Wie sicherlich viele wissen, schränkt nicht nur das Luftrecht unsere Möglichkeiten der Hobbyausübung ein.
Neben weiterer Vorschriften sind unter anderem auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete von Bedeutung.
So sind auch in den Allgemeinverfügungen der Länder Hinweise (Nebenbestimmungen) vorhanden, dass solche Gebiete nur dann beflogen werden dürfen, wenn die zuständige Behörde hierzu ihr OK gegeben hat.
Um diese Gebiete zu erkennen gibt es vom Bundesamt für Naturschutz eine interaktive Karte, die für derlei Recherchen sehr hilfreich ist.
Es handelt sich um ein öffentliches Angebot, eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Hier findet ihr die Interaktive Schutzgebietskarte des Bundesamtes für Naturschutz
Ich wünsche allzeit guten Flug,
Kruzifix
Neben weiterer Vorschriften sind unter anderem auch Natur- und Landschaftsschutzgebiete von Bedeutung.
So sind auch in den Allgemeinverfügungen der Länder Hinweise (Nebenbestimmungen) vorhanden, dass solche Gebiete nur dann beflogen werden dürfen, wenn die zuständige Behörde hierzu ihr OK gegeben hat.
Um diese Gebiete zu erkennen gibt es vom Bundesamt für Naturschutz eine interaktive Karte, die für derlei Recherchen sehr hilfreich ist.
Es handelt sich um ein öffentliches Angebot, eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Hier findet ihr die Interaktive Schutzgebietskarte des Bundesamtes für Naturschutz
Ich wünsche allzeit guten Flug,
Kruzifix
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
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