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Definition von "Industrieanlagen"

    • Regeln & Gesetze

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    • Torsten schrieb:

      Ausserdem gelten alte verlassene Bergwerksanlagen und Stauseen bei uns im Harz auch als Industrieanlagen...und das ist ein Gebirge.
      Und das sind tolle Motive wo man eigentlich gerne rüber fliegen möchte.
      Ganz einfach, lass Dir vom Betreiber/Eigentümer der Anlagen eine schriftliche Genehmigung erteilen. Meistens sind die so nett und machen das.
      LG

      Steini
    • O.K.
      Jetzt hab ichs verstanden. auch nochmal in den Gesetzestexten gegoogelt. Sorry für meine törichte Ansicht, die max. Flughöhe würde sich immer auf den Standpunkt des Piloten beziehen. Ich bin halt noch relativ neu und unerfahren.
      Dann dreh ich den Spieß jetzt mal um und wir stellen uns vor ich starte am Fuße einer riesigen 400m hohen Felswand und lass den Kopter an ihr steigen, fliege oben angekommen ein Stück über die Kante aufs Felsplateu und steige nochmal 100m über Grund vom Plateu aus gesehen. Dann fliegt mein Mavic 500m über seinem Startpunkt, was er technisch gerade noch so kann. Ich bewege mich dann aber trotzdem völlig legal da oben, abgesehen vom illegalen Aufstieg auf Plateuhöhe...erst in dem Moment wo ich wieder über die Plateukante komme wird´s von einer auf die nächste Sekunde wieder illegal.
      Sehe ich das so richtig oder bin ich wieder zu naiv mit meiner Ansicht? Das ist natürlich nur ein Beispiel zur Veranschaulichung meiner Frage...ich habe nicht vor sowas zu tun zumal es kein Sichtflug mehr wäre :D

      LG
      Torsten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Torsten ()

    • Moin, ich denke, ihr sucht irgendwo rechtliche Sicherheit, die es nicht gibt? Kopterfliegen ist eigentlich immer illegal, ob über Industrieanlagen, bewohnten Gebieten, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Naturschutzgebiete, militärische Anlagen, Flughäfen, ist egal.
      Um einigermaßen sicher zu sein, müßte man für JEDEN Flug eine amtliche Aufstiegsgenehmigung haben UND das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
      Aber, wer will sich das wirklich ständig antun?
      Zu IndustrieANLAGEN: Die Betonung liegt sicherlich auf ÌNDUSTRIE, und das ist jede kleine Werkstatt genauso wie KKW, Tagebaue, Mülldeponien, Lebensmittelproduzenten oder Chemiestandorte.
      Warum? Man muß das Ganze auch noch unter anderen Gesichtspunkten betrachten, zB. Industriespionage, Kriminalität, Terrorrismus, und Gefährdung. Hab ich was vergessen?
      Zur Flughöhe: Ich meine, gelesen zu haben, dass Flugzeuge ihre Flughöhe (auch ja, im Zusammenhang mit millitärischen Tiefflügen) ihre Flughöhe am höchsten in ihrer Flugtrasse gelegenen Objekt bemessen?
      Ich denke, das sollte eigentlich auch auf Kopter übertragbar sein?
      Aber Rechtssicherheit? Unrecht hat immer der Kleinste, und das sind in unserem Fall nun mal wir.
    • Torsten schrieb:

      Ausserdem gelten alte verlassene Bergwerksanlagen und Stauseen bei uns im Harz auch als Industrieanlagen...und das ist ein Gebirge.
      Und das sind tolle Motive wo man eigentlich gerne rüber fliegen möchte.
      Meinst Du diese alten verlassenen Waffenschmieden der Nazis, die nicht so ganz gesprengt werden konnten? Die Stauseen sind halt Relikte der Oberharzer Bergwerkskunst, deren Wasser ja früher zur Entwässerung der Stollen genutzt wurde. Interessant ist es, den Abfluss des Wassers aus dem mit einem Stollen unterhöhlten Harz mit einem Kahn zu befahren. Aber eine Drohne sollte man da nicht fliegen lassen. Die Oberharzer Teiche gehören aber sicherlich nicht zu den Industrieanlagen....
    • jstremmler schrieb:

      Torsten schrieb:

      Ausserdem gelten alte verlassene Bergwerksanlagen und Stauseen bei uns im Harz auch als Industrieanlagen...und das ist ein Gebirge.
      Und das sind tolle Motive wo man eigentlich gerne rüber fliegen möchte.
      Meinst Du diese alten verlassenen Waffenschmieden der Nazis, die nicht so ganz gesprengt werden konnten? Die Stauseen sind halt Relikte der Oberharzer Bergwerkskunst, deren Wasser ja früher zur Entwässerung der Stollen genutzt wurde. Interessant ist es, den Abfluss des Wassers aus dem mit einem Stollen unterhöhlten Harz mit einem Kahn zu befahren. Aber eine Drohne sollte man da nicht fliegen lassen. Die Oberharzer Teiche gehören aber sicherlich nicht zu den Industrieanlagen....


      Für die Tauchfahrt eignet sich dann aber eine Unterwasserdrohne besser....... lol
      Dateien
      Grüße aus dem Spreewald
      André pleasantry
    • Hallo zusammen,

      Leider hat der Thread meine Problematik nicht lösen können

      Ich arbeite in einem Industriebetrieb. Unsere Marketingabteilung hat mich gefragt ob ich für div. Werbeartikel und Homepage Luftaufnahmen machen könnte.

      Wenn meine Firma das erlaubt, darf ich das dann machen oder gibt es da Probleme.
      Wir sitzen in einem Industriegebiet und da sind logischerweise andere"Industrieanlagen" angrenzend.

      Danke euch
      Gruß
      Sascha
    • Auf eigenem Gelände kein Problem.
      Falls andere Industrie angrenzt 100 Meter Abstand oder deren Betriebsleitung fragen und Erlaubnis einholen.
      Ist angrenzend nur Gewerbe dann nur eigene Betriebsgrenzen einhalten.
      So mache ich es und hatte nie Probleme. Im Gegenteil. Wurde sogar gefragt ob ich nicht Luftaufnahmen von deren Gelände mitmachen könnte