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Drohne fliegen – Regeln, was darf ich und was nicht?

  • Regeln & Gesetze

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  • Drohne fliegen – Regeln, was darf ich und was nicht?

    Negative Presse rund um unsere kleinen Hobby Drohnen sind leider bald an der Tagesordnung!
    Schuld ist vor allem das Wort "Drohnen" und verbinden die Leute mit dem durchaus „gefährlichen“ Fluggerät, dass noch nicht mal so aussieht wie unsere Freizeitdrohnen. Obwohl sich so mancher in einem "gläsernen Anzug" durch die Internetwelt bewegt, hat man dennoch Angst, ausspioniert zu werden, da es ja um den direkten Schutz der Privatsphäre geht.
    Dies ist Grund genug, ein kleines FAQ rund um den Einsatz mit unseren geliebten Quadrocopter und Multicoptern zu veröffentlichen!

    Gesetzliche Regelungen für Drohnen!
    Im privaten Einsatz fallen Multicopter (Drohnen) laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Flugmodelle, die laut Gesetz sehr wenig reglementiert sind.
    Eine Aufstiegserlaubnis wird für Modelle unter 5KG nicht benötigt (Nur Privat). Darüber hinaus ist eine Aufstiegserlaubnis zwingend erforderlich! Große Hexa- und Oktokopter die mit einer Beladung, kommen da schnell über die erlaubten 5 KG hinaus.
    Merke! Kommerziell genutzte Drohnen (z.B. für bezahlte Luftaufnahmen) unterliegen der Luftverkehrsordnung und benötigen in jedem Falle eine Genehmigung für eine Flughöhe bis 100m. Darüber hinaus wird es schwer mit der Lizenz!
    Hier sind aber immer die Länderspezifischen Eigenarten zu beachten.
    Thüringen und Bayern (Unterschied auch bei Nord und Südbayern) verwenden hierfür keine Einzelne "Aufstiegserlaubnis " sondern eine Allgemeinverfügung für unbemannte Luftfahrsysteme (UAS).
    Das heißt es gibt dahingehend kein Genehmigungsverfahren und keine Gebühren mehr.
    Bei der „Allgemeinen Aufstiegserlaubnis“ gelten bei diesen Flügen auch alle Einschränkungen und Pflichten, welche in der „Allgemeinverfügung“ stehen. Für alle anderen Flüge, welche nicht in dieser „Allgemeinverfügung“ Berücksichtigung finden und nicht als Flugmodell zur „Sport- und Freizeitgestaltung“ erfolgen, ist auch dort nach wie vor eine „Einzelbetriebserlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen“ notwendig .

    Hier die Wichtigsten Punkte im Überblick, die Ihr unbedingt beachten müsst:
    1. Verboten ist Nachts ohne Beleuchtung nach Anlage 1 der LuftVO zu fliegen
    2. Eine Höhnbegrenzung ist für Flugmodelle (zu Freizeitzwecken) nicht definiert und findet seine Begrenzung lt. 6. (Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder der AE! (Aufstiegserlaubnis )
    3. 1,5 km ist absolut Tabu, danach im Bereich des Luftraum D (CTR) nur max. bis 30m. (Gilt nur für die meisten zivilen Flughäfen mit einer generellen Freigabe des durch DFS, der Towers Company und der Autro Control kontrollierten Flughäfen). (Flugplätze sind AUCH kleine Segelflugplätze)
    4. Ist für Flugmodelle nicht weiters definiert, findet seine Begrenzung in der Erlaubnis des Grundstückeigentümers zum Starten und Landen, den Persönlichkeitsrechten auch auf Privatsphäre, der Maßgabe lt. 6. und dem Verbot lt. 5..
    5. Flug über Menschenansammlungen ist Verboten.
    6. Flug nur in Sichtweite des Steuerers. Faustregel je nach Sicht, ca. 300 Meter weit und 100 Meter hoch.
    7. Durch besondere Bestimmungen der Naturschutzgebiete, kann ein Flugverbot für Modellfugzeuge in dieser Zone vorhanden sein. (Im Einzelfall prüfen, wenn am Wegesrand ein Schild Natur- oder Vogelschutz Schild steht)
    8. Nicht über Nachbars Grundstück fliegen.
    9. Bitte NUR mit Modellhaftpflicht-Versicherung fliegen!

    1. WO darf ich Drohnen fliegen lassen?
    Grundsätzlich gelten ein paar Wichtige Regeln zum Flug in der Öffentlichkeit.
    Für die Erste Hilfe und zum Verständnis ist die Beschreibung des DFS sehr gut.
    dfs.de/dfs_homepage/de/Service…gmodell-UAS-Infoblatt.pdf

    2. Wo bekomme ich als Fotograf oder Freiberufler eine Genehmigung her?
    Eine Genehmigung bekommt Ihr bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Die Aufstiegserlaubnis kostet je nach Land ca. 250 EUR für 2 Jahre. Hier sind alle Landesluftfahrtbehörden aufgeführt.

    3. Wer darf Drohnen steuern?
    Jeder der die Anforderungen von Punkt 1-8 erfüllt.

    4. Darf ich Fotos machen wie ich möchte?
    Öffentliche Plätze und Gebäude die von einer öffentlich Zugänglichen Stelle einsehbar sind, für die besteht keine Einschränkung. Nicht erlaubt, sind Foto- oder Videoaufnahmen in dem nicht öffentlich Zugänglichen Bereich wie Hinterhöfe, Rückseiten von Gebäuden....
    Nicht erlaubt ist auch, das Veröffentlichen von Fotos, wo Menschen eindeutig identifizierbar sind und Ihr nicht dessen Freigabe zur Veröffentlichung eingeholt habt.


    5. Darf ich über dem Nachbar-Grundstück fliegen?
    Nein. Man darf nicht in den räumlich gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eindringen, was den ganzen dimensionalen Raum Betrifft. Also nicht über den Grundstücks-Grenzen Fremder fliegen. Wer nun sagt, ja aber die Segelflieger... können doch auch. Der hat Recht, aber es ist nur ein unsicheres Schlupfloch und Rechtsexperten raten : NICHT auf und über Nachbars Grundstück fliegen. Eines der wichtigsten Punkte um die Akzeptanz zu unserem Hobby herzustellen. Umso weniger Nachbarn sich genötigt fühlen, umso weniger drängt die Öffentlichkeit nach strengen Regelungen!


    Ich hoffe ich konnte Euch auf dieser Seite die Wichtigsten Fragen und Regeln beim fliegen mit Drohnen aufzeigen.
    Bei allen Regen und Gesetzten ist es aber noch viel wichtiger, dass der gesunde Menschenverstand einem selbst mal was verbietet, obwohl es eigentlich möglich wäre.