Schlösser, Burgen, Ruinen, Residenzen, Parks, Gärten und Seen sind beliebte Motive für Luftaufnahmen. Davon hat Bayern ja eine ganze Menge... ABER:
In Bayern unterstehen viele dieser Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Diese hat auf ihrer Website folgenden Text veröffentlicht:
Einsatz von Drohnen / Multikoptern
Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen ist dabei nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig, da der Einsatz zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und Sachen, zu einer möglichen Verletzung von Rechten (Persönlichkeitsrechte etc.) und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals führt. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen.
- Schlösser, Burgen, Residenzen, Künstlerhäuser…
- Hofgärten, Schlossparks, Landschaftsgärten…
- Seen
Ich bin durchaus erstaunt darüber, wie viele Objekte und Orte nun mit einem generellen Flugverbot belegt wurden.
Vor allem bei den Seen sind natürlich sehr große Flächen und ebenso beliebte Motive betroffen.
Foto- und Videoaufnahmen sowohl innen als auch außen scheinen hier alles andere als leicht möglich:
Genehmigung, Zuständigkeit, Antragstellung, Kosten
Ich wünsche allzeit guten Flug
Kruzifix
In Bayern unterstehen viele dieser Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Diese hat auf ihrer Website folgenden Text veröffentlicht:
Einsatz von Drohnen / Multikoptern
Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Der Einsatz von ferngesteuerten Drohnen, Multikoptern o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen ist dabei nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig, da der Einsatz zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und Sachen, zu einer möglichen Verletzung von Rechten (Persönlichkeitsrechte etc.) und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals führt. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen.
- Schlösser, Burgen, Residenzen, Künstlerhäuser…
- Hofgärten, Schlossparks, Landschaftsgärten…
- Seen
Ich bin durchaus erstaunt darüber, wie viele Objekte und Orte nun mit einem generellen Flugverbot belegt wurden.
Vor allem bei den Seen sind natürlich sehr große Flächen und ebenso beliebte Motive betroffen.
Foto- und Videoaufnahmen sowohl innen als auch außen scheinen hier alles andere als leicht möglich:
Genehmigung, Zuständigkeit, Antragstellung, Kosten
Ich wünsche allzeit guten Flug
Kruzifix
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
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