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Übersicht über die rechtl. Bestimmungen für Multikopter

    • Regeln & Gesetze

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    • Übersicht über die rechtl. Bestimmungen für Multikopter

      Die nachfolgende Übersicht soll zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei den geltenden Vorschriften rund um den Multikopterflug dienen. Die Zusammenstellung der Gesetztestexte enthält Links zu den jeweiligen Gesetzesstellen und auch zu den entsprechenden Sanktionierungen. Bei einigen landesrechtlichen Vorschriften liegt der Schwerpunkt der Normen im südbayerischen Raum.
      • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ersteller kein Jurist ist und keine Rechtsberatung gegeben werden kann und darf.
      • Die Gesetze werden in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich interpretiert, da es noch Grauzonen in den Auslegungen bzw. noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
      • Für Fehler bei der Interpretation der Texte übernehme ich keine Haftung.
      • Falls Fehler oder nicht mehr funktionirende Links in der Übersicht enthalten sind bitte ich um entsprechende Rückmeldung, damit diese dann bereinigt werden können.
      • Die komplette Zusammenstellung steht unten als .pdf-Verison zum Download bereit.

      Die Einstellung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Roland (Kopterforum.de). Ausdruck und Weitergabe mit Quellenhinweis ist zulässig.

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      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von teckkopter ()

    • Hallo zusammen!

      Hier mal der neueste Stand, wie in Zukunft das Fliegen im Modellbereich geregelt werden soll.

      Auszug aus Luftsport-Verband Bayern e.V.:



      Es scheint vollbracht !! Nach einer Telefonkonferenz zwischen BMVI, DMFV und DAeC ist
      der 100-Meter-Deckel und der Befähigungsnachweis von Minister Dobrindt für unsere
      Modellflugplätze mit Aufstiegsgenehmigung wohl vom Tisch. Für den genehmigungsfreien
      Modellflug wird ab 2 kg und bei Flügen über die 100 Meter der Befähigungsnachweis
      notwendig. In der Telefonkonferenz sprach Staatssekretär Michael Odenwald nur noch von
      einer Einweisung, dieses gilt abzuwarten. Da der endgültige Entwurf noch nicht vorliegt, hat
      der DAeC auch noch keine detaillierte Veröffentlichung vorgelegt.


      Gruß
      Markus
    • Mmmh Vorsicht, da steht was von Modellflugplätzen. Warten wir mal ab wie es bei der Wildfliegerei aussieht.

      Merke: Ein Politiker hält sein Gleichgewicht dadurch, das er (fast) immer das Gegenteil von dem macht, was er gesagt hat. Im und vor dem Wahlkampf, gilt das umso mehr cookie
    • Markus397 schrieb:

      für unsere
      Modellflugplätze mit Aufstiegsgenehmigung

      Markus397 schrieb:

      Für den genehmigungsfreien
      Modellflug
      Richtig, da bleibt abzuwarten, wie es genau formuliert werden wird, denn so, wie es da jetzt steht, sind es zwei paar Stiefel.
      Ersteres gilt nach dem Wortlaut für die zugelassenen Modellflugplätze, Zweites könnte die Wildfliegerei meinen.

      Und wenn noch nicht einmal ein Entwurf vorliegt, so bleibt es bis zur Inkraftsetzung weiterhin Spekulation, welches Begriffswirrwarr wieder für Verwirrung sorgt.

      Damit es übersichtlich bleibt und einfach nachzuschlagen ist, für Diskussionen und Spekulationen bitte ein eigenes Thema mit aussagekräftigem Titel erstellen.

      In diesem Bereich sollten nur bereits geltende Fakten stehen, während in dem anderen gerne über das gesprochen werden kann, was noch nicht manifestiert ist und Raum für Interpretation, Mutmaßung, Spekulation und Vorstellung lässt.

      Gruß, Kruzifix
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix