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Rechtliche Frage zu Filmaufnahmen

    • Regeln & Gesetze

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    • @ koptermaxx : na bezüglich badestrand und schlösser/ burgen wart ihr schon etwas sehr gegensätzlich . und " offentlich zugänklich " mit gehen zu erklären , na ja ?

      bei uns kommen die flieger " durch einen luftkorridor " auch etwas andes ., als mein 6m - schlauch . und sie fliegen übrigens direkt über mein privatgrundstück . die rettungshelis auch . nur ich darf auf meinem grundstück nicht fliegen . totolachen

      und meine frage hat schon mit diesem thema von hobbypilot zu tun .z.b. er fliegt an diesem strand . irgend ein badegast in 150m entfernung sieht das und ruft die polizei . und weiter ? sind wir genau an der stelle , über die eben gestritten wurde .
    • hughes269 schrieb:

      dabei ist das noch nicht mal ein gefahrenthema .
      In der EU-VO und Luft-VO werden nocht nur Gefahrenthemen reguliert.zB Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke, ect

      hughes269 schrieb:

      bezüglich badestrand und schlösser/ burgen wart ihr schon etwas sehr gegensätzlich
      Wo und wer war gegensätzlich? Jeder kann selbst Gesetze und Verordnungen lesen, hoffentlich verstehen und sich selbst ein Bild machen.
    • @hughes269
      Lieber Bernhard,
      ich habe diesen Threat und deine Beiträge noch einmal aufmerksam gelesen.
      Anfangs hast du Hobby-Pilot wertvolle Hinweise und Informationen gegeben.
      Dann bist du dazu übergegangen, deine Emotionen deutlich zu machen und deinen Frust ohne Zusammenhang zur Eingangsfrage abzubauen.
      Du hast dich und deine Verständnis- Probleme in den Vordergrund gestellt und dein Unverständnis über die gesetzlichen Regeln zum Ausdruck gebracht.
      Das ist ja alles ok und dein gutes Recht aber das hat doch hier in diesem Thema nichts zu suchen oder? ?(
      Dann hast du angezweifelt, ob @Koptermaxx und ich an einem Strang ziehen.

      Ich weiß nicht ob @Hobby-Pilot das wissen will, geschweige denn, ob es ihn weiterbringt und seine Frage beantwortet.
      Denke wir sind es ihm schuldig, deine Probleme nicht zu seinen zu machen oder?

      Ich bitte dich, mal drüber nachzudenken

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Schmiedel ()

    • sehe ich etwas anders . . wenn ich irgendwo fliege und fotografiere , genau wie hobby - pilot das will ( und nur deshalb habe ich kopter ) , wer beurteilt von staatlicher seite , ob ich das darf , und woran macht der das fest ?

      habe keine probleme - höchstens , falls die umsetzer der neuen gesetze und verordnungen selber nichtt sattelfest sind . antwort gabs leider keine . bin dann raus . gruß b .








































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    • hughes269 schrieb:

      bin dann raus . gruß b .
      Das ist der übliche Spruch, wenn man sauer ist und sich falsch verstanden fühlt.
      Sind immer die anderen Schuld, is klar doofy
      Versuche mal mit dir selbst ins Reine zu kommen, bevor du die Fehler bei anderen suchst

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schmiedel ()

    • Ohje , da hab ich jetzt aber was los getreten.
      Ich danke Euch allen für Eure Beiträge.


      Zwischenlandung schrieb:

      Koptermaxx schrieb:

      Hobby-Pilot schrieb:

      Dieser Stausee wird von einer GmbH (städtisch Tochtergesellschaft ) als Badesee bewirtschaftet.
      An Badestränden kannst du nur außerhalb der Badesaison fliegen.
      Das stimmt so nicht, in der neuen LuftVO steht nichts von Saison
      "über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen außerhalb der Betriebs- oder Badezeiten"



      Wenn es keine veröffentlichte Betriebs- /Öffnungszeiten gibt, dann kannst man da fliegen. Ein allgemein zugänglicher Badestrand, der 24h nutzbar wär ist damit nicht gemeint.

      Nun das Word 'Über' ist in einer Gesetzgebung sicherlich wörtlich zu nehmen.
      Dann wäre der erster Teil meiner Frage geklärt. Ich habe die Absicht einen Flugmodi der Fimi zu testen und stelle die Entfernung so ein das sich außerhalb des Zauns den Stausee umkreisen wird. (Entfernung mit Google Mpas gemessen).



      Schmiedel schrieb:


      KunstUrhG ( v. 09.01.1907) beschrieben.
      Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist (wie die DrohnenVO in das deutsche Luftrecht) in das BDSG integriert worden.
      Beide Gesetze (BDSG und KunstUrhG) gelten nebeneinander.
      Die Gerichte streiten noch darüber, welches Gesetz heut zutage anzuwenden ist.

      Danke das du das KunsturhG erwähnt hast, Beruflich hab ich mich in den letzten Monaten/Jahren mit der DSGVO beschäftigen müssen und das KunsturhG schon vergessen.
      Das klärt dann den zweiten Teil meiner Frage : Das Filmen.
      a) Dient mein Video zu Darstellung der Landschaft, d.h. die Badegäste sind nur "Beiwerk"
      b) Der Stausee hat an seiner schmalsten Stelle einen Durchmesser von 150 Meter. Die Personen werden also, denke ich, trotz 4 K Kamera nicht erkenntlich sein.
      Hab mal zum KunsturhG im Web gesucht, von einer Kanzlei dies gefunden:
      Recht am eigenen Bild: Vorsicht bei Fotos von Personen



      Koptermaxx schrieb:



      Bei uns in Sachsen ist das Fotografieren und Filmen von Schlössern und Burgen genehmigungspflichtig Schloesserland-Sachsen-Rahmenregelung-Foto-Dreh-130417.pdfIch weiß nicht wie das in SA ist. Auch wenn du nicht genau drüberfliegst, sondern seitlich aus nächster Nähe filmst, machst du genehmigungspflichtige Aufnahmen von der Burg.

      @Koptermaxx, ja hier geht es um FinanzInteressen, da darf man von öffentlichen Wegen und Straßen aus Fotos machen, ohne den Einsatz von Hilfsmitteln. Schon ein Stativ, um über den
      " Zaun" zu gucken kann Ärger geben.
      Ärgerlich: Die Firma hatt die schönsten 19 Burgen Sachsens in ihrem Besitz :evil: .
    • Hobby-Pilot schrieb:

      Hab mal zum KunsturhG im Web gesucht, von einer Kanzlei dies gefunden:
      Eine sehr gute Zusammenstellung, in der alles gesagt ist und dir die nötige Sicherheit gibt.
      Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Video und würde mich freuen, wenn du das Ergebnis bei Zeiten mal hier einstellst.
      Guten Flug und eine sichere Landung
    • Schmiedel schrieb:

      Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Video und würde mich freuen, wenn du das Ergebnis bei Zeiten mal hier einstellst.
      Guten Flug und eine sichere Landung

      Vielen Dank, Schmiedel .
      Bei meinem nächsten Badeausflug werde ich mir mal die andere Seite des Sees genauer ansehen, mir einen geeigneten Startplatz suchen und dann auf bestes Wetter für einen Film warten - wir wollen ja auch nicht bei 30 Grad auf einem Feld sitzen ^^ .
      Ich beabsichtige den Film in meinem YT Kanal zu veröffentlichen und füge das dann im Forum ein.
    • Hobby-Pilot schrieb:

      Ich beabsichtige den Film in meinem YT Kanal zu veröffentlichen und füge das dann im Forum ein.
      Hmm, spätestens hier wird es dann richtig interessant. Denn § 22 KunsturhG schreibt dazu folgendes:
      ... durch welche der abgebildete Mensch erkennbar ist. ... und ... müssen nicht etwa die Gesichtszüge sichtbar sein. Vielmehr kann eine Person auch aufgrund ihrer Haltung, Figur, auffälligen Frisur oder durch eine bestimmte, für die Person typische Pose erkannt werden. Es reicht zudem, dass nur nahe Bekannte den Abgebildeten erkennen könnten. ...


      Würde bedeuten, dass beispielsweise ein Jäger - erkennbar nur an Uniform und Hund - Strafanzeige stellen könnte, wenn der beim Umfliegen mit aufs Video kommt und sich bei YT wiederfindet.

      Oder wenn ich beispielsweise meine Schwester - so ich eine hätte - an ihrer Figur und Haarfarbe auf einer YT Veröffentlichung finde.


      Das Gleiche ist übrigens auch der Fall, wenn jemand mit DashCam oder GoPro im Straßenverkehr oder anderswo in der Öffentlichkeit unterwegs ist. Beispielsweise um seine Urlaubsreise zu dokumentieren. Sobald die Videos veröffentlicht werden und sich jemand wieder erkennt, drohen Strafen bis zu 300 000 und in besonders schweren Fällen bis zu 20 000 000€. Wäre dann der Fall wenn du im Park den Herrn Direktor mit der Sekretärin beim ... filmst und das veröffentlichst. Die Ehefrau siehts und bedankt sich bei dir. Der Herr Direktor "bedankt" sich dann später auch bei dir, nur etwas anders. Für Firmen gelten sogar Strafen bis zu einer Höhe eines Jahresumsatzes!
      Dazu reicht nur ein Brief an das LDA.

      Bei allem was mit Filmen/Fotografieren in der Öffentlichkeit zu tun hat, kann man leider nur noch dann sicher sein, wenn man es entweder sein lässt, oder die Aufnahmen NUR im eigenen Heim abspielt! Alles andere ist ne tickende Zeitbombe.
      Es sei denn man hat dafür von allen Beteiligten eine schriftliche Genehmigung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maranzon ()

    • Die Frage ist, was ist Öffentlichkeit:
      Die DSGVO sagt dazu in der Vorbemerkung Nr. 18 zum Gesetzestext:
      Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnten auch.......oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
      ....und würden dann nicht dem Datenschutz unterliegen.
      Denke, da unterscheidet man zwischen allgemein zugänglich oder nur einem bestimmbaren Personenkreis zugänglich.
      Da weiß ich noch nicht, wie das zu sehen ist.
      Ob der "private" YT Kanal da auch mit gemeint ist oder meine Facebook Gruppe oder meine WhatsApp Gruppe? und damit zulässig ist und nicht zu allgemein öffentlich zählt?
      Der Gesetzgeber hat sich bei der Formulierung schon was gedacht.
      Aber was meint er? ?(
    • Öffentlich ist wenn jeder das Video z.Bsp. über Google finden und ansehen kann.
      Privat ist, wenn dein YT Kanal gesperrt ist und das Video nur derjenige sehen kann, dem du den Link zur Verfügung stellst. Du solltest dann aber auch sicher sein, das derjenige den Link nicht weiter verteilt also veröffentlicht.
      Ob ein Forum privates Umfeld ist, weil dort nur angemeldete Mitglieder den Link sehen können und nicht alle Besucher würde ich nicht ausprobieren wollen.
      YT erklärt das eigentlich beim hochladen von Videos und macht auf die Urheberschutzrechte aufmerksam.

      Zudem ist es so, dass ja zuerst die Strafe vom LDA kommt und du dann dagegen klagen müsstest, falls du dich im Recht fühlst.

      So oder so, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zweierlei Dinge. Das sieht man schon wie unterschiedlich die Gerichte DashCams beurteilen. Kommt auch noch darauf an, wer sich den besseren Anwalt leisten kann. Und weil ich nie wissen kann wie welches Gericht dann mein mögliches Problem beurteilt und mir mein Geld für sowas viel zu schade ist, hab ich für mich die Lösung gefunden. Ich filme schöne Sachen ganz ungeniert und lasse sie zu Hause auf meiner Festplatte. Wenn interessierter Besuch kommt kann er sich das ansehen und sonst niemand. Wer es nicht sieht kann es auch nicht anzeigen.