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Service und Kulanz von Yuneec

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    • Steini schrieb:

      Man muss innerhalb der Frist der Gewährleistung den H direkt an den Händler senden und Nachlieferung verlangen. Ganz einfach, schreiben wir seit Monaten.
      Und zum nochmaligen Verständnis:
      Gewährleistung (24 Monate) ist der Zentrale Rechtsbehelf des Kunden.
      Zusätzlich je nach Einkaufsart (z.B. Online) gibt es das Widerrufsrecht (im Normalfall 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen) oder die Garantie (Kulanz vom Hersteller)!!

      Gewährleistung:
      "Dem Käufer stehen dabei zwei Formen der Nacherfüllung zu: Die Nachbesserung oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
      Zwischen den beiden Varianten steht nach eindeutigem Wortlaut des § 439 BGB dem Käufer das Wahlrecht zu.
      Dieses Wahlrecht kann wegen § 475 BGB jedenfalls bis zur ersten Fehlermeldung auch nicht durch AGBen eingeschränkt werden.

      Der Käufer kann also wählen, ob er die Sache repariert haben möchte oder lieber eine mangelfreie Nachlieferung gegen Tausch seiner (kaputten) Sache haben möchte.

      Lasst Euch nicht einschüchtern:
      Denn einige Unternehmen versuchen, dem Käufer dieses Wahlrecht abzunehmen.
      Dies geschieht oft mit dem Hinweis auf "Bestimmungen zur Durchführung von Mangelbeseitigungen" oder ähnliches.

      Der Käufer muss sich nicht auf solche Änderungen seiner Rechte, die nach Mängelanzeige gem. § 475 Abs. 1 BGB auch als zulässig anzusehen sind, nicht einlassen.
      Er sollte in solchen Fällen bereits bei der Reklamation ausdrücklich erklären (am besten schriftlich), dass er den Bedingungen widerspricht und eine Nacherfüllung nach dem Gesetz verlangt."

      (Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch)
    • Also einfach einen Brief nach KK schreiben oder beilegen und sich auf diesen Wortlaut des BGB beziehen und schon wird er ausgetauscht, statt repariert? Bei meiner Funke wär mir das aktuell recht. Wurde beim Versand beschädigt und Kopter steht jetzt hier bei mir, während die Funke in KK verweilt und wohl wieder wartet bis sie an der Reihe ist. Super Support. Ich würde so einen Fall eigentlich noch zum alten dazuzählen und sofort bearbeiten lassen, aber das sieht KK natürlich anders und reiht sie wieder brav in die Liste ein.
    • Christoph1301 schrieb:

      Also einfach einen Brief nach KK schreiben oder beilegen und sich auf diesen Wortlaut des BGB beziehen und schon wird er ausgetauscht, statt repariert? Bei meiner Funke wär mir das aktuell recht. Wurde beim Versand beschädigt und Kopter steht jetzt hier bei mir, während die Funke in KK verweilt und wohl wieder wartet bis sie an der Reihe ist. Super Support. Ich würde so einen Fall eigentlich noch zum alten dazuzählen und sofort bearbeiten lassen, aber das sieht KK natürlich anders und reiht sie wieder brav in die Liste ein.
      Du hast da etwas falsch verstanden.
      Der Händler ist Dir gegenüber in der Gewährleistung und nicht der Hersteller also Yuneec in KK!
      Also wenn, dann einen Brief an deinen Händler schreiben.
    • teckkopter schrieb:

      Du hast da etwas falsch verstanden.Der Händler ist Dir gegenüber in der Gewährleistung und nicht der Hersteller also Yuneec in KK!
      Also wenn, dann einen Brief an deinen Händler schreiben.
      ...bei mir war das anders, der Händler von dem ich gekauft habe(großes Onlineversandhaus) hat mir mitgeteilt, dass ich mich bei Problemen direkt an Yuneec wenden soll. Ist auch so mit Yuneec abgeklärt. Sollte ich bei Yuneec auf "taube Ohren" stoßen, dann bittet er um Mitteilung und kümmert sich selbst darum. Scheinbar wird das mit dem Hersteller im Vorfeld so abgekaspert. Da war sogar ein roter Zettel (A4) mit dabei auf dem stand das explizit drauf. Nicht dass der Händler sich seiner Gewährleistungspflicht entziehen will, das nichtt. Aber scheinbar werden, bei größeren Abnahmemengen andere "Austauschkriterien" verhandelt.
    • timmhenning schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Du hast da etwas falsch verstanden.Der Händler ist Dir gegenüber in der Gewährleistung und nicht der Hersteller also Yuneec in KK! Also wenn, dann einen Brief an deinen Händler schreiben.
      ...bei mir war das anders, der Händler von dem ich gekauft habe(großes Onlineversandhaus) hat mir mitgeteilt, dass ich mich bei Problemen direkt an Yuneec wenden soll. Ist auch so mit Yuneec abgeklärt. Sollte ich bei Yuneec auf "taube Ohren" stoßen, dann bittet er um Mitteilung und kümmert sich selbst darum. Scheinbar wird das mit dem Hersteller im Vorfeld so abgekaspert.
      Ja, das liegt in der Natur der Sache:
      Der Händler macht dies Natürlich gerne, da er dann keinen Aufwand hat.
      Was er aber vergisst ist, dass der Kunde ein Anrecht beim Händler darauf hat (Nur bei Händler) und dass er selber gar nicht mehr mitbekommt ob er gute oder schlechte Qualität verkauft, da die Reklamationen an Ihm vorbei gehen.

      Wie bereits oben geschrieben:
      Lasst Euch nicht einschüchtern:
      Denn einige Unternehmen versuchen, dem Käufer dieses Wahlrecht abzunehmen.
      Dies geschieht oft mit dem Hinweis auf "Bestimmungen zur Durchführung von Mangelbeseitigungen" oder ähnliches.

      oder oft wird direkt an den Hersteller verwiesen, wobei dann keinerlei Gewährleistungsanspruch entsteht da ist es für Dich egal was die untereinander ausmachen:

      Der Käufer muss sich nicht auf solche Änderungen seiner Rechte, die nach Mängelanzeige gem. § 475 Abs. 1 BGB auch als zulässig anzusehen sind, nicht einlassen.
      Er sollte in solchen Fällen bereits bei der Reklamation ausdrücklich erklären (am besten schriftlich), dass er den Bedingungen widerspricht und eine Nacherfüllung nach dem Gesetz verlangt."
    • Noch folgender ergänzender Gedanke/Hinweis:

      Für das Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen ggü. dem Verkäufer ist wesentlich, dass der Mangel schon bei Lieferung bestand!
      In den ersten 6 Monaten müsste der Verkäufer das Gegenteil beweisen, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Solche Nachweise sind nur sehr schwer zu führen, wenn es keine offenkundiger mechanischer Schaden ist, der aus einem Sturz etc. herrührt. Es gilt innerhalb der ersten 6 Monate daher die generelle Vermutung, dass der Mangel bei Verkauf/Lieferung bestand. Deshalb wird innerhalb der ersten 6 Monate meistens problemlos vom Verkäufer ausgetauscht, sofern er seine gesetzlichen Gewährleistungspflichten überhaupt kennt (und akzeptiert). ;)
      Nach 6 Monaten muss der Käufer (auf seine Kosten) beweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung bestand. Schwierig! An der Stelle zahlt sich häufig positiv aus, wenn man bei einem kulanten Verkäufer geordert hat.

      Zurück zur wesentlichen Bedingung für einen Gewährleistungsanspruch, dass der Mangel an der Sache schon bei Lieferung bestand:
      Wenn die Probleme beim TH erst nach einem Firmwareupdate begannen, dann wäre das ein deutliches Zeichen dafür, dass man in Bezug auf diese Mängel eben genau keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, da der Mangel erst nachträglich an der Sache entstand. Der Verkäufer könnte m.E. erfolgreich argumentieren, dass bei Verkauf/Lieferung die Sache noch mangelfrei war! Für die nachträgliche Verschlechterung der Sache kann man m.E. den Verkäufer nicht verantwortlich machen.

      PS. Ich verweigerte ja die letzten drei Softwareupdates und habe von daher auch weiter einen mangelfreien THPRS. :)
      Die Wahrheit gehört weder mir noch Dir oder jemand anderem. Die Wahrheit ist eine objektives Verhältnis! Wir alle haben aufgrund eigener Erfahrungen oder Überzeugungen oder aufgrund eines angenommenen Wissens oder besondererer Interessen stets nur eine subjektive Meinung, die sich von der Meinung anderer unterscheiden kann. Jemand mit einer anderen Meinung, muss nicht ein Feind sein; er kann sogar ein sehr guter Freund sein!
    • timmhenning schrieb:

      @teckkopter, was ich damit sagen will Yuneec hat mir kommentarlos einen nagelneuen YTH pro geschickt ohne jegliche Angabe von Fehlern oder Gründen bezüglich meines defekten TH. Hier wird augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen!
      ja, habe ich verstanden.
      Dennoch gibt es viele incl. meiner Person die keinen Austausch bekommen haben und dann entweder eingeschüchtert die Reparatur oder Ersatz bezahlt haben.
      Rechtlich musst Du wegen der Gewährleistung über den Handel gehen alles andere was KK macht ist nur Kulanz.
      Zudem wirst Du sicher auch verstehen, dass Qualität sicherlich nicht dadurch entsteht, dass die Probleme nur beim Hersteller gesehen werden, der auch verständlicher Weise dazu neigt, Probleme nicht zu sehen, sodass eben der Handel nicht mitbekommt wie die Qualität der Ware ist.
    • @MZFlyer, ja ist schon richtig, aber die meisten Händler wollen keinen Ärger haben und verlangen keinen Nachweis der und tauschen dennoch aus!
      Wie bei allem, sollte man das Maß der Dinge beachten.
      Also immer nach Verhältnismäßig handeln.

      Wenn ein Kunde ein Ipad kauft und dann eine Gewährleistung verlangt, weil er kein Windows installieren kann, ist die Verhältnismäßigkeit der Gewährleistung deutlich überschritten. :thumbsup: Hier wäre dann der Widerruf angebracht und wenn möglich ohne Begründung phatgrin
    • Jungs

      Hab mal wieder angerufen bei KK. Mochte gerne wissen was man ja jetzt mit meine Typhoon H Pro (RS) ja so alles gemacht hat. Mitarbeiterin (also kein Techniker) erklärte das man die neuste updates installiert hat auf meine Typhoon H und der ST16 und das man weiter eine Testflug gemacht hat.

      Montag bringt UPS das Paket, bin leider nicht zuhause muss auf eine kleine Geschäftsreise komme erst Mittwoch wieder zurück. Die frau oder dem Sohn können das Paket ja für mich annehmen.

      Bin mal richtig gespant wie lange der Testflug in KK ist gewesen. Mittwoch als ersten die Logs mich ansehen und dem Typhoon H mal anschließen an der GUI und mal schauen ob er sich noch immer dreht in der Yaw.

      Arno
    • Bei mir läuft es wie folgt. Typhoon H flog vorher ohne Beanstandung, dann nach Update und Kalibrierung Kompass und Accelator, stieg der Copter auf ca. 10 Meter auf, danach keine Annahme von Steuerbefehlen jeglicher Art. Copter wurde dann Gott sei Dank von einem Baum eingefangen, sonst wäre er wer weiß wohin geflogen?

      Anruf in KK und copter dann am 06.09.2016 eingesandt. Trotz Email und Anschreiben keinerlei Rückmeldung, ob Copter angekommen angekommen ist, also irgendwann mal telefoniert mit KK. Eine Mitarbeiterin fand den Copter nach längerem Suchen, stand aber nur in der Warteschleife bisher. Nach ein paar Wochen ohne Rückmeldung aus KK, habe ich dort wieder angerufen. Copter wurde erstmal nicht gefunden, man wollte ihn suchen und sich dann wieder telefonisch bei mir melden.

      Es erfolgte kein Anruf, aber ein paar Tage später kam eine Email, ein Serviceabruf vom 05.10.2016, mit folgendem Text " wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können dass wir Ihr Yuneec Produkt zur Reparatur/ Gewährleistungsbearbeitung erhalten haben. Ihr Servicefall wurde eröffnet und wartet auf die Bearbeitung durch einen Techniker. Da das Yuneec Service-Center in Kaltenkirchen für ganz Europa zuständig ist, und durch den erhöhten Reparaturbedarf während der Sommermonate, kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verzögern. Wir bitten höflichst um Ihre Geduld und entschuldigen uns für die hieraus entstandenen Unannehmlichkeiten."

      5 Wochen sind jetzt rum, mal schauen wie es weitergeht ?
    • Renato,

      Eingesandt am 24 Aug

      Abgeliefert am 29 Aug (laut Track und Trace)

      23 Sept Bestätigung pro email bekommen von Yuneec das er da ist und in Warteschliefe steht.

      Am 6 Okt eine mail bekommen von UPS das ich ein Paket bekomme von Yuneec.

      Mehrmals hab ich angerufen, kein einziger Anruf von Yuneec bisher zurück bekommen (ist eine richtige Einbahnstraße, und ich nenne das also einseitigen Kommunikation). Nur eine mail am 23 Sept mit darauf meine Service Nummer, Kunde Nummer, und eine kleine Problem Beschreibung.

      Bis jetzt dokumentiere ich jedes Gespräch mit Yuneec und mache mit einen Videokamera Aufnahmen von jeden Testflug den für € 2099,00 (Typhoon H Pro (RS)) erwarte ich einfach ein gutes Produkt.

      Überlege mir um ein zweiten Typhoon H anzukaufen mit Weihnachten wen ich im kaufen dann nur bei einen der größere online Händler (Amazon.de oder so) wen dann etwas mit mein neue (zweiten) Typhoon H nicht stimmt dann frage ich mir einfach ein neues gerat und werden also nicht mehr Wochen lang warten.

      Arno
    • Vielen Dank Dutch Wolke.

      Bei mir sieht es so aus, wenn ich weiterhin massive Probleme mit den Typhoon habe, werde ich bestimmt kein Produkt mehr vom Hersteller erwerben und den Typhoon verkaufen. Ich warte ab, was passiert und wie der Copter nach der Reparatur in KK sich verhält. Eigentlich ein schöner Copter, der sich gut fliegen lässt, wenn da nicht dieses unkontrollierbare Eigenleben wäre. Vielleicht funktioniert er ja nach dem Service wieder so wie vor dem Update, dann wäre ich ja zufrieden und die lange Wartezeit wäre vergessen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Renato ()