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(Natur-)Schutzgebiete in Deutschland - interaktive Karte des BfN

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    • (Natur-)Schutzgebiete in Deutschland - interaktive Karte des BfN

      Wie sicherlich viele wissen, schränkt nicht nur das Luftrecht unsere Möglichkeiten der Hobbyausübung ein.
      Neben weiterer Vorschriften sind unter anderem auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete von Bedeutung.
      So sind auch in den Allgemeinverfügungen der Länder Hinweise (Nebenbestimmungen) vorhanden, dass solche Gebiete nur dann beflogen werden dürfen, wenn die zuständige Behörde hierzu ihr OK gegeben hat.

      Um diese Gebiete zu erkennen gibt es vom Bundesamt für Naturschutz eine interaktive Karte, die für derlei Recherchen sehr hilfreich ist.
      Es handelt sich um ein öffentliches Angebot, eine Registrierung ist nicht erforderlich.

      Hier findet ihr die Interaktive Schutzgebietskarte des Bundesamtes für Naturschutz

      Ich wünsche allzeit guten Flug,
      Kruzifix
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kruzifix ()

    • Vielen Dank für diese gute Recherchemöglichkeit!

      Die FFH-Gebiete sind zwar auch bereits in der verlinkten interaktiven Karte des BfN recherchierbar.
      Eine weitere Recherchemöglichkeit macht aber absolut Sinn!

      Auch, wenn sie die große Masse nicht interessieren wird... fie
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • GeBo-920 schrieb:

      FFH-Gebiete in den Bundeländern:

      bundeslaender


      Dieser Tipp ist schon ganz gut,
      denn diese Seite funktioniert mit IOS auch auf dem Handy unterwegs,

      während die Seite vom BfN leider den Flashplayer benötigt und den hat man ja bei IOS nur mit Zusatzapps dabei...



      Edit:
      Mein FFH Bächlein aus dem BayernAtlas ist nun da wieder nicht eingetragen,
      das Choas ist vor programmiert
      Und Der BayernAtlas funktioniert auf dem IPad auch nur richtig wenn man die Desktop Version wählt..
      viele Grüße
      Boernie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Boernietiger ()

    • Kruzifix schrieb:

      Wie sicherlich viele wissen, schränkt nicht nur das Luftrecht unsere Möglichkeiten der Hobbyausübung ein.
      Neben weiterer Vorschriften sind unter anderem auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete von Bedeutung.
      So sind auch in den Allgemeinverfügungen der Länder Hinweise (Nebenbestimmungen) vorhanden, dass solche Gebiete nur dann beflogen werden dürfen, wenn die zuständige Behörde hierzu ihr OK gegeben hat.

      Um diese Gebiete zu erkennen gibt es vom Bundesamt für Naturschutz eine interaktive Karte, die für derlei Recherchen sehr hilfreich ist.
      Es handelt sich um ein öffentliches Angebot, eine Registrierung ist nicht erforderlich.

      Hier findet ihr die Interaktive Schutzgebietskarte des Bundesamtes für Naturschutz

      Ich wünsche allzeit guten Flug,
      Kruzifix
      Naturschutzgebiete, Nationalparks, FFHs und VSGs o.k., NFZs sozusagen, aber Landschaftsschutzgebiete?
      Meinem Verständnis nach sind Landschaftsschutzgebiete eine der wenigen Bastionen, in denen Drohnenflüge weiträumig möglich sind. Hier geht es ja nicht um Tiere (in erster Linie), sondern "nur" um Flora und Landschaftsform und -Bild... Naherholungsgebiete sind ebenso frei zu befliegen (solange diese nicht in NSGs, NTPs, FFHs oder VSGs liegen).
    • Genau das frage ich mich auch: Sind auch Landschaftsschutzgebiete per se Flugverbotszonen? Im Gesetz steht doch eigentlich nur was von Naturschutzgebieten...

      Konkret: Wie sieht es mit den Isarauen in München aus (zwischen Innenstadt und Flaucher). Das ist ein Landschaftsschutzgebiet. Darf man da nun fliegen? Falls nicht wäre das schon irgendwie lächerlich, wenn man sich ansieht, wie sich andere Leute hier verhalten (im Sommer wird da gegrillt und gefeiert ohne Ende).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang ()

    • so einfach (wer hätte das auch von der Politik erwartet) ist das leider nicht:

      in der Drohnenverordnung steht dazu:
      § 21b VerbotenerBetrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen:
      ...
      6. über (*)Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes,
      (**)Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über
      (***)Gebieten im Sinne des§ 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes,soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist,

      (*) und (**) ist es offensichtlich nicht?
      dann noch (***)

      die dort genannten § 6 und 7 findest du hier:
      § 6 BNatSchG - Einzelnorm
      § 7 BNatSchG - Einzelnorm

      ...nachschauen ob dein Gebiet da darunter fällt...

      ob das alles so sinnvoll ist ist natürlich mehr als fraglich crazy
      viele Grüße
      Boernie
    • Wolfgang schrieb:

      Genau das frage ich mich auch: Sind auch Landschaftsschutzgebiete per se Flugverbotszonen? Im Gesetz steht doch eigentlich nur was von Naturschutzgebieten...

      Konkret: Wie sieht es mit den Isarauen in München aus (zwischen Innenstadt und Flaucher). Das ist ein Landschaftsschutzgebiet. Darf man da nun fliegen? Falls nicht wäre das schon irgendwie lächerlich, wenn man sich ansieht, wie sich andere Leute hier verhalten (im Sommer wird da gegrillt und gefeiert ohne Ende).
      Wie ich bereits sagte: Landschaftsschutzgebiete werden nirgendwo ausdrücklich erwähnt. Landschaftsschutzgebiete sind eher mit (Natur-)Denkmälern oder Naherholungsgebieten zu vergleichen.
      Es geht dem Gesetzgeber (wohl auch aus einer gewissen political correctness heraus) eher um das Tierwohl. Deshalb sind Nationalparks grundsätzlich Verbotszone. Naturschutzgebiete werden zwar vom neuen Gesetz her als Verbotszone vereinnahmt, im Grunde sollten jedoch die Regelungen des jeweiligen Naturschutzgebietes Vorrang haben.
      FFHs (Flora Fauna Habitats) sind aus einer EU-Richtlinie zitiert, die hier lediglich mit den VSGs als Empfehlungen genannt sind. Durch die dort genannte Naturschutz-Flächen-Quote wäre Deutschland bei flächenmäßiger Miteinbeziehung des Nationalparks Wattenmeer überhaupt garnicht verpflichtet FFHs oder VSGs gesondert zu erklären.
      Darüberhinaus sehe ich eine jahreszeitliche Anpassung der VSG-Regelungen als sinnvoll an, da viele VSG-Vögel die meiste Zeit des Jahres eh nicht in Deutschland verbringen...
    • Wolfgang schrieb:

      Genau das frage ich mich auch: Sind auch Landschaftsschutzgebiete per se Flugverbotszonen? Im Gesetz steht doch eigentlich nur was von Naturschutzgebieten...

      Konkret: Wie sieht es mit den Isarauen in München aus (zwischen Innenstadt und Flaucher). Das ist ein Landschaftsschutzgebiet. Darf man da nun fliegen? Falls nicht wäre das schon irgendwie lächerlich, wenn man sich ansieht, wie sich andere Leute hier verhalten (im Sommer wird da gegrillt und gefeiert ohne Ende).
      Nochmal konkret:

      Es gibt mehrere Verbote für das Gebiet:

      Im BayernAtlas kannst du sehen dass der Bereich Isar - Flaucher weitgehend FFH Gebiet (braune Schraffur) ist,
      man dürfte dort nach jetziger Rechtslage und Kenntnislage deswegen nicht fliegen...

      IMG_5434.PNG

      ...Aber ein Blick auf die Karte von Maps2fly zeigt auch noch was anderes:
      es gibt dort Flugbeschränkungen wegen Heliports, Verkehrswegen usw.
      Man darf dort grundsätzlich ohne Ausnahmegenehemigug gar nicht fliegen.

      IMG_5435.PNG
      Dateien
      • IMG_5434.PNG

        (2,42 MB, 2 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      viele Grüße
      Boernie