Hallo an alle,
ich bin zwar neu im Forum, aber in doppelter Hinsicht von der Eingangsfrage betroffen: als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes und als Drohnenpilot.
Nur wenigen ist bekannt, dass das Betreten von Äckern und Wiesen nicht so ohne weiteres gestattet ist. Es handelt sich in der Regel um Privatbesitz, der vor der Nutzung durch Dritte grds. geschützt ist. Anders ist es im Wald, der vom braven Bürger zu Erholungszwecken außerhalb von Einfriedungen betreten werden darf.
Also, jeder tut gut daran, über sein Vorhaben den jeweiligen Eigentümer zu informieren. Ich glaube nicht, dass ein Landwirt dann "Nein" sagt, vielmehr wird er erfreut sein, welchen Respekt man ihm und seinem Eigentum entgegenbringt.
Viele Grüße
Jürgen
ich bin zwar neu im Forum, aber in doppelter Hinsicht von der Eingangsfrage betroffen: als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes und als Drohnenpilot.
Nur wenigen ist bekannt, dass das Betreten von Äckern und Wiesen nicht so ohne weiteres gestattet ist. Es handelt sich in der Regel um Privatbesitz, der vor der Nutzung durch Dritte grds. geschützt ist. Anders ist es im Wald, der vom braven Bürger zu Erholungszwecken außerhalb von Einfriedungen betreten werden darf.
Also, jeder tut gut daran, über sein Vorhaben den jeweiligen Eigentümer zu informieren. Ich glaube nicht, dass ein Landwirt dann "Nein" sagt, vielmehr wird er erfreut sein, welchen Respekt man ihm und seinem Eigentum entgegenbringt.
Viele Grüße
Jürgen