Hallo,
ich berichte euch hier über meine Erfahrungen anlässlich einer recht spontanen Reise in die Schweiz.
Zunächst aber möchte ich den Schweizer Behörden ein großes Kompliment aussprechen für die freundliche, prompte und kompetente Bearbeitung meiner Anliegen! Echt toll!
Am Nachmittag des 23.11.2016 kam ich in meinem Hotel in der Ostschweiz an. Da die Reise recht spontan erfolgte, hatte ich vorher keine Gelegenheit mehr, mich über die Rechtslage in der zu informieren. Dennoch wollte ich den Typhoon mitnehmen. Ich nahm Kontakt mit Tigertrail auf, welcher mich freundlicherweise auf einen Flyer des Bundesamtes für Zivilluftfahrt - BAZL hinwies. Hier sind die wichtigsten Dinge bereits aufgeführt.
Da ich aber bereits wusste, dass es weitergehende Einschränkungen geben könnte (man kennt das ja aus Deutschland...), habe ich noch am späten Abend des gleichen Tages eine Mail an das Bundesamt für Zivilluftfahrt gesandt mit der Frage, ob es eine Übersichtskarte über die Luftbeschränkungsgebiete und sonstiger einzuhaltender Vorschriften gibt bzw. wer mir wo Auskunft geben kann. Obwohl die automatische Antwort des BAZL lautete, dass man bis zur Beantwortung des Anliegens mit einer Bearbeitungsdauer von 10 Tagen zu rechnen habe, bekam ich bereits am darauffolgenden Vormittag eine Antwort!
In dieser sehr freundlichen und auch persönlichen Antwortmail war ein Link enthalten, den ich euch hier nicht vorenthalten möchte.
Es gibt vom BAZL eine interaktive Karte, in der alle zu beachtenden Beschränkungs- und Schutzgebiete einblendbar sind. Sie ist hier zu finden:
In der Antwortmail vom BAZL war weiter der Hinweis enthalten, dass die Kantone und Gemeinden weitere Einschränkungen verfügen können, welche jedoch dem BAZL im einzelnen nicht gemeldet werden müssten und somit nicht bekannt seien. Man möge sich hierzu an die örtliche Polizei wenden...
Gesagt - getan: Auf dem Weg in das Gebiet um den Säntis (Bereich Urnäsch) besuchte ich die dort zuständige Polizeidienststelle. Auch hier wurde ich sehr freundlich empfangen und beraten. Ich wies dort meine Versicherungspolice vor, hinterließ meine Daten und bekam die Info, dass es bis auf die in der Karte abfrag- und darstellbaren Schutzgebiete keine Einschränkungen gäbe.
Es ergab sich ein sehr von Interesse geprägtes Gespräch, welches mit dem Austausch der E-Mail-Adressen und der Frage, ob man denn die Bilder auch einmal sehen könne, endete. Leider ließen meine Zeit und vor allem das Wetter nur wenige Flüge zu und die Ergebnisse muss ich erst sichten...
Ich kann den deutschen Behörden nur raten, sich an der ein Beispiel zu nehmen: freundlich, kompetent, flott, unbürokratisch, aufmerksam!
Luftverkehrskarte Schweiz.JPG
Ich wünsche allzeit guten Flug,
Kruzifix
ich berichte euch hier über meine Erfahrungen anlässlich einer recht spontanen Reise in die Schweiz.
Zunächst aber möchte ich den Schweizer Behörden ein großes Kompliment aussprechen für die freundliche, prompte und kompetente Bearbeitung meiner Anliegen! Echt toll!
Am Nachmittag des 23.11.2016 kam ich in meinem Hotel in der Ostschweiz an. Da die Reise recht spontan erfolgte, hatte ich vorher keine Gelegenheit mehr, mich über die Rechtslage in der zu informieren. Dennoch wollte ich den Typhoon mitnehmen. Ich nahm Kontakt mit Tigertrail auf, welcher mich freundlicherweise auf einen Flyer des Bundesamtes für Zivilluftfahrt - BAZL hinwies. Hier sind die wichtigsten Dinge bereits aufgeführt.
Da ich aber bereits wusste, dass es weitergehende Einschränkungen geben könnte (man kennt das ja aus Deutschland...), habe ich noch am späten Abend des gleichen Tages eine Mail an das Bundesamt für Zivilluftfahrt gesandt mit der Frage, ob es eine Übersichtskarte über die Luftbeschränkungsgebiete und sonstiger einzuhaltender Vorschriften gibt bzw. wer mir wo Auskunft geben kann. Obwohl die automatische Antwort des BAZL lautete, dass man bis zur Beantwortung des Anliegens mit einer Bearbeitungsdauer von 10 Tagen zu rechnen habe, bekam ich bereits am darauffolgenden Vormittag eine Antwort!
In dieser sehr freundlichen und auch persönlichen Antwortmail war ein Link enthalten, den ich euch hier nicht vorenthalten möchte.
Es gibt vom BAZL eine interaktive Karte, in der alle zu beachtenden Beschränkungs- und Schutzgebiete einblendbar sind. Sie ist hier zu finden:
In der Antwortmail vom BAZL war weiter der Hinweis enthalten, dass die Kantone und Gemeinden weitere Einschränkungen verfügen können, welche jedoch dem BAZL im einzelnen nicht gemeldet werden müssten und somit nicht bekannt seien. Man möge sich hierzu an die örtliche Polizei wenden...
Gesagt - getan: Auf dem Weg in das Gebiet um den Säntis (Bereich Urnäsch) besuchte ich die dort zuständige Polizeidienststelle. Auch hier wurde ich sehr freundlich empfangen und beraten. Ich wies dort meine Versicherungspolice vor, hinterließ meine Daten und bekam die Info, dass es bis auf die in der Karte abfrag- und darstellbaren Schutzgebiete keine Einschränkungen gäbe.
Es ergab sich ein sehr von Interesse geprägtes Gespräch, welches mit dem Austausch der E-Mail-Adressen und der Frage, ob man denn die Bilder auch einmal sehen könne, endete. Leider ließen meine Zeit und vor allem das Wetter nur wenige Flüge zu und die Ergebnisse muss ich erst sichten...
Ich kann den deutschen Behörden nur raten, sich an der ein Beispiel zu nehmen: freundlich, kompetent, flott, unbürokratisch, aufmerksam!
Luftverkehrskarte Schweiz.JPG
Ich wünsche allzeit guten Flug,
Kruzifix
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
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