Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Stand: 15.09.2016 - neue Allgemeinverfügung der Luftämter Nord- und Südbayern

    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Stand: 15.09.2016 - neue Allgemeinverfügung der Luftämter Nord- und Südbayern

      Hallo Leute,

      wie vielleicht schon einige, die sich für das Thema Recht interessieren, mitbekommen haben, wurde mit Rechtskraft 15.09.2016 vom Luftamt Nordbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Oberpfalz) eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

      Es haben sich ein paar Dinge geändert:
      - Änderung des zulässigen Abfluggewichts von max. 5Kg auf max. 10Kg,
      - Festlegung einer Vorlaufzeit für die Information der örtlich zuständigen Polizeidienststelle auf mind. 24 Stunden (bislang gab es keine Frist),
      - Ausweitung der zeitlichen Grenzen auf 30 Min. vor Sonnenaufgang bis 30 Min. nach Sonnenuntergang (bislang nur Sonnenauf- bis Sonnenuntergang),
      - Die Informationspflicht (an die Polizei) gilt nunmehr auch für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften wenn sie im Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen (bislang nur für Flüge innerhalb geschlossener Ortschaften, hier dafür aber auch ohne Veranstaltungszusammenhang).

      Ergänzende Anmerkung: Eine bestimme Form der Information ist nach wie vor nicht festgelegt (telefonisch, persönlich, per Mail/Fax etc.).

      Hier ist der Verfügungstext abrufbar: Allgemeinverfügung Luftamt Nordbayern - Stand: 15.09.2016

      Das Luftamt Südbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) hat einen Tag später, also am 16.09.2016, im oberbayerischen Amtsblatt Nr. 20/2016 die vorgenannten Regelungen ebenfalls übernommen.
      Hier ist der Verfügungstext abrufbar: Allgemeinverfügung Luftamt Südbayern - Stand: 16.09.2016

      Ich bitte darum, hier in diesem Thread keine Diskussion zu starten, wann, wie, wo oder warum eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist. Sinn dieses Threads ist ausschließlich, die aktuelle Rechtslage in Bayern wiederzugeben.

      Allgemeiner Hinweis: Von der Allgemeinverfügung muss nur derjenige Gebrauch machen, der nicht zu Sport- und Freizeitzwecken fliegt. Für diejenigen, die zu Sport und Freizeitzwecken fliegen gelten die Vorschriften für Flugmodelle (vgl. Nr. IV.8 der Allgemeinverfügung).

      Rechtlicher Hinweis: Auch wenn ich mich sowohl privat als auch beruflich mit diesem Thema befasse, kann und darf ich hier keine Rechtsberatung geben und ich bin kein Jurist. Diskussionen und Meinungsaustausch sind an anderer Stelle aber durchaus möglich.

      Gruß,
      Kruzifix
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Kruzifix ()

    • hi Gemeinde der Interessierten,

      das Luftamt Nordbayern stellt über seine Homepage gpx-Daten zur Verfügung, welche man zB im BayernAtlas oder auch im Navi anzeigen lassen kann (Download im ZIP-Format).

      Ebenfalls ist eine gpx-Datei vorhanden, mit Hilfe derer die 1500-m-Grenze um Flugplätze eingeblendet werden kann.

      "Anhand der nachfolgend eingestellten Dateien im gpx-Format können die Inhaber von solchen Erlaubnissen für den Bereich Nordbayern prüfen, ob der zu nutzende Luftraum innerhalb einer Kontrollzone (CTR) oder einem ab Grund eingerichteten Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) liegt." (Quelle: Luftamt Nordbayern)

      Das ist für die Recherche, ob man am gewünschten Ort aufsteigen kann oder nicht, sehr hilfreich und sieht dann zum Beispiel so aus:

      1500-m-Grenze-NordbayerFlugplätze.JPG 1500-m-Grenze-NordbayerFlugplätze-2+CTR-EDDN.JPG

      Zusätzlich existiert noch eine Liste der Flughafen, Flugplätze und Segelfluggelände in Nordbayern, für welche ebenfalls die 1,5-km-Grenze gilt.


      Wünsche allzeit guten Flug
      Kruzifix
      Dateien
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kruzifix ()