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Kartenfehler Droniq Sächsische Schweiz angefragt

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    • Ja, wie du weißt, ist das LSG nicht verboten! ;)
      ... und wie gesagt, rutsche deine Position mal so, dass dein Flugkreis nicht ins LSG ragt.
      Deine App macht das schon richtig! Du siehst doch, dass dein roter Kreis das LSG touchiert... das darf nicht sein! ;) Der Fehler ist vor dem Bildschirm ... werden die dir antworten ... :D
    • jojo schrieb:

      Ja, wie du weißt, ist das LSG nicht verboten!

      Doch verboten, nur Überflug erlaubt. Die Frage ist in welcher Höhe. 2 Meter oder 100Meter

      jojo schrieb:

      und wie gesagt, rutsche deine Position mal so, dass dein Flugkreis nicht ins LSG ragt
      Man kann es sich natürlich auch passend rücken. Vor Ort nimmst die APP die GPS Position. Ich müsste mitten auf den Marktplatz und du an das unter Ende um legal zu starten.
      Die Andoid-App mach bei 5m nicht so einen großen Kreis, verstehst du? Das muss geändert werden!
    • Achso, dir gehts um den Kreis... alles klar! Das hatte ich nicht verstanden ... ;)
      Dann gib denen das doch mal an die Hand! :) Da haben die für Obstladenbesucher extra ein Käferchen eingebaut, das den Apfel anbeißen kann ... :D

      Ich nehme mal an, bei der Höhe steht was in den Paragraphen, die da erwähnt sind? ... achso, nee, das ist ja nur die Definition der Drohnen.
      Das ist also ne gute Frage und wenns nirgends steht, ist das auch sowieso völliger Mumpitz (naja, ist es ja eh, denn was ist an Starten und Landen anders als an überfliegen??? ... es sei denn, die meinen in min. 100m Höhe... da gabs doch was?)
      Aber wenn nicht, dann einfach von Hand in die Luft geben und wieder von Hand einfangen... wäre das ein reguläres Starten und Landen? Naja, man sieht daran schon, die Vorschrift ist sehr alt und damals gabs Drohnen in der Weise noch gar nicht, sondern eher nur Flugzeugmodelle, die zum starten und landen doch schon einiges mehr brauchten, als 1/4m² Boden oder einfach nur eine Hand, wie ich das umzusetzen pflege.
      Also eine Überarbeitung wäre wirklich dringend geboten! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jojo ()

    • jojo schrieb:

      es sei denn, die meinen in min. 100m Höhe... da gabs doch was?)
      mind.100m Überflug ist über Bundeswasserstraßen erlaubt.
      Im § 10 Abs. 2 Ziffer 7 VO-NLPR steht nichts von Überflug. Wo hast du das her? Da steht auch nicht, dass der Bodenstart verboten ist. Start schließt auch Handstart ein. Ich hann auch all meine Starrflügler aus der Hand starten. Mit der Landung wird es da schon schwieriger.
      In Anlage 2 siehst du die Karte. Du musst bis nach Sebnitz fahren wenn du fliegen willst. Warum sollen die was überarbeiten wenn sie dich jetzt abstrafen können und dann nicht mehr?

      Also lass deine Drohne zu Hause oder verkauf die Hütte. crazy
    • Na in der Ortschaft starten geht ja, also soweit nicht das große Problem.
      Das mit den Paragraphen war ja nur aus dem Schreiben von der Verwaltung der S.Schweiz.
      Also alles gut, da geht viel...
      Ja, mit den 100m meinte ich, dass das vielleicht da auch so ist, dass es in 100m überflogen werden darf. Vielleicht gleichen sich da die Überfluggebiete ja bei Wasserstr. und LSG?
      Müsste man mal suchen, wo das festgelegt sein könnte...
    • jojo schrieb:

      Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische schweiz ist das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen aller Art nach § 10 Abs. 2 Ziffer 7 VO-NLPR untersagt. Das eigentliche Überfliegen mit Drohnen ist dagegen nicht verboten
      Falls du das meinst. Da steht nichts von Überfliegen nur: Verboten ist (7) Motorgeländesport oder Motorrennsport durchzuführen sowie mit Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen,

      Meine Frage war: Wie kommst du auf Überfliegen? Nur weil das irgend ein Heinz geschrieben hat? Ein Anderer interpretiert den Paragraphen anders und straft dich ab.


      Falls du nicht weißt wie groß das LSG ist, unter Anlage 2 findest du die Karte.
      Wie du dort siehst ist der gesamte Bereich Hohnstein auch mit Ortslage LSG, und somit Verboten.

      Falls du andere Infos hast, teile sie hier bitte. Aber mit rechtssicheren Quellen.

      01_03_0663a_anl2.jpg
    • Amtliche Antwort vom offiziellen Beamten des NP Sächsische Schweiz: Es gibt bei der Flughöhe keine Einschränkungen. :D
      Also kannst auch 10cm hoch fliegen.... nur keines Falls landen oder starten! :D

      Zählt Absturz als Landung? ;)

      Wie gesagt, die Zone wurde 2003 so eingerichtet und da gab es noch keine Drohnen. Daher sind die Bestimmungen heute eher nur als sehr rätselhaft anzusehen, wenn man die neue Technik damit bedenkt und es ergibt keinerlei Sinn mehr. ;)

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      Fazit:
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      Definitiv darfst du also im LSG fliegen!
      Nur im NSG darfst du das auf gar keinen Fall!

      Das gilt, bis die Zone neu definiert wird, irgendwann in den kommenden Jahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von jojo ()

    • Starten und Landen kannst du offiziell in Ortslagen.
      Du kannst gern dabei bleiben, aber ich mache es genau so, wie es mir von offizieller Seite bestätigt wurde.
      Wer sich da selbst noch weiter einschränkt, kann das ja machen. ;)

      Manche suchen eben nach Möglichkeiten und manche nach Begrenzungen. ;)