt, mitnehmen darfst.

      Frohe Weihnachten!
      LG

      Steini
    • Super viele Infos, danke!

      Ich hatte ein Video aus Kapstadt gesehen, da schien mir die Höhenbegrenzung "ausgehebelt" zu sein .... und das sah richtig (!) gut aus. Wir sind diesmal auch in Namibia unterwegs, hast du da auch Informationen? Das Land ist ja groß und hat nur wenige Einwohner. viel Platz zum Üben also --;)

      Mit den Akkus, das müsste ich noch checken, 2 für 2 Personen und Photoakkus sollten schon mit. Auch die Größe vom Thypoon Rucksack ist leider problematisch im Handgepäck, es gibt also einiges zu regeln.

      Eine Kontaktaufnahme mit Aachener Drohnenpiloten fände ich toll, ebenso etwaige Tipps zu guten Händlern, mir wäre es lieber, einige Euros mehr zu zahlen und etwas Service und komp. Beratung zu haben.

      Mit der manntragenden Fliegerei, ok...: da kommt ein Hobby dem anderen in den Weg, allerdings: in vielen Jahren Modellflug, auch mit großen, hochfliegenden Thermikschleichern, ist es bei mir zu keiner gefährlichen Begegnung gekommen. Wie es bei den Drohnen aussieht, weiß ich nicht. Man sollte aber bestimmt nicht durch riskantes Verhalten der Regelungswut deutscher Bürokratie Vorschub leisten.

      Allerdings sind die "Verwandtenbesuche" der Freizeitpiloten auch nicht gerade das Gelbe, 150 Meter Flughöhe bei der Cessna sind nicht sehr fehlerverzeihend,

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boulevard ()