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Gewährleistung Garantie und Service

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    • Gewährleistung Garantie und Service

      Teckcopter hat in einem Typhoon H Beitrag folgendes geschrieben:


      teckcopter schrieb:

      @Fan Tho Mass Anderen Grund? Wie machst du das immer, dass du solche Ferndiagnosen erstellen kannst? @eos-foto mir geht es nicht nur um die Gewährleistung, sondern auch darum, dass der Handel weiß was er verkauft.
      Wenn der Handel denkt er verkauft ein gutes Gerät, da er keine Reklamationen hat, warum soll der Hersteller irgend etwas ändern. Er verkauft doch trotzdem die Geräte.
      @all Mir ist es absolut Scheierhaft, wie immer wieder über Mängel und Abstürtze.. diskutiert wird und ein paar User empfehlen nach wie vor, das Produkt zur Verschleierungszwecken zum Hersteller zu schicken.
      Der Händler übrigens wird immer versuchen, dass man sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzt.
      Da bitte nicht abschütteln lassen.
      Hier nochmals ein paar Infos:
      Gewährleistungsrechte für Käufer - Verbraucherzentrale
      Kunde gegen Händler: Ware defekt: Nicht einfach abwimmeln lassen - FOCUS Online
      Um den thread nicht zuzuquatschen, schreibe ich mal etwas im Smalltalk dazu.

      Dirk, ich stimme Dir 100% zu, was die Rechtslage angeht und was das Feedback an die Händler angeht.
      Ich habe aber schon Erfahrungen gemacht, die es nicht in JEDEM Fall eindeutig machen.
      Da ich schon über viele Jahre Kopter kaufe, habe ich schon einige Händler kennengelernt.

      Nur EIN Beispiel:
      Mein 2. DJI Kopter war gleich defekt, als ich ihn zuhause ausgepackt hatte. Hatte ihn von einem (mittelgroßen) Händler in einer großen Stadt gekauft und abgeholt. Da gibst Du über 1000 Ocken aus, kommst nach Hause und das Spielzeug ist nicht zu verwenden.
      Bin zum Händler zurück und wollte umtauschen. Händler sagt, das ginge nicht, einschicken zu DJI - das ginge ganz schnell - nur ein paar Tage.
      Ich war stinkig, weil ich so etwas schon mal erlebt hatte (und 6 Wochen warten musste) und habe auf Umtausch bestanden, da er mir leichtsinniger Weise beim Kauf prahlend erzählt hat, das er eine ganze Palette von den Dingern hat. Er wollte nicht.
      Da habe ich ihm diesen Gesetzestext unter die Nase gerieben und er hat mir nach 3 Tagen zäher Verhandlung den Kopter getauscht.
      Später war ein Akku nach kurzer Zeit defekt (einer dieser tollen DJI Akkus mit Computer drin)
      Zu diesem Händler gebracht. Er wieder: Einschicken! In dem Fall habe ich mich drauf eingelassen, weil ich sowiso 8 Akkus hatte. Trotzdem war ich sauer, dass nach 6 Wochen sich nichts rührte. Noch 2 Wochen gewartet und nach 8 Wochen auf Ersatz BESTANDEN!
      Er hat mir den Akku ersetzt und mir schriftlich mitgeteilt, ich möge in Zukunft DJI Produkte bitte woanders kaufen! (Quasi Hausverbot ;)

      Nun habe ich einen Yuneec Händler, der kompetent und unwahrscheinlich hilfsbereit ist. Wenn DER mir sagt, ich helfe ihm, wenn ich direkt nach KK gehe, glaube ich ihm das! Denn in anderen Fällen hat er mir vor Ort unbürokratisch sehr geholfen. Da würde ich also NICHT mit Gesetzetexten wedeln.

      Also hängt es für MICH einzig und alleine davon ab, welches Verhältnis ich zu meinem Händler vor Ort habe.
      Gibt es eines Tages keine Händler vor Ort mehr, müssen wir weitersehen, ob bis dahin Amazon es sich noch immer leisten kann, solche Teile im Tagesrhythmus auszutauschen.

      Gruß Fritz
      Gruß Fritz
    • volmi69 schrieb:

      Wenn der mich an den Hersteller verweisen würde wäre es das letzte Geschäft was er mit mir gemacht hat.

      Und das will mit Sicherheit ( Ausnahmen mögen vielleicht sein ) kein seriöser Händler
      Hallo Lutz,
      wenn wir "verweisen" "Ausnahmen" und "seriös" im richtigen Kontext verwenden, kann ich damit leben.
      Vielleicht hätte ich schreiben sollen: "In partnerschaftlicher Übereinkunft". Dachte aber nicht, dass ich das erwähnen muss. ;)

      Apropos letztes Geschäft:
      Ich meine jetzt nicht Kopter, aber es gibt Produkte, da tätigst Du nur 2 oder 3 x das "letzte Geschäft" und dann gibt es keine weiteren Händler. Da ist ein wenig Kompromissbereitschaft dann nötig.

      Gruß Fritz
      Gruß Fritz
    • Hallo Fritz,
      ich denke meine Situation ist schon recht eindeutig. Und ja, ich werde "nur" über den Händler abwickeln.
      Erstens kaufe ich dort seit Jahren immer wieder, bisher zu meiner Zufriedenheit.
      Da so übers Jahr wesentlich größere Summen zusammenkommen als der TH gekostet hat, wird sich der Händler
      es zweimal überlegen den Copter nicht zu tauschen.
      Und ich muss Steini unbedingt Recht geben wenn er sagt, dass der Druck auf die Hersteller von den Händlern kommen muss.
      Und ganz klar - auch wenn ich nur einen Fuffi ausgegeben hätte - ich habe vom Händler ein Fehlerhaftes Produkt erhalten
      und dieser ist nach Verbraucherrecht zur Nachbesserung verpflichtet. Gut so.
      Sonst bräuchten wir ja keine Händler und könnten direkt bei den Herstellern kaufen.
      Und ich meine Händler - nicht Amazon - da kaufe ich aus Prinzip nicht - und wenn sie die einzigen wären die liefern können.

      Gruß
      Matthias
    • panomatze schrieb:

      und dieser ist nach Verbraucherrecht zur Nachbesserung verpflichtet.
      Matthias,
      selbstverständlich!
      Ich bin nur kein Freund von "Absolutaussagen" . Bin gerne flexibel.

      Als BEISPIEL: Wenn der Händler auch kein Gerät zum Tausch da hat (was vorkommt!) und selbst auch einschicken muss (das ist ja dann seine Maßnahme zur Nachbesserung) UND ich wohne neben KK, dann bin ich mit KK schneller - und niemandem hat es "geschadet".

      Gruß Fritz

      P.S. war DOCH gut von mir, meine Anmerkung extra im Smalltalk zu machen. Es gibt ja vielfältige Ansichten und Meinungen und situationsbedingte "Lösungen"! ;)
      Gruß Fritz
    • volmi69 schrieb:

      Gut editiert Fritz , gerade noch einmal die Kurve bekommen :thumbsup:
      Aber mal im Ernst. Selbst ZB Makita mein Nachbar wäre, Ansprechpartner ist und bleibt mein Händler.

      Nicht immer ist der kurze Dienstweg der Richtige Prost
      Lutz,
      wir können das Ganze selbstverständlich bis zum Nimmerleinstag diskutieren!
      Diese neue "Nur-zum-Händler" Erkenntnis scheint sich aber erst kürzlich hier breit zu machen.
      bisher habe ich hier nur gelesen, dass 90% der Yuneec-Kopterbesitzer ihre Geräte gleich nach KK geschickt haben.

      Und das hatte mehrere Gründe:
      - Anfangs hat KK eine sehr große Kulanz gezeigt und auch bei "Mitverschulden" Ersatz "spendiert.
      Das können kleine Händler nicht auf Dauer leisten. Die hätten dann bei "Mit- oder Eigenverschulden" die Gewährleistung ablehnen müssen.

      - Zum anderen, FALLS bei so einem Produkt wie Yuneec-Kopter sich die Händler mit der Niederlassung des Herstellers EINIGEN, den zentralen Service und Reparatur zu übernehmen, dann ist das auch ok. Oder nicht?
      Oder sollen sich alle kleinen Händler Reparaturwerkstätten, Material und Personal bereithalten?

      Ich finde "Absolutismus" ist bei solchen Angelegenheiten nicht weit genug gedacht. Also sind Kurven auf einem Weg nicht immer zu vermeiden. Es geht im Leben nicht alles immer nur geradeaus!

      Gruß Fritz

      P.S. dass der Händler über alles informiert sein sollte ist für mich selbsverständlich! Ich sprach ja bei solchen Aktionen von partnerschaftlicher Übereinkunft.
      Gruß Fritz

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fritz ()

    • Steini, danke für den Hinweis. Um die Gesetzeslage ging es mir nicht in erster Linie - die kenne ich sehr gut.
      Lutz, danke für das "Kompliment". Ich weiß, dass ich die Klappe halten sollte!
      Noch ein Gedanke, dann ist das Thema für mich erledigt. ;)


      Da es unser aller Wunsch ist, bei Defekt nicht 6 oder 8 Wochen warten zu müssen, sehe ich EINE Möglichkeit, die Bedingung: "Kunde wendet sich ausschließlich an den Händler" praktikabel und SCHNELL zu machen.

      Die Kopterfirmen liefern ALLEN Händlern genug Kopter, dass sie im Falle einer Reklamation sofort tauschen können, wenn sie keine Reparaturwerkstatt haben.
      Die Firmen berechnen den Händlern diese Tauschkopter nicht, und ob sie die von den Händlern zurückgesendeten defekten Geräte verschrotten oder reparieren ist ihre Sache. Verschrotten ist vermutlich die billigste Methode.
      Also perfektionierte Wegwerfphilosophie.

      Was bei dem Verfahren dann so ein Kopter kosten würde, kann ich nicht kalkulieren. Vielleicht nur ein paar Euro mehr, oder sogar weniger, wenn man sich Reparaturarbeitskräfte spart.

      Steini kann das ja mal in KK vorschlagen, falls sie nicht von alleine drauf kommen. ;)

      Ich befürchte aber, dass die Kopterhersteller trotz ihres grandiosen Verhältnisses zu ihren Händlern befürchten, dass die Händler bei "Gewährleistungsbeurteilung" mehr auf der Seite ihrer Kunden sind und "vorschnell" tauschen?!?

      Gruß Fritz

      -------
      unter diesem Beitrag steht ein dicker ;)
      Gruß Fritz
    • Ok, hier kurz:


      Gewährleistung

      Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
      Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
      Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

      Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.

      Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
      Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
      – Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
      – Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
      – Minderung (§ 441 BGB),
      – Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
      Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

      Es macht also bei einem Mangel durch aus Sinn dem Händler den Kram zurückzusenden und auf Nacherfüllung zu bestehen. (Tausch gegen ein Neuwertiges Gerät)
      LG

      Steini
    • Jürgen,
      mal unter uns Pastorentöchtern. Mir hat mal ein Kopterhändler "verraten" unter welchen Bedingungen sie Kopter von XYZ bekommen. Es gibt inzwischen einige Händler, die XYZ nicht mehr verkaufen KÖNNEN, weil sie sonst dran zugrunde gehen.
      Wenn Du so einen Händler ZWINGST, die Gewährleistung jedes MAl mit einem Tauschgerät zu bringen, kannst Du ebenso gut mit einem Gewehr auf ihn schießen!

      Gruß Fritz
      Gruß Fritz
    • Fritz schrieb:

      Jürgen,
      mal unter uns Pastorentöchtern. Mir hat mal ein Kopterhändler "verraten" unter welchen Bedingungen sie Kopter von XYZ bekommen. Es gibt inzwischen einige Händler, die XYZ nicht mehr verkaufen KÖNNEN, weil sie sonst dran zugrunde gehen.
      Wenn Du so einen Händler ZWINGST, die Gewährleistung jedes MAl mit einem Tauschgerät zu bringen, kannst Du ebeso gut mit einem Gewehr auf ihn schießen!

      Gruß Fritz
      Na das wollen wir doch nicht, Gewalt ist Kapitulation des Geistes. huntsman

      Ich kann Deine Einstellung und Meinung durch aus nachvollziehen, teilen kann ich sie auch.

      Ein Teil geht an Volmi, eines an Dich. :thumbsup:

      Spass beiseite, ein mitmenschliches handeln ist immer gut, (wg. den Pastorentöchtern) der einzelne Fall ist entscheidend und jeder mag nach seiner Ideologie und seinen materiellen und zeitlichen Möglichkeiten entscheiden.

      Alleine - das BGB gilt.
      LG

      Steini