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Drohnen in Schweden nicht mehr erlaubt/ wieder erlaubt 08/17
- Regeln & Gesetze
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Hier mal übersetzt, alter Schwede
In einem Urteil Freitag, das Oberste Verwaltungsgericht, dass eine Kamera auf einer Drohne montiert ist, wenn er in der Luft uppskickad wird, wird als Überwachungskamera angesehen. In Zukunft benötigen daher eine Kamera in der Drohne ermöglicht unter Kameraüberwachung Recht, Gesellschafts Richter Datenkontrolle.Das Urteil hat für Furore gesorgt und kann bereits kritisiert.- Ich bin überrascht. Das könnte man so weit gehen, wenn sie ein vollständiges Verbot bedeutet, dann ist es durchaus eine drastische Entscheidung. Aber unsere Anwälte müssen nun das Urteil analysieren, damit wir sehen, wie es zu interpretieren, sagt Ulf Johansson, Programm SVT Nachrichten.Sollte das Urteil ab sofort ausgelegt werden vollständig den Film mit Hilfe von Drohnen zu beenden, bedeutet es Härten für SVT und wahrscheinlich die meisten der heutigen Fernsehen zu tun, sagt er.- Dann wird es ein Problem. Wir in den Nachrichten, sondern auch andere Teile von SVT verwendet Drohnen. Es werden verschiedene Perspektiven bieten, und es gibt einen Überblick. Ich denke, alle Medienunternehmen nutzen heute Drohnen, sagte er.Obwohl die Organisation Vermißte Person, die Hilfe von Drohnen nehmen und untersuchen, was das Urteil eigentlich bedeutet.- Es ist ein Problem für uns bedeutet, dass wir nicht Drohnen nutzen können, sagt Magnus Idebro, drücken Sie Kontakt für die Organisation.- Eine Drohne ist ein ausgezeichnetes Werkzeug für uns. Mit einer Drohne können große Flächen in kurzer Zeit zu suchen. Es sieht einfach ein Kleidungsstück transparent ist, sagt er.Catherine Ekdahl, ein Rechtsanwalt in der Fotografie spezialisiert hat, bedeutet, dass es nun an der schwedischen Datenschutzbehörde und die Provinzialregierungen des Landes, um festzustellen, was Fotografie zugelassen ist oder Tätigkeiten, die Erlaubnis nicht brauchen. Und was sie weiß, ist es schwierig, die Erlaubnis von der Bezirksverwaltung zu erhalten.- Es gibt diejenigen, die berechtigt sind, aber sie sind wenige. Dies kann Notdienste, beispielsweise beinhalten. Aber kann nur sagen Datainspektion über die Aktivitäten innerhalb der gesetzlichen Ausnahme durchgeführt.LG
Steini -
Dann müßten Aufnahmen z.B. aus Helicoptern oder von Hochhäusern auch verboten werden...Alex
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Stimmt eigentlich, ich glaube auch nicht das sich alle Drohnenflieger in Schweden bedeckt halten.LG
Steini -
Alex schrieb:
Dann müßten Aufnahmen z.B. aus Helicoptern oder von Hochhäusern auch verboten werden...
Sadomaso2 -
Ich habe in Schweden schon Elche mit einer GoPro am Geweih gesehen, ist das dann noch erlaubt?LG
Steini -
Mit der Nikon p900 kann ich von hier Schweden ausspionieren...Alex
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Das können die Amis viel besser...LG
Steini -
Hier mal etwa in Deutsch über das Thema:
Schweden: Kameradrohnen sind Überwachungskameras gleichzusetzen | heise online -
+++Newsticker+++ Schweden verbietet jetzt auch Handys (mit Cam), Webcams, sämtliche Fotocams, Ufos (mit Cam), Camelot und Campus. Ausnahme: Lochkameras. Diese dürfen nur noch max. 2.27 m hoch geworfen werden, um Aufnahmen zu machen. Für den schwedischen Geheimdienst sucht die Regierung jetzt Spione, die gut zeichnen können. Bewerbungen bitte an: alter-schwede@gov.se +++Newsticker+++Alex
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teckkopter schrieb:
Für Private ist das mit Drohnen in Schweden nicht mehr erlaubt.
Ein Gerichtsurteil hat wohl Grundsätzliche Bedenken, dass eine Drohne auch zur Spionage eingesetzt werden kann.
Gewerbliche dürfen noch unter bestimmten Bedinungen mit einer Genehmigung fliegen.
Oder anders gefragt, wie hoch sind die Strafen? Das überlege ich mir ob ich das kalkulierte Risiko eingehe -
Ohne es für diesen Bereich zu kennen, mit allem anderen was Strafen betrifft langen sie gut hin :p
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Ich bin mir nicht sicher, ob man ein solches Risiko kalkulieren kann.
OHNE einen ZEIGEFINGER erheben zu wollen(!) handle ICH gerade im Ausland noch restriktiver.
Bei mir steht ein Vietnam-Aufenthalt an und ich versuche derzeit über die Botschaft eine verlässliche Aussage bzw. Genehmigung zu bekommen.
Bekomme ich jene nicht (rechtzeitig), lasse ich den Flieger (schweren Herzens) daheim.
Ich mag nicht kalkulieren, wie es wäre, aus dem fernen Ausland nicht zu dem Termin ausreisen zu können, welchen ich geplant habe.Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix -
Sorry, das kalkulieren des Risikos einer Gesetzesüberschreitung ist für mich absolut entbehrlich.
Überleg doch einfach mal:
wenn du erwischt wirst,
wem lieferst du Futter für die Fische ?
- den Kopterfreunden oder den Drohnenfeinden?
Und in welche Kategorie wirst du dann in der Pressemeldung eingeordnet:
- Hero oder... ?viele Grüße
Boernie -
Kruzifix schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob man ein solches Risiko kalkulieren kann.
OHNE einen ZEIGEFINGER erheben zu wollen(!) handle ICH gerade im Ausland noch restriktiver.
Bei mir steht ein Vietnam-Aufenthalt an und ich versuche derzeit über die Botschaft eine verlässliche Aussage bzw. Genehmigung zu bekommen.
Bekomme ich jene nicht (rechtzeitig), lasse ich den Flieger (schweren Herzens) daheim.
Ich mag nicht kalkulieren, wie es wäre, aus dem fernen Ausland nicht zu dem Termin ausreisen zu können, welchen ich geplant habe.
Zum Thema Vietnam, ganz klar so würde ich das auch machen. Genauso bei China/Nordkorea...
Zum Thema Strafen habe ich leider nichts gefunden. Ich denke dahingehend gibt es bislang halt wenig Präzedenzfälle, da das Gesetz noch relativ neu ist. Inwiefern Tatsächlich jeder Gebrauch einer Drohne ein Strafverfahren nach sich zieht bleibt abzwarten.
Gruß -
Boernietiger schrieb:
Sorry, das kalkulieren des Risikos einer Gesetzesüberschreitung ist für mich absolut entbehrlich.
Überleg doch einfach mal:
wenn du erwischt wirst,
wem lieferst du Futter für die Fische ?
- den Kopterfreunden oder den Drohnenfeinden?
Und in welche Kategorie wirst du dann in der Pressemeldung eingeordnet:
- Hero oder... ?
Austausch Student filmt unbesiedeltes Waldgebiet um es zu Hause seiner Familie zu zeigen. REGIERUNG FORDERT TODESSTRAFE. -
Schweden
Seit dem 21.10.2016 ist der Betrieb von Drohnen mit Kameras in Gebieten verboten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Ein Gericht hat entschieden, dass für solche Vorhaben eine Genehmigung notwendig ist, die jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen ausgestellt wird. Foto- und Video-Flüge sind damit nur auf abgesperrten Privatgelände möglich.
Weiterhin erlaubt sind Flüge mit einem Copter, an dem keine Kamera montiert ist !
In diesem Fall darf sich deine Drohne maximal 500 Meter
von dir entfernen. Darüber liegt die maximale Flughöhe bei 120 Metern
und du musst ein Flug-Logbuch führen.
Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: unbekannt
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Genehmigung erforderlich
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Info findest Du hier : Drohnen-Gesetze in 95 Ländern
Seid bitte vorsichtig beim Besuch der Seite, mir wurden Viren auf der Seite gemeldet. Stand 5.02.2017Geht nicht gibts nicht! -
+ RedDevil,
interessanter Link den du da aufzeigst. Danke dafür.
Vielleicht könnte ein Admin den mal in die Linkliste aufnehmen.
Gruß - Bernd -
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