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Kartenfehler Droniq Sächsische Schweiz angefragt

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    • jojo schrieb:

      Ja, die Ortslagen sind eindeutig ausgespart. Keine Ahnung, was du guckst?
      Sind sie nicht, setz mal die Brille auf. Oder schau Hier: LSG_im_Landkreis_Saechsische_Schweiz-Osterzgebirge2021.pdf

      Nach deiner Logik kann ich mitten in Rathen oder Bad Schandau mit Abstand zur Elbe 120m aufsteigen und eine Ansiche der Bastei oder der Schrammsteine ausnehmen.
      "Zwei mal drei macht vier Widdewiddewitt und drei macht neune Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt"
    • Glaub wir müssen dir mal das Kartenlesen näher bringen. ;)
      Man sieht auf deiner Karte doch super eindeutig, dass es genau so ist, wie du sagst, dass dem nicht so wäre. Die Karte ist natürlich bissel doof, da das NSG genau so weiß ist wie die Ortslagen, aber thematisch isses korrekt, aber dem Ungeübten kann das Verwirrung stiften (das sagt dir ein studierter Kartograph). :D
      Das dumme in Rathen ist, das 120m nicht reichen, um die Bastei sinnvoll ins Bild zu bekommen.
      Könnte höchstens oben im Rododendronpark klappen... hab da jetzt nicht geschaut, wie die Lage ist... mal gucken.

      ... jawoll, hab mal Screenshot angehängt.
      Mit einer <250g Drohne darfst du da mit gebotener Vorsicht aufsteigen und da der Rododendronpark nur im LSG liegt und nicht im NSG, kannst du mit der Drohne im Flug da hoch wetzen, die Drohne auf 120m bringen und n schönes Pano aufnehmen. Ich sehe da keinerlei Problem!
      Musst nur die Drohne überreden, die Höhe deines neuen Standorts dann als Basishöhe zu nehmen. :D

      Ich habe beim Nationalpark angeregt, dass senkrechtes aufsteigen im LSG erlaubt sein sollte und dahingegen waagerechte Flüge möglichst in engen Grenzen gehalten werden könnte.
      Das würde gute Fotos ermöglichen aber sinnlose wilde Drohnenfahrten durch die Natur unterbinden. Der Vorschlag kam sehr gut an! :)
      Hoffen wir das beste!
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jojo ()

    • Das sihst du, dass du doch Recht hast. Die Droniq-Karten stimmen nicht. Rathen liegt mitten im Nationalpark und da ist totales Flugberbot. Ich werde mich mal an Droniq wenden, was das soll.

      jojo schrieb:

      Das dumme in Rathen ist, das 120m nicht reichen, um die Bastei sinnvoll ins Bild zu bekommen.
      Du weißt aber schon, dass man mit der Mini 3 nach oben schwenken kann falls die Bastei doch höher liegen sollte.

      jojo schrieb:

      Ich habe beim Nationalpark angeregt,
      Deine Iniative in allen Ehren, schützt dich aber nicht vor derzeitigen Verordnungen.
    • Irgendwie verstehst du da was falsch.
      Rathen liegt freilich im Nationalpark, ist aber nur davon umringt. Du kannst nicht eine Siedlung in den Nationalpark stecken, denn dann müsste das Dorf abgerissen werden und alle müssen umziehen. Die würden sich sehr bei dir bedanken... :D
      Siedlungen sind sowohl aus dem NSG als auch aus dem LSG ausgestanzt und gelten als normale Siedlungsfläche. Daher ist mit Drohnen unter 250g auch Fliegen unter besonderer Vorsicht gestattet.
      Hier ist also alles absolut korrekt und ich kapiere einfach nicht, was du uns sagen willst????

      ORTSCHAFTEN SIND WEDER LSG NOCH NSG! :D
      Wenn doch, ist es max. eine Datenungenauigkeit und da sieht man so einige.

      Tolles Drohnenbild... Bastei von unten ... das bekomm ich ohne Drohne hin! :D
    • Nein! Versuch bitte zu lernen, wie man Karten liest! :D
      Jede Karte zeigt genau, dass Ortschaften weder in LSG noch im NSG stecken und das muss auch so sein (Ausnahmen im LSG von besonderen Teilen des Ortes (z.B. Parks) bestätigen die Regel). ;)

      Bitte Karten lesen! Keine Karte zeigt das anders, als ich es bisher sagte und auch, als es die NP Verwaltung mir offiziell schriftlich mitteilte.
    • ... aha ... du solltest sowas nicht am Handy anschauen. :D
      Ich habs dir mal vergrößert, was bei einer Vektorkarte ja gut geht. ;)

      Zur Erklärung, das Grüne ist das LSG, das Weiße bei den Orten sind die ausgestanzten Ortslagen und das andere Weiße ist das NSG.

      :)

      Also gilt:
      - Ortslagen = Starten, Landen, Fliegen
      - LSG Fliegen
      - NSG Alles verboten

      Somit kannst du, wenn du deine Drohne in Sichtweite begleitest, in der Ortslage starten, im LSG fliegen und dann wieder zurück laufen und da landen (so du ein 100% gesetzeskonformer Bürger sein möchtest, Schildbürgerei eingeschlossen :) ).
      Dateien
    • jojo schrieb:

      Schildbürgerei eingeschlossen
      selbst wenn du Recht hättest, was macht es für einen Sinn nur in den Ortschaften zu Fliegen und in den schönen fotogenen Landschaften nicht.
      Wenn ich wiedermal dort bin starte ich in einem Ort, lass mein Auto tracken und fahre zum Pfaffenstein und wieder Retour.
      Falls mich ein Ranger fragt, sage ich "wenn Jojo das darf, darf ich das auch"!
    • Jungs Jetzt gebt doch endlich mal ruhe
      Ein wenig hab Ihr beide recht
      Ich finde man sollte sich generell mal gedanken über die Naturwelt machen.
      ich finde ob in solchen Gebieten wie auch immer nur aus Spass an der Freude gefolgen werden muss sowie so ein wenig zweiwelhaft.
      Es gibt so viele andere Stellen wo man fliegen kann Zur Not muss man halt auf einen Modelflugplatz Die gibt es ja bei Euch auch viele
      Sind in solchen Gebieten Arbeitsleistungen erforderlich die mit einer Drohne erledigt werden können ist das soweit ok
      Wenn man allerdings außschließlich für Private Zwecke ein Drohnenfilm oder Foto anfertigen will muss das ja nicht umbedingt sein.
      Ich sehe es immer wieder bei uns hier. Die Leute laufen im quer durch die Schutzgebiete um ein tolles Foto zu bekommen.
      Wenn man dann fragt: Ist für Instagram. Gegenfrage. Gewerblich oder Privat. Antwort : Privat
      Finde ich nicht gut. Man findet immer wieder verlassene Tierkinderstuben mit toten Jungtieren weil die Eltern nicht wiedergekommen sind
      Und das nur für ein Foto
      Fotografieren

      Na ja Das ganze Thema ist nicht so einfach weil es auch in der Naturschutz Szene echt richtig Vollpfosten gibt.
      Noch nie Stiefel angehabt aber Studiert und ausßergewöhnlich wichtig
      Nur im Zusammenspiel mit Rücksicht und Toleranz geht es eigentlich
      Ich habe Euch mal ein ....etwas lang ....ein PDF mit angehängt
      Es beschreibt den Luftverkehr im Zusammenspiel mit Naturschutz
      Das PDF wurde mal für die Sächsische schweiz aufgesetzt
    • Leute, das geht auch am Thema vorbei, denn es geht hier nicht um das Naturschutzgebiet, sondern um das Landschaftsschutzgebiet und dieses wurde eben einfach mal über den halben Landkreis gezogen. Das sind nicht einfach Wälder und Wiesen und schönen Natur, das ist die komplette Fläche und das sind eben einfach auch nur ganz normale Landschaften, wie es sie in Deutschland überall gibt.

      Keine Ahnung, was ihr für idealisierte Vorstellungen von einem Landschaftsschutzgebiet habt, aber das sagt in der Regel nur aus, dass die Landschaft nicht über Gebühr verändert werden darf. Es dürfen quasi die Siedlungen nicht einfach so weiter wachsen, wie sie es wollen, es dürfen keine extremen Veränderungen am Landschaftsbild vorgenommen werden und das mit der Flugregelung hat der Nationalpark da damals sicherheitshalber rein genommen, da man hier evtl. Ungemach durch Flugsport im größeren Ausmaß befürchtet hat.

      Also bitte trennen! NSG ist nicht LSG! :)
      LSG ist normales Feld, Wiese, Wirtschaftswald in der Umgebung von Siedlungen, wie überall sonst in DE. Bitte nicht idealisieren, denn ansonsten müssten wir ganz DE zur Flugverbotszone machen. ;)

      Wer über dem NSG fliegt und die Tiere verschreckt, den Menschen die Erholung raubt, usw. ... da fehlt auch bei mir jegliches Verständnis und da würde ich im Extremfall auch mal ne Anzeige machen.
      Das geht gar nicht! Und genau für diese Abgrenzung gibt es das NSG! :) Darum geht es hier im Thread aber garnicht.

      Naja, ich habe alle Infos dazu hier rein gepackt und wer sich informieren will, hat damit die Infos nun an der Hand.
      Mehr sollte das hier gar nicht sein.