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Versicherung abschließen / Aufstiegsgenehmigung - brauche mal Hilfe

    • Regeln & Gesetze

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    • Versicherung abschließen / Aufstiegsgenehmigung - brauche mal Hilfe

      Ich brauch mal eure Hilfe.

      Nachdem ich meine H nun ein paar mal Probe geflogen bin, geht's nun ans versichern und da komm ich einfach nicht weiter.

      Hauptsächlich nutze ich den H und evtl. weitere Copter privat, bis dahin ist es noch einfach.
      Speziell beim H wird's jedoch kompliziert.

      Ich bin ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation tätig.
      Unsere Idee war nun den H auch für Veranstaltungen und zur Personensuche (in Verbindung mit der ET) sowie Katastrophen zu nutzen.

      Bei Veranstaltungen soll nicht unbedingt über die Meute geflogen werden, sondern vor der Veranstaltung das Gelände mit Waypoints abgesteckt werden und so außen herum abgeflogen werden um z.B. das Personenaufkommen zu ermitteln.

      Der H würde bei einem Einsatz auch eindeutig gekennzeichnet sein, so dass dieser als Einsatzmittel zu erkennen wäre

      Zusätzlich kommt ja bei allen drei (nicht privaten) Einsatzgebieten noch das Problem mit Überflugsrechten, Aufstiegsgenehmigungen, Nacht/Dämmerungsflug, etc. dazu.

      Auch die derzeitige und evtl. zukünftige Gesetzeslage macht es nicht einfacher.

      Reicht mir eine private Haftplicht oder muss ich ne gewerbliche abschließen oder gibt es sogar noch andere Versicherungsarten.
      Desweiteren soll der Copter auch Kaskoversichert werden (Macht denke ich mal Sinn bei dem Preis der ET)

      Wie und wo kann ich das Problem mit den Rechten und Gesetzen abklären?

      Schon mal danke für eure Hilfe
    • Hallo Cine,

      so wie Du das geschilderst hast, ist es eindeutig eine gewerbliche Nutzung. Dazu benötigst Du eine
      - gewerbliche Haftpflicht,
      - eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung des Landes,
      - ggf. eine Einzelaufstiegsgenehmigung (Veranstaltungen)
      - Start- und Landeerlaubnis vom Grundstückseigentümer

      Stephan

      Ergänzung: gemäss der Vorschriften des Landes muss auch der Flug bei den Ordnungsbehörden / Polizei angemeldet werden.
      P-8Z3-HYS
    • Start und Landung wäre ja nicht das Problem, das Problem sind ja die Grundstücke die überflogen werden müssen zur Suche. Oder gibts da ne Sonderregelung?

      Kosten diese Einzelgenehmigungen viel Geld? Wenn wir als HiOrg jedesmal tief in die Tasche greifen müssten wäre das finanziell nicht mehr tragbar.

      Gibt es nicht Sonderregelungen für BOS Organisationen (sind wir ja)?
    • Hallo Cine,

      wenn Du das wirklich rein privat machen willst, dann ist das generell unkompliziert und Du benötigst lediglich eine Haftpflichtversicherung für dieses Copter.
      DMFV und DMO haben da recht gute Angebote.
      An dieser Stelle möchte ich Dich nicht belehren, aber dennoch erwähnen, dass man zuerst die Versicherung abschließt und dann erst fliegt. (nicht böse gemeint).

      So, jetzt wirds wirklich verzwickt.
      Sobald Du Deine Aufnahmen aus der Hand gibst, also nicht für Dich selbst nutzt, besteht der Vorsatz einer gewerblichen Tätigkeit.
      Das heißt auf deutsch, wenn Du Bilder für andere machst, besteht ein Auftrag/Vertrag ob mündlich, schriftlich per Handschlag spielt keine Rolle, und wäre demnach nicht mehr privat.

      So, und um nun gewerblich tätig zu werden benötigst Du folgenden:
      1. eine Haftpflichtversicherung für gewerbliche Nutzung eines Multikopters (ab ca. 200€, nach oben keine Grenze)
      2. eine Aufstiegsgenehmigung für das jeweilige Bundesland, wo Du tätig werden willst, entweder eine Einzelaufstiegsgenehmigung (ca. 80€) oder eine allgemeine, in NRW kostet diese ca. 250€ Bearbeitungsgebühr, andere Länder bieten diese auch kostengünstig/kostenfrei an
      3. Für die Aufstiegsgenehmigung ist ein Flugkundenachweis nötig.
        • entweder einen Führerschein, salopp gesagt
        • oder ein Flugbuch mit entsprechenden Flugnachweisen (Da Du den Coptern neu hast, wirst Du kaum auf einen nennenswerte Flugstundenzahl kommen
      Das sollte schon einmal vorab ausreichen, um alles zusammen zu haben, um letztlich gewerblich tätig zu sein. (Achtung: hier ist nicht berücksichtigt, dass Du über Menschen fliegen darfst, gescheige denn, den Copter als Luftaufklärer in Einsätzen bei Hilfsorganisationen.

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      So, jetzt kommt das eingemachte!
      Und an dieser Stelle empfehle ich Dir dringend, das Du das VORHER HAARKLEIN abklärst, sonst bist Du die längste Zeit geflogen.
      Ach empfehle ich Dir an dieser Stelle, Flüge generell mit einem zweiten Piloten zu fliegen, gerade wenn Aufnahmen anstehen.

      Um über Menschenmengen zu fliegen, brauchst Du definitiv einen Einzelaufstiegerlaubnis nur für diesen einen Zweck. Da reicht eine allgemeine nicht mehr aus.
      Diese ist dann mit weiteren Auflagen verknüpft, nachzulesen bei der Bezirksregierung des jeweiligen Bundeslandes.

      Noch schwieriger ist es, wenn Du vorhast, den Copter als Einsatzmittel, zum Beispiel Luftaufklärung/Luftunterstützung, während eines Einsatzes oder Übungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
      Hier kannst nicht Du, sondern muss Dein Einheitsführer (Dienstherr, Organisatorische Leiter Rettungsdienst, Kreisbrandmeister...) ebenfalls bei der Bezirgsregierung eine Sonderaufstiegserlaubnis eben für diesen Zweck, für eine Einheit oder für eine Kreis beantragen. Da reicht es auch nicht aus, dass man einen Copter Zuhause hat, welcher sicher als entsprechendes Einsatzmittel herangezogen werden kann, in dem Fall macht es aber Sinn, wenn die entsprechende Einheit ein eigenes Gerät zur Luftaufklärung bereit stehen hat.
      Hier wiederum ist eine enge Kommunikation mit dem Einsatzleiter notwendig, denn vor Beginn eines Einsatzes für Luftaufklärer muss fernmündlich bei der deutschen Flugsicherung eine Genehmigung eingeholt werden und während Einsätzen von BOS wird es mit großer Wahrscheinlichkeit zu viel Luftverkehr, zum Beispiel Hubschrauber kommen.
      Auch hier empfiehlt sich, ein Team für Luftaufklärung zu bilden, denn Du bist NIE immer verfügbar.

      Bevor Du fragst, woher ich das weis, ich befinde mich gerade in diesem Prozess und mach Dich von dem Gedanke frei, dass Du das in 14 Tagen in der Tasche hast.

      Zur Kasko, das musst Du selbst entscheiden, ob es Dir das Wert ist, aber auch hier, wird Dein Copter versichert und wenn der Copter gewerblich genutzt wird ist das wieder eine andere Liga, ganz zu schweigen, wenn Du den Copter als Einsatzmittel nutzt.

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      So, abschließend empfehle ich Dir folgende Vorgehensweise:
      • wenn Du das gewerblich machen willst, eine entsprechende Gewerbeanmeldung
      • ein Befähigungsnachweis
      • eine Versicherung für den gewerblichen Zweck
      • und abschließend eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für gewerbliche Zwecke
      Anschließend kannst Du, mittels dieser geschaffenen Grundstruktur an den Kreis/Einheit/Leiter herantreten und Deinen Vorschlag unterbreiten.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Danke Thomas, danke Stephan

      ok das wird mächtig arbeit werden. Da werd ich wohl ne kräftige Schleimspur hinterlassen müssen hail .

      Ich denke ich werd das ganze erst mal privat versichern oder gibts da wieder Probleme mit der Aufstiegsgenehmigung (oder brauch ich die dann erst mal nicht?). Sollte ich dann für die HiOrg fliegen, kann ich das ja bestimmt erweitern

      Manchmal ist ja das Motto: legal, illegal, scheißegal ganz praktisch. Aber bei unserem Hobby ist das definitiv nicht angebracht.

      P.S.: Flugbuch wird schon geführt

      @Thomas: können wir uns bei dem Thema mal kurzschliesen?