jojo schrieb:
Du must dich etwas mehr zum Markt bewegen,
Die Burg liegt definitiv im verbotenen LSG.
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jojo schrieb:
Du must dich etwas mehr zum Markt bewegen,
jojo schrieb:
Ja, wie du weißt, ist das LSG nicht verboten!
jojo schrieb:
und wie gesagt, rutsche deine Position mal so, dass dein Flugkreis nicht ins LSG ragt
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jojo ()
jojo schrieb:
es sei denn, die meinen in min. 100m Höhe... da gabs doch was?)
jojo schrieb:
Müsste man mal suchen, wo das festgelegt sein könnte...
jojo schrieb:
Überflug ist ausdrücklich gestattet ... siehe weiter vorn.
jojo schrieb:
Überflug ist ausdrücklich gestattet ... siehe weiter vorn.
jojo schrieb:
Im Landschaftsschutzgebiet Sächsische ist das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen aller Art nach § 10 Abs. 2 Ziffer 7 VO-NLPR untersagt. Das eigentliche Überfliegen mit Drohnen ist dagegen nicht verboten
Na endlich mal was amtliches.Robodrone schrieb:
Ihr müsst nur höher als 600m sein
Koptermaxx schrieb:
In der sächsischen gehören überhaupt keine Drohnen hin
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Koptermaxx ()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von jojo ()
jojo schrieb:
Definitiv darfst du also im LSG fliegen!
Koptermaxx schrieb:
In der sächsischen gehören überhaupt keine Drohnen hin.
jojo schrieb:
Starten und Landen kannst du offiziell in Ortslagen.