Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Definition von "Industrieanlagen"

    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Definition von "Industrieanlagen"

      Nach meiner Kenntnis findet sich in den Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen bzw. auch in sonst. Aufstiegsgenehmigungen der Länder regelmäßig die Auflage, dass (u. a.) "Industrieanlagen" nicht überflogen werden dürfen.

      Aus dem Interesse heraus, was denn genau unter "Industrieanlagen" zu verstehen ist, habe ich mich zunächst auf die Suche nach einer sog. Legaldefinition gemacht, die es aber scheinbar nicht gibt. Vielmehr handelt es sich hier wohl um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, welcher Auslegungsspielraum lässt.

      Somit stellt sich weiterhin die Frage: "Was sind Industrieanlagen?"
      Ab welcher Größe ist ein beliebiger Industriestandort eine Industrieanlage im Sinne der Auflage?
      Spielt ggf. eine Rolle, um welche Art von Industrie es sich handelt?

      Bei der Suche nach der Antwort bin ich u. a. auf das militärische Luftfahrthandbuch gestoßen und habe dort eine Liste gefunden, in der Industrieanlagen benannt sind: ENR 5.1 Sperr-, Beschränkungs-, Gefahrengebiete und sonstige Flugbeschränkungen (Gültigkeit: 10.11.2016 - 07.12.2016)

      Wenn man sich die Liste ansieht und davon ausgeht, dass jene Industrieanlagen auch diejenigen sein könnten, welche in den Auflagen gemeint sind, dann kommt man zu dem Schluss, dass es offensichtlich um Anlagen mit Treibstoffen, Öl, Gas, Chemie, Spreng- und Kernstoffen etc. geht.


      Als Bayer fallen mir aber zum Beispiel die großen Industriestandorte von BMW und Audi ein oder auch die Raffinerie Ingolstadt, welche direkt neben dem Flüssiggas-Tanlager Großmehring ansässig ist? Das Tanklager ist in der Liste erwähnt, die Raffinerie an sich jedoch nicht (zumindest dann, wenn ich den Koordinatenangaben in ENR vertraue und in GoogleMaps zur Ansicht kopiere - das Tanklager ist links davon).

      Nein, ich habe nicht vor, die zu überfliegen!

      Mich interessiert aber die Frage, ob auch das "Industrieanlagen" im Sinne der Auflagen sein könnten oder ob sie im Falle eines Falles "nur" als Industriestandorte gelten.

      Wer hat hier belastbare Informationen mit Quellenangabe zur Definition "Industrieanlagen"?

      Bitte nicht auf andere Begriffe, wie z. B. "Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung"... eingehen. Diese müssten eigenständig betrachtet werden. Ich stelle dieses Thema bewusst im Bereich "Bundesrecht" ein, da nach meiner Kenntnis alle Länder gleich- oder ähnlichlautende Auflagen in den div. Erlaubnissen verankert haben.

      Ich wünsche allzeit guten Flug!
      Kruzifix

      Industrieanlagenliste.jpg
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Kruzifix () aus folgendem Grund: Verlinkung zum Tanklager Großmehring eingefügt

    • Hallo,

      eine nähere Bezeichnung für "Anlagen" bzw. "Industrieanlagen" habe ich bisher auch nicht gefunden.

      Eine Begriffsbestimmung wird hier zum Beispiel vom Bundesland Hessen wie folgt erklärt:

      Anlagen sind selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. 2Betrieblich verbundene unselbstständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage. 3Die Anlagen werden jeweils vom Betreiber in eigener Verantwortlichkeit abgegrenzt und dokumentiert. 4Die Möglichkeit der Wasserbehörde, die Abgrenzung zu überprüfen und eine Korrektur zu verlangen, bleibt unberührt. 5Im Einzelnen gilt:
      1. 1.Anlagen, die lediglich kurzzeitig oder an ständig wechselnden Orten eingesetzt werden, gelten nicht als Anlagen nach § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes.
      2. 2.Anlagenteile sind jeweils der für die verwaltungsrechtliche Behandlung maßgebenden Anlagen zuzuordnen, die den Verfahrenszweck nach Abs. 4 und 5 bestimmt.
      3. 3.Wesentliche Änderungen einer Anlage sind insbesondere Erneuerungs-, Instandsetzungs- und Umrüstungsmaßnahmen, durch welche die Sicherheit der Anlage verändert wird. 6Insbesondere ist jede Änderung der Anlage wesentlich, wenn dadurch die Gefährdungsstufe erhöht wird.
      Im weitesten Sinne werden wohl generell Anlagen/Industrieanlagen gemein, welche höchste Wichtigkeit für die Komplette Infrastruktur des Landes haben (Treibstoff - Herstellung, Raffinerie, Transport, Strom - Herstellung und Verbreitung, Gefährliche Stoffe und Güter im gesamten).

      Taktisch gesehen würde ich sagen, sind das sämtliche Anlagen, welches militärisch mit Haupt- und Vorrangpriorität versehen sind.
      An dieser Stelle sollen sicherlich Unfälle, militärische Angriffe sowie terroristische Anschläge gleichermaßen unterbunden/minimiert/reduziert werden, zum Schutze des States, der Bevölkerung und des gesamten Allgemeinwohl.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Vielen Dank, Thomas, für den Hinweis.

      Allerdings kann man das m. E. sicher nicht als Grundlage hernehmen, da - wie in diesem Beispiel - in vielen Gesetzen von "Anlagen" gesprochen wird. Aber je nach Richtung des Gesetzes haben diese Nennungen unterschiedliche Ausprägungen bzw. Definitionen.

      Selbst im StGB finden sich unterschiedliche "Anlagen". Wenn man nur beispielsweise die §§ 317, 318 und 327 u. a. StGB hernimmt, findet man schon unterschiedlichste Anlagen. Diese jedoch spielen wohl keine Rolle für die Einhaltung der Auflagen in der AE oder AV.

      Von Interesse sollen hier jedoch nur "flugrechtlich relevante" Industrieanlagen im Sinne der Auflagen sein.
      Wenn möglich sollten wir uns hierauf beschränken.

      Allzeit guten Flug,
      Kruzifix
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kruzifix ()

    • Hallo Kruzifix,

      bist Du bei der Suche das einer rechtssicheren Definition von "Industrieanlagen" weitergekommen?

      Ich habe bei mir in der Gegend drei Braunkohletagebaue, die interessante Flugziele sind. Insbesondere die Abraumaufschüttungen ergeben durch die unterschiedlichen Sandfarben interessante Foto- und Filmmotive.
      Neulich wurde ich vom Werkschutz, der kontinuierlich um das riesige Gelände patrouilliert (RWE hat dort ein riesiges Problem mit Braunkohleaktivisten), angesprochen. Man sagte mir, dass der Überflug verboten sei. Der Herr des Werkschutzes war sehr freundlich und man merkte ihm an, dass ihm die Ansprache selber unangenehm war weil in so eine Grube ja nun wirklich nichts passieren kann. Aber er habe nun mal die Aufgabe mich darauf hinzuweisen, die Überflüge zu unterlassen.

      Nun stellt sich mir die Frage, ob so ein riesiges Areal eines Braunkohletagebaus (ca. 1300 Hektar) in Gänze aus rechtlicher Sicht als Industrieanlage eingeordnet werden kann. Bei einem einzelnen Bagger oder Abraumabsetzer kann ich ja noch zustimmen und vorbehalte beim Überflug akzeptieren. Bei der mehrheitlich mondlandschaftlich aussehenden Totfläche eines Tagebaus fällt mir dies jedoch sehr schwer.

      Viele Grüße
      Achim
    • Hallo Achim,

      ja, so ist es. Das gesamte Areal ist als Industrienlage zu bezeichnen. Wo willst Du die Grenzen ziehen,
      wenn die Anlage nur um den Bagger herum als solche gelten würde ?
      Außerdem gibt es auf dem gesamten Gelände Förderbänder, Verkehrswege und technische Infrastruktur.
      Und da der Eigentümer ja vor Ort seinen Sicherheitsdienst durch die Savanne schickt und für Recht und
      Ordnung auf seinem Grundstück sorgt muss man sich halt dem Willen des Betreibers beugen.

      Ich meine aber, das man nicht über den Tagebau fliegen muss um tolle Bilder zu bekommen. Vom Rand aus
      gibt es sicher auch ein paar schöne Blickwinkel. Und wenn man die 100 Meter Höhe ausnutzt bekommt man
      mit dem Weitwinkel auch richtig was drauf vom Gelände.


      NACHTRAG:

      Eine wirklich rechtssichere Definition für eine Industrienalage gibt es in dem Zusammenhang leider noch
      immer nicht.
      In vielen Kopterapps werden z.B. Industriegebiete als NoFlyAreas ausgewiesen. Dem kann ich nicht folgen.
      Ein Industriegebiet mit Möbelhaus und Schreinerwerkastatt ist für mich keine Industrienalage. Wenn sich
      dazwischen z.B. ein Chemiebetrieb befindet ist die Sache klar, aber dann darf ich doch m.E. immernoch
      über das Möbelhaus fliegen, nicht baer über den Chemiebetrieb.

      Meine ganz persönliche Meinung.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Mir ist ein Fall bekannt,wo eine Langstrecken-Segelfliegerin,um ein vorzeitiges "Absaufen" zu verhindern,den Auftrieb über einem Kühlturm eines Kraftwerkes zu nutzen suchte.Ging leider schief und ihr Segler landete steckend auf dem Turm. :thumbsup: Daß so etwas teuer wird,kann sich jeder denken.Passiert ist Ihr übrigends nichts.
      In meinem Berufsleben als Kranführer war ich sehr oft in Kraftwerken hoch oben tätig.Der Überblick von dort war hervorragend,hab unzählige Sonnenauf/Untergänge und Unwetter oder Regenbögen fotografiert.Erst als ein Kollege solche Bilder in Internetforen öffentlich verbreitete und daraufhin eine Abmahnung bekam (sowohl von Bauleitung als auch vom RWE)wurde ich für dieses Thema sensibilisiert. Deshalb laß ich mir nicht das Filmen generell verbieten.Auch heut mach ich Luftaufnahmen von Anlagen,wo ich dran beteiligt war (oder mein Pa als Industriearchitekt),nur,ich würde sie auf keinen Fall öffentlich machen. (Das könnte als Spionage ausgelegt werden) Ich fliege dort auch nicht darüber,es langt mir einfach, aus der Entfernung ein paar Luftbilder zu schießen.Für privat.
    • Es gibt wohl keine wirklich rechtlich abgesicherte Definition von Industrieanlagen...
      Chem.. Industrieanlagen ist ja einfach zu verstehen, aber gehört z.b. die Musikindustrie auch dazu?
      doofy

      Die Erklärung des Wirtschaftslexikons Gabler zu Begriff Industriebetrieb und dessen Abgrenzung zum Handwerksbetrieb Ist verständlich, aber für uns nicht hilfreich
      Definition » Industrieunternehmung « | Gabler Wirtschaftslexikon
      hmm
      Leider ist auch nichts zu finden wenn man z.b. bei dejure.org sucht,
      Suche: Industrieanlagen - dejure.org
      da bekommt man auch nur Fundstellen, in denen auf Industrieanlagen Bezug genommen wird, zB. auf deren Abwässer etc., sie aber nicht definiert werden.
      pleasantry
      Da aber der Gesetzgeber verlangt dass wir nicht über Industrieanlagen fliegen, müssen wir uns also etwas zurecht legen, auf das man im Zweifelsfall Bezug nehmen kann.

      Mein Workaround:

      1. Definition von PIERRICK LE GOFF in
      Die Vertragsstrafe in internationalenVerträgen zur Errichtung von Industrieanlagen Seite 55
      tenea_juraweltbd86_legoff.pdf

      Er schreibt auch dass es keine wirkliche Definition gibt und zählt dann exemplarisch auf:
      Kraftwerke, Gießereien, chem. Fabriken, Papier- und Zementfabriken, Müllverbrennungs- und Telekommunikationsanlagen und ähnlich komplexe technische Anlagen die im Energiebereich und der Telekommunikationsindustrie benutzt werden.


      2. Baunutzungsverordnung
      Nach der BauNVO wird unterschieden nach §8 Gewerbebegebiet und §9 Industriegebiet
      § 8 BauNVO Gewerbegebiete - dejure.org ff.

      Wo ein Gewerbegebiet ausgewiesen ist, kann keine Industrieanlage stehen.
      umgekehrt stehen in einem Industriegebiet natürlich Industrieanlagen.

      Der Blick in den Bebauungsplan vor einem Flug in solchen Gebieten lohnt sich.
      In Bayern ist das sehr einfach für jedermann über den BayernAtlas Thema Bauleitplanung möglich

      3. der gesunde Menschenverstand
      ich fliege nirgendwo wo es nach meinem Augenschein nach Industrie aussieht,
      und wenn es mal sein müsste, ruf ich einfach bei der Luftfahrtbehörde an und frag nach oder hol mir die Genehmigung
      phatgrin
      viele Grüße
      Boernie

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Boernietiger () aus folgendem Grund: RF

    • Hallo,

      Das Gesetz sagt ja aus einen Raum von 100m an und über Industrieanlagen einzuhalten. Sicherlich würde ich auch das Gesetz brechen wenn ich in 105m Höhe über eine Industrieanlage fliegen würde, aber eben eigentlich nur das Gesetz der max. Flughöhe wo aber meiner Meinung nach eine Toleranz ähnlich wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Kfz eingeräumt werden müsste. Wenn ich sogar auf einer Anhöhe oder Berg Starte und die Industrieanlage im Tal liegt, bleibe ich sogar was die Flughöhe angeht gesetzestreu und bin dennoch über den 100m zur Industrieanlage (gesehen vom Startpunkt aus).
      Ein sehr interessantes Thema finde ich was zu diskutieren anregt...

      Gruß,
      Torsten
    • Aber alle Apps Litchi, Go u.s.w. sowie die Funke zeigen mir doch nur die Höhe über Start. Dann muss ich ja nen Rechner mit Google Earth und nen Taschenrechner immer zur Hand haben um meine Höhe über Grund auszurechnen.
      Ich glaube Dir ja was Du sagst, zumal Du es wissen mußt. Aber wie kontrolliert Ihr dann eure Höhe über Grund im Gebirge?
    • Ist ja nur ein Beispiel...Ich kann ja auch vom Dach eines Hochhauses starten und habe somit 50 Meter mehr Höhe als das Bodenniveau der Industrieanlage. Dann steige ich auf die erlaubte Flughöhe von 100m laut der Telemetrie meiner Funke und fliege los. dann fliege ich mit 150m Höhe über die Anlage und bin somit save.
      Das versuchte ich mit dem Gebirgebeispiel zu erklären.
      Jetzt hat mich Asmo aufgeklärt das die Verordnung 100m über Bodenniveau vorschreibt, egal von wo ich gestartet bin.
      Jetzt lautet meine Frage: wie kann ich kontrollieren wie hoch ich über Bodenniveau fliege wenn ich von weiter oben oder unten gestartet bin als da wo sich der Kopter gerade befindet?
      Denn meine Höhenanzeige bei der Mavic 2 bezieht sich immer auf die Starthöhe...sobald ich Take off mache wird die auf 0m gesetzt.
      Vielleicht ist das bei Euren Koptern ja anders...das war ja meine Frage.

      Gruß
      Torsten
    • Torsten, die meisten Kopter bestimmen die Höhe von Ihrem Startpunkt aus, z.b. auch um beim Auto-Return zum Startpunkt wieder ordentlich zurückzukommen.

      Auch wenn Du, wo auch immer startest, die 100m Höhe gelten immer über Grund, folgen demnach jeglicher Topographie . Du als Steuerer des Multikopters bist dafür alleine verantwortlich das Du Dich an die Gesetze hälst.
      LG

      Steini