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Baden-Württemberg: Allgemeinverfügung über den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

    • Regeln & Gesetze

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    • Baden-Württemberg: Allgemeinverfügung über den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

      Wir können alles auch Allgemeinverfügungen!


      Baden-Württemberg: Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart über den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft | Metropolnews.info :thumbsup:

      Quelle: metropolnews.info
      Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt das bisherige Antragsverfahren für Aufstiege mit unbemannten Luftfahrtsystemen, welche nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werden.....


      Quelle: rp.baden-wuerttemberg.de
      Links: 160816_Allgemeinverfuegung_UAS_FAQ.pdf
      160816_Allgemeinverfuegung_UAS.pdf
    • Hey, da hab ich wohl was verpasst. Der Wortlaut ist ja fast identisch mit dem von Baden-Württemberg.
      Mir fällt allerdings auf, dass die Gewichtsgrenze in Bayern 5kg und in Baden-Württemberg 10kg sind. Weiß jemand, ob das so aktuell ist oder ob Bayern das auch angeglichen hat und ich das wieder einmal verpeilt hab. Auch ist in den Unterlagen, die ich vom Luftfahramt Oberbayern durch gesehen habe,kein Hinweisen auf evtl. KOSTEN.


      Danke für den Hinweis und allzeit guten Flug

      Anton
    • Das ist aber schon sehr kulant, wenn das alles stimmt !

      - die Allgemeinverfügung kostet wohl nichts . Zahle nix
      - Es werden keine weiteren Dokumente benötigt, wie z.B. Gewerbeschein, Datenschutzerklärung ...
      - nur 1 Unterschrift ohne Prüfung.
      - Einfach nur abschicken und automatisch nach 3 Tagen wirksam. also keine Bestätigung notwendig.

      I <3 BW katze
    • So ich habe heute die Allgemeinverfügung beantragt und das Formular per Einschreiben mit Rückschein an das Regierungspräsidium Stuttgart gesendet.

      Hier die Wichtigsten Infos!
      Da "Ausdrücklich" keine Bestätigung erfolgt, gilt die Erklärung am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen und man kann von der Allgemeinverfügung Gebrauch machen !
      Als Nachweis muss eine Kopie der Erklärung sowie der Text der Allgemeinverfügung (siehe Link oben) mitgeführt werden. letzteres kann auch Digital mitgeführt werden (Stick oder Karte auf dem Kopter:)) Personalausweis und Versicherungsnachweis muss noch mitgeführt werden.

      Die Allgemeinverfügung gilt für alle Aufstiege mit unbemannten Fluggeräten (UAS) ohne Verbrennungsmotor bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 10 Kg und bis zu einer maximalen Höhe von 100 m über Grund (AGL)

      In Welchem Gebiet gilt die Allgemeinverfügung:
      Diese Verfügung erlaubt den Aufstieg mit Fluggeräten innerhalb und außerhalb von geschlossener Ortschaften in ganz baden-Württemberg!

      Einschränkungen:
      Nicht über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten der Polizei sowie anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
      Sowie im Gebiet der Flugbeschränkungen (§ 17 LuftVO Flughäfen usw.) Dies gilt auch für Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen zur Energieerzeugung und militärische
      Anlagen, sofern dies vom Betreiber nicht ausdrücklich gestattet ist.
      * Weitere Nebenbestimmungen:
      - Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zuständige Ordnungsbehörde sowie zuständige Polizeidienststelle vorab zu informieren. (eine Untersagung durch das Ordnungsamt oder Polizei ist jederzeit bei Begründung möglich)
      - Innerhalb naturschutzrechtlichen Schutzgebieten, wenn dies in der jeweiligen Satzung für unbemannte Luftfahrsysteme untersagt wurde.
      - Das UAS darf nur von der Person gesteuert werden, die auch die Allgemeinverfügung erstellt hat.
      - Der Flug darf nur In Sichtweite des Steuerers erfolgen, wobei die Fluglage eindeutig zu erkennen sein muss!
      - Mensche dürfen nicht weniger als 25 m Höhe überflogen werden.

      Die Allgemeinverfügung gilt an folgenden Zeiten:
      täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (SR bis SS)!
      Ausdrücklich sind Nachtflüge nicht gestattet (Auch nicht mit Positionsleuchten)

      Wer kann so eine Allgemeinverfügung beantragen:
      Alle Personen und Personenvereinigungen, deren Aufstieg nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken durchgeführt werden. (Gewerbe wird nicht vorausgesetzt)

      Wie lange gilt diese Allgemeinverfügung
      Die Verfügung kann zwar jederzeit vom Amte widerrufen und im Umfang begrenzt werden, gilt aber im Allgemeinen 2 Jahre.

      Was Kostet die Genehmigung
      NIX!

      Andere Länder
      Genehmigungen anderer Bundesländer werden in BW nicht anerkannt und umgekehrt!

      Für welchen Zweck kann die AV verwendet werden:
      - die Herstellung von Foto- und Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken
      - Erbrobungsflüge
      - Abnahmeflüge
      - Schulungen
      - Vorführungen und Demostrationen sowie zu
      - Trainigszwecken

      Nachweispflicht:
      Der Inhaber der Genehmigung muss für jedes Fluggerät ein Nachweis mit Aufzeichnung über jeden Flugbetrieb führen.
      Folgende Angaben sind mindestens 2 Jahre aufzuheben und mitzuführen:
      - Name des Steuerers
      - Datum und Uhrzeit (Start- und Landezeit)
      - Aufstiegs- und Einsatzort (genaue Angaben)
      - Bezeichnung des Fluggerätes.
      - Dauer des Gesamteinsatzes
      - Anzahl von Starts und Landungen
      - Besonderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen.

      Es wird noch darauf hingewiesen, dass diese Allgemeinverfügung nicht für das Betreiben, von unbemannten Luftfahrzeugen, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zwecke des Sport und Freizeitgestaltung gültig ist. Dennoch wird empfohlen sich ebenfalls an die Regelungen der Allgemeinverfügung zu halten.
    • NUR GEIL (sorry)

      So kann es gehen.... und ich finde trotz aller Presse tut sich immer mehr zugunsten der Multikopter-Piloten.
      Und jetzt darf jeder mal Raten aus welchem Bundesland unser super Forum stammt! :thumbup: :thumbup:
      (Zusammenhänge sind rein spekulativ..... ;) )
    • @'anton4512:

      Mittlerweile (seit 15. bzw. 16.09.2016) auch in Bayern so:

      siehe rc-drohnen-forum.de/thread/234…-nord-und-s%C3%BCdbayern/

      Im Unterschied zu BW (rc-drohnen-forum.de/thread/137…t/?postID=10120#post10120) kann ich bislang nur erkennen, dass Bayern +30 Min vor SR und +30 Min. nach SS zugesteht und die 24-Stunden-Frist zur Information der Polizei eingeführt hat. Bislang hieß es in Bayern - gleichlautend zu BW - auch noch: "vorab", ohne dass eine konkrete Frist genannt wurde.



      Gruß, Kruzifix
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix

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