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Firmware (A) zu Testzwecken

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    • Firmware (A) zu Testzwecken

      Ich möchte noch mal das Thema der unterschiedlichen Firmwares aufgreifen. Mir ist bewusst, dass die Gesetzte in DE es nicht zulassen, (vermutlich) einige Funktionen der A-Version hier nutzen zu dürfen. Dennoch hört man in einigen Foren, dass die A-Version viel besser und stabiler läuft als die E-Version. Ebenfalls gibt es einen Thread, der genau beschreibt, wie man eine A über eine E patched.
      Ich weiß nicht, ob ich damit die Forenstandards verletzte, aber ich poste mal den Link. Es macht keinen Sinn den Inhalt als meine Idee zu verkaufen; ist sie nämlich nicht:
      HOWTO: Update EU to Standard version, if latest firmware (2.15) is already installed (Adv/Pro ONLY!) | Yuneec Drone Forum

      Ich habe letzte Woche in KK angerufen um mit einem Mitarbeiter über die Problemchen zu reden, die mein Kopter so macht. Dabei sprach ich an, ob es denn möglich ist eine A Version auf einer E einwandfrei laufen zu lassen. Er musste lachen und sagte, klar ist das möglich aber verboten. Er meinte sogar es gab einen Fall in Hamburg wo ein Pilot deswegen zu 3000€ Strafe verknackt worden ist. Daher nach wie vor mein Rat, das nicht zu machen.

      Aber in der Theorie: Yuneec bietet auf der deutschen Homepage beide Versionen an; man könnte meinen, wir sollten diese beiden auch testen.
      Meine Frage an der Stelle: Wenn ich den Kopter patche, dann hätte ich ja eine A-Version mit einer E-Version auf der Funke verbunden. Demnach müsste ich doch auch die Firmware auf der Funke patchen? Sonst hätte ich, was die Vorzüge der A-Version angeht, doch keine Vorteile, oder?
    • Hallo blacktnt,

      wir benutzen in D grundsätzlich nur die EU-Software.

      Das gilt für alle Teile der Software und für alle Komponenten der Hardware.

      Ein entsprechendes Statement von Yuneec hatte ich bereits in " Neues aus KK " veröffentlicht.

      Im Falle eines Unfalles würde Dein Versicherungsschutz nicht gewährt (Keine Betriebserlaubnis für Software in D) und Du würdest entsprechende Anzeigen erhalten.

      Des weiteren erlischt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers und die Garantie des Herstellers.

      Das überspielen von nicht in EU freigegebener Software ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann u.U. zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr führen.
      LG

      Steini
    • Das einzige Teil des Copters das seine E Zulassung verlieren könnte, wäre wohl die CAM

      Alle anderen Bestandteile der Firmware sind sowohl in der A ( STD ) als auch E Version aufs Bit identisch.
      Es gibt definitv keine Unterschiede in der Software für die ST16 als auch für den Copter ( Autopilot )

      Hashes E Version:

      6bbb51af9421f01e564f9d7383916c6d *TyphoonH_Flow_V1.04_3_25_2016.yuneec
      67dff338963de9723f79936e26e49ba9 *TyphoonH_FC_V1.28_24_9_2016.yuneec
      1da5d3e0d2a3e32e44f263a3192c16d3 *CGO3PLUS_V1.22_2016_5_19.yuneec
      20ba3e6c35386b6097da349eaaf89503 *cgo3+gb_3.2.16_LC2_E_firmware_30216.bin

      Hashes A Version:

      6bbb51af9421f01e564f9d7383916c6d *TyphoonH_Flow_V1.04_3_25_2016.yuneec
      67dff338963de9723f79936e26e49ba9 *TyphoonH_FC_V1.28_24_9_2016.yuneec
      1da5d3e0d2a3e32e44f263a3192c16d3 *CGO3PLUS_V1.22_2016_5_19.yuneec
      91717e728d2152624c3627e6077b4a02 *cgo3+gb_3.2.16_LC2_A_firmware_30216.bin



      Ob es durch die nicht vorhandene E Kompatiblität der A Cam Firmware zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr kommen kann, darf man bezweifen - im Falle der Cam FW wird es eher ein Verstoß gegen irgendeine EMV oder EMC Richtlinie.

      Die Cam bzw. das Wifi der Cam sendet auch in der A Version im zugelassenen 5 Ghz Bereich, also von Funkfrequenz her sauber und gesetzeskonform. Unterschiede kann es im Grunde nur noch in der Sendeleistung oder in den Kommunikationsprotokollen
      ( CAM <-> ST16 ) geben. Zu Unterschieden in der Sendeleistung der A oder E Version konnte ich bislang nichts im Netz finden.
      Fliegt man ohne die auf A geflashte CAM ist man jedenfalls vollkommen Gesetzestreu unterwegs :whistling:






      Mein Typhoon H Firmware Patcher ( Patcht alle Versionen )
      Der MyYuneec Flightlog Player ( Version 1.xx )
      Der MyYuneec CCC Editor ( Release Candidate 1)
    • Danke für die Bestätigung, das gleiche Ergebnis haben wir letzten Sonntag auch rausbekommen. Wir suchen jetzt nur noch den Nachweis für das Frequenzhopping, bzw. inwieweit und wo die St16 anders empfangen oder binden soll im Protokoll zur CAM.

      Aber bis jetzt, trotz Schlumberger und Co, nada.
    • Fan Tho Mass schrieb:

      WiFi Analyser auf die ST16 laden und anschließend den Copter einschalten.
      Dann kannst du sehen, wie die Frequenzen durchlaufen. Meist wird eine der Kanäle 16-18 im 5,8GHz Bereich gefunden.
      Den Frequenzbereich der Kanäle findest Du auf der Website der Bundesnetzargentur als PDF.
      thinking wenn man genau das macht, sieht man schon mal einen Unterschied zwischen der A und E Firmware - die A Firmware nutzt in der EU nicht freigegebene Kanäle für die Wifi Verbindung
      Mit der A Firmware baut die Cam die Verbindung immer auf den Kanälen 147 - 167 auf die in der EU nicht freigegeben sind :evil:
      Der höchste Kanal auf dem die E Firmware die Verbindung aufbaut, ist ( in meinem Fall auch bei mehreren Versuchen ) der Kanal 139 - damit wäre auch klar warum man die A Software in der
      EU nicht verwenden soll ( darf ).
      Was aber macht ein Tourist in der EU oder außerhalb der EU - mit Yuneec "Bordmittel" wäre er kaum in der Lage legal zu fliegen, da er innerhalb einer Version die FW überhaupt nicht wechseln kann :cursing:
      Dateien
      Mein Typhoon H Firmware Patcher ( Patcht alle Versionen )
      Der MyYuneec Flightlog Player ( Version 1.xx )
      Der MyYuneec CCC Editor ( Release Candidate 1)
    • Es gibt eine Software für Amerika (A) nach FCC Regeln und eine für Europa (E) nach europäischen Regeln. Das Emittieren von Elektromagnetischen Wellen ist überall geregelt, um gegenseitiges Stören zu vermeiden oder einzuschränken. Du hast bestimmt schon von der 'Versteigerung' der Mobilfunkfrequenzen gehört. Frequenz, Leistung und Bandbreite sind also Ressourcen, die verteilt oder verkauft werden und einen tatsächlichen Wert darstellen (und manchmal ist da richtig Geld drin, wie wir gelernt haben). Wenn du also mit der A-Firmware in anderen Fequenzbändern 'wildern' gehst und jemanden störst, kann es auch mal teuer werden.
      Beide Firmaware Versionen gibt es allerdings auf der Yuneec-Seite zum Download. Verantwortlich für den Einsatz bist aber du.

      Gruß HE
    • Die Frequenz ist normal die gleiche bzw. Ähnlicher Bereich (WLAN, 2.4 bzw. 5.8 Ghz).

      Die Sendeleistung ist in dem Fall höher, das merkt man am stabileren Bild oder auch der Reichweite.

      25mW ist leider lächerlich wenig, aber so ist es eben.

      Und ja, laden kann man beide. Legal nutzen natürlich nur EU-Software (E)!!!

      Ein umstellen gehr nur bei Versionswechsel der Kamerasoftware oder mittels ein paar Tricks (die Kamera glaubt dann nur es ist neue Software). Also auf einen aktuellen Stand (1.3) kann man nicht ohne weiteres 1.3A aufspielen.
    • Da Ihr gerade das Thema E Software und A software drauf habt

      wo gibt es das schriftlich ( herstellerbeschreibung ) das a nicht auf e geht
      ich brauche das fuer montag fuer eine bedienungsanleitung
      wenn einer das hat ....vielleicht
      aus der comfo deklar geht das nicht hervor
      Schon mal Danke
    • Weil A nicht EU-Software ist, hier keine Freigabe hat. Mehr Sendeleistung etc.

      Das lässt sich auch ganz einfach in der Realität feststellen. Sie verbindet deutlich schneller, ist stabiler in der Verbindung und die Reichweite ist größer - es ist so.

      Glaub es oder auch nicht, nur mal ganz simpel: Warum sollte Yuneec extra Software für Europa machen? Weil es umsonst ist und keine Arbeit? Extra Verpackungen usw.
    • Sky4Dream schrieb:

      wo steht das a auf e nicht rechtens ist
      Ich glaube, es gibt gerade Verständnisdifferenzen:

      A auf EU ist sicher rechtens, wenn Du in D fliegen willst.
      Es ist aber nicht rechtes, in EU mit der A-Firmware zu fliegen.

      Wenn Du den H aber in der EU gekauft hast, ist sicher nicht die A-FW drauf.

      Die rechtlichen Grundlagen, warum die A-Software in D nicht zulässig ist, findet sich unter anderem hier: Telekommunikationsgesetz

      Ich will aber ergänzend erwähnen, dass ich in dieser Materie nicht ausreichend fit bin, um fundierte Ausküfte geben zu können.
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Sky4Dream schrieb:

      Da Ihr gerade das Thema E Software und A software drauf habt

      wo gibt es das schriftlich ( herstellerbeschreibung ) das a nicht auf e geht
      ich brauche das fuer montag fuer eine bedienungsanleitung
      wenn einer das hat ....vielleicht
      aus der comfo deklar geht das nicht hervor
      Schon mal Danke
      @Sky4Dream,

      hier die EU-Deklarationen:

      RealSense_Module_eu_declaration.pdfTyphoon-H_eu_declaration.pdfst16_eu_declaration.pdfCGO3+CE+DOC+20150708.pdf

      Für USA gibt es nur die FCC-Certifikation-Information im User-Manual vorletzte Seite:

      TYPHOON-H-USER-MANUAL-V1.1.pdf

      Zu den Frequenzen:

      Firmware (A) zu Testzwecken
      LG

      Steini