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Eigentümer um Erlaubnis fragen

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    • Eigentümer um Erlaubnis fragen

      Moin zusammen,

      ich ja noch ganz neu in der Drohnenfliegerei und habe bisher in der Nähe auf einer großen Wiese meines Bruders meine ersten Flugstunden absolviert.

      Aber nun zu meiner eigentlichen Frage.
      Wie handhabt ihr das, wenn ihr an einer Stelle fliegen möchtet, aber den Eigentümer des Grundstücks nicht ohne weiteres ausfindig machen könnt.
      Hier bei uns im Norden auf dem Land gibt es trotz der vielen Einschränkungen durch Windparks, Solarfeldern und Landschaftsschutzgebieten noch genügend Platz um zu fliegen.
      Flächen hinterm Deich, abgeerntete Felder und Wiesen usw.

      Bin auf eure Antworten gespannt

      Gruß

      Uwe hi
    • moin moin , wir haben bei dem windrad-thema ( müßte hier gleich daneben in der liste sein ) schon etwas darüber diskutiert . ich will ja nicht negativ sein , aber glaubst du , dass irgendwelche bauern , oder firmen oder gemeinderäte zeit haben , sich mit unserem " kleinkram " zu beschäftigen . und um sicher zu gehen , mußt du das ja auch schriftlich haben . und wielange gilt das . und jeder angestellte hat noch einen chef ,und der vielleicht auch noch einen .... wer entscheidet ? oder 1x über ne fläche fliegen , wo es darunter 10 versch. eigentümer gibt ... verstehst du meine bedenken ?
    • Danke für deine Antwort.
      Ist grundsätzlich auch meine Einstellung zu dem Thema.
      Aber es gibt doch auch die "speziellen" Leute, welche das nicht so locker sehen.

      Ist das Überfliegen der Wiesen und Äcker grundsätzlich nur mit Erlaubnis möglich, oder braucht man diese Erlaubnis,
      wie ich es in einem anderen Forum gelesen habe, nur für Wohngrundstücke?

      Angeblich soll der Luftraum über Feld und Wiese frei sein.
    • auch wenn du den a1 a3 kenntnisnachweis gemacht hast , werden trotzdem viele fragen nicht so ganz eindeutig zu beantworten sein . sehen hier im forum einige sicher anders . aber es gibt hier genug beispiele , wo sich auch die leute mit höherer qualifikation um details streiten . schon allein die teilweise ungleichbehandlung von drohnen und modellfliegern läßt fragen offen .

      ich glaube , das haben größtenteils irgend welche büro-leute gemacht . ein paar fachleute haben mal drüber geschaut .

      ich habe für mich ein paar ganz einfache grundsätze , die ich zusätzlich beachte ( die hatte ich übrigens auch schon , als ich noch ALDI Drohne flog und es die 2021er gesetze nicht gab ) : nie über menschen , straßen , autos, bahnen und privaten wohngrundstücken ( außer , der besitzer will unbedingt ein foto von seinem haus - das kann aber sein nachbar schon wieder anders sehen ) .
      aber über acker ? und wenn du wirklich mal bilder brauchst , wo sonst leute rumlaufen , tipp : sonntags früh gegen7 , schon hell und sonnig , bist du überall alleine .

      mal ne gegenfrage : gibt es in deutschland überhaupt einen einzigen quadratmeter , der nicht irgend jemandem gehört ? glaube nicht .

      "... feld , wiese ... " . na ja , vorsichtig . davon habe ich hier ganz viel ringsherum . aber fast alles naturschutzgebiet . und jetzt bin ich mal wieder ganz böse : wir dürfen dort nicht fliegen . aber um unangeleinte hunde ( in massen ) kümmert sich dort niemand .

      gruß bernhard
    • hughes269 schrieb:

      auch wenn du den a1 a3 kenntnisnachweis gemacht hast , werden trotzdem viele fragen nicht so ganz eindeutig zu beantworten sein . sehen hier im forum einige sicher anders . aber es gibt hier genug beispiele , wo sich auch die leute mit höherer qualifikation um details streiten . schon allein die teilweise ungleichbehandlung von drohnen und modellfliegern läßt fragen offen .
      Die meisten Fragen sind schon sehr eindeutig, man muss nur wissen wo es steht. Die EU-VO, die neue Luft-VO und die Versicherunsbedingungen sollten dabei gelesen werden.
      Drohnen und Modellflieger kann man nicht miteinander vergleichen, genau wie Bus- und Fahradfahrer.
    • Gniddel schrieb:

      Angeblich soll der Luftraum über Feld und Wiese frei sein.
      So isses
      Das Starten einer Drohne auf Feldwegen und das Überfliegen von Feldern, Äckern und Wiesen kann kein Eigentümer verbieten, da sich darüber ein freier Luftraum befindet (sofern es nicht durch Luftrecht oder Umweltrecht eingeschränkt wird).

      Stichwort Gemeingebrauch

      Der Luftraum über dem Acker gehört dem Bauern nicht crazy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schmiedel ()

    • hughes269 schrieb:

      dass ne gps drohne bei 120m wesentlich exakter und in alle richtungen zu steuern ist , als ein segler bei 300++ m
      Das sehe ich auch so, weil die Drohne in der Regel durch GPS und andere Helferlein von alleine fliegt und ein Segler muss geflogen werden.
      Ich darf mit meinem Mavic übrigens 300 m hoch fliegen(aber nur über dem Platz)


      hughes269 schrieb:

      wenn ne drohne mitten im weizen landen muß ?
      Merken, wo sie runter gekommen ist und dann holen gehen.
      Dabei versuchen, nicht soviel Getreide zu zertrampeln und die gleichen Flure benutzen, die der Bauer auch gehen würde.
      Hab noch keinen Landwirt kennengelernt, der etwas dagegen hätte.
      Im Gegenteil:
      Wenn er bei der Ernte mit seinem Gerät gegen den Kopter fahren würde, kann es zu Beschädigungen an der Erntemaschine kommen.
      Deswegen handelst du in seinem Interesse und hast ein gutes Argument.
    • @Koptermaxx : ich habe mal über eure diskussionen zum thema gemeingebrauch quer gelesen .
      genau das meinte ich mit meinen bemerkungen für gniddel .
      wie zum teufel soll ein polizist oder jemand vom ordnungsamt das beurteilen , wenn er uns irgendwo beim fliegen antrifft ?
      vorsichtshaber vorläufig festnehmen und copter beschlagnahmen und dann erstmal prüfen ... ? wenn hier schon jeder die texte anders interpretiert .

      ich habe hier vor einiger zeit mal das telefonat mit dem lufzfahrtbeauftragten unserer 300tsd. ew-stadt , dr.w. , zitiert . die frage im jan.21 war :
      dürfen meine kinder noch mit den supermarktcoptern fliegen ? antwort: weiß ich nicht , noch keine regeln , solln einfach fliegen . ein rettungsheli macht die dinger sowieso platt ... ging noch weiter - es war ein witz .
    • Koptermaxx schrieb:

      hughes269 schrieb:

      auch wenn du den a1 a3 kenntnisnachweis gemacht hast , werden trotzdem viele fragen nicht so ganz eindeutig zu beantworten sein . sehen hier im forum einige sicher anders . aber es gibt hier genug beispiele , wo sich auch die leute mit höherer qualifikation um details streiten . schon allein die teilweise ungleichbehandlung von drohnen und modellfliegern läßt fragen offen .
      Die meisten Fragen sind schon sehr eindeutig, man muss nur wissen wo es steht. Die EU-VO, die neue Luft-VO und die Versicherunsbedingungen sollten dabei gelesen werden.Drohnen und Modellflieger kann man nicht miteinander vergleichen, genau wie Bus- und Fahradfahrer.


      sehe ich völlig anders : beim zusammenprall ( und nur darum geht es bei allen diesen regeln und gesetzen ) ist das ergebnis das gleiche . eher noch im gegenteil . ne 40cm drohne büglt ein heli vielleicht noch ungefährdeter weg , als einen 3 - 4m - segler.
    • sehe ich völlig anders :


      beim zusammenprall ( und nur darum geht es bei allen diesen regeln und gesetzen ) ist das ergebnis das gleiche .


      eher noch im gegenteil . ne 40cm drohne büglt ein heli vielleicht noch ungefährdeter weg , als einen 3 - 4m - segler.


      ich bin da raus : segeln nur mit schaumwaffeln ( altbestände )
    • Koptermaxx schrieb:

      Schon aus diesem Grund müssen Regeln für Drohnen schärfer sein.
      Ich sehe das etwas anders:
      Modellflieger wissen in der Regel, dass es Gesetze und Vorschriften gibt, weil sie meist in einem Verein "aufgewachsen sind" und entsprechende Kenntnisse erworben hat

      Drohnenflieger müssen keine schärferen Regeln haben, sondern es würde genügen, wenn sie die gängigen, gültigen kennen würden.
      Aber wie hier schon beschrieben:
      Ab nach ALDI, Drohne kaufen und auf die nächste Wiese.
      Kein Hersteller ist verpflichtet auf die Verpackung zu schreiben, was erlaubt und was verboten ist.
      Nach der neuen Rechtslage sind Drohnen, Flächenflieger und Hubi´s rechtlich gleichgestellt und wenn es sich rumspricht, dass man bei einem UAV ohne Registrierung, die das LBA mit einer Kfz Zulassung vergleicht, ein dickes Bußgeld zu erwarten hat, dann werden halt einige über das Portemonnaie erzogen, wie im Straßenverkehr auch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schmiedel ()

    • es beruhigt mich zu wissen , dass es hier bei uns doch einige leute gibt , die diese ganze zeug der gesetzestexte schon perfekt verstehen , zumal neue luft vo und luft vg erst am 17.6. veröffentlicht wurden . also ich kanns (noch) nicht .

      und ich glaube , bei den diskussionen seit januar hier im forum , die meisten teilnehmer auch nicht . man kennt die grundlegenden regeln höhe , weite , grundstücke , menschenansammlungen und über airmaps o.ä. findet man verbotene und erlaubte zonen .
    • ach so , und zu den aldi - bemerkungen .
      wie ihr vielleicht bemerkt habt , bieten die discounter seit 2019 keine mehr an . die bestände dürften also angsam alle tot sein . ( nur meine nicht , weil ich die rückläufer im großpack gekauft habe ) , man sieht auch nirgends mehr kinder mit coptern .
    • Schmiedel schrieb:

      Drohnenflieger müssen keine schärferen Regeln haben, sondern es würde genügen, wenn sie die gängigen, gültigen kennen würden.
      Über 120m haben die Otto normal Drohnen nichts zu suchen, ein Thermiksegler aber schon. Das meine ich zB. in Post #5
      Der Busfahrer muss einen Führerschein und den Personenbeförderungsschein machen, der Rasfahrer kauft sich bei Aldi ein Fahrad und darf ungeschult auf die gleiche Straße wie der Bus.

      hughes269 schrieb:

      wie ihr vielleicht bemerkt habt , bieten die discounter seit 2019 keine mehr an .
      Das ist kein Altbestand
      GPS Drohne Maginon QC-90 | Onlineshop – Aldi liefert
    • hughes269 schrieb:

      bei den diskussionen seit januar hier im forum , die meisten teilnehmer auch nicht
      Einige Neuerungen sind von Bedeutung:
      Den Verbänden (DMFV/ DAeC) wurden erstmalig per Gesetz Aufgaben zugewiesen.
      Die Verbände sind aufgefordert, Betriebserlaubnisse zu erstellen.
      Diese sind in Arbeit und werden in etwa die gleichen Regeln enthalten, die für den Modellflug bisher auch galten.

      Ein Beispiel:
      der Luftraum
      Der ist für Modellflug grundsätzlich im Luftraum G zulässig
      Das bedeutet bis max. 2500 ft. (762m)
      Es sei denn, es ist ein Deckel drauf, wegen einer Beschränkung.

      Das soll auch in Zukunft wieder so sein und gilt für alle UAV, natürlich auch für Drohnen.
      Aber:
      Wer nicht in einem Verband ist für den gelten die Regel der Open Category,

      Ich spreche nicht von Mitgliedschaft in einem Verein, auch Einzelmitglied in einem Verband zählt.
      Das sind DMFV und DAeC und ???

      Der Kompetenznachweis, der beim LBA gemacht wird, hat für die Verbände und deren Mitglieder keine Bedeutung.

      Er ist nur wichtig für sog. Wildflieger die keine Verbandszugehörigkeit haben

      Für diese „Wildflieger“ gelten die Bestimmungen der „0pen Category“ (kann man googeln) des neuen Luftfahrtrechts.

      Bedeutet bei 120m ist Schluss.

      Das ist alles in teilweise noch ungläubiger Diskussion aber es wird zukünftig von Vorteil sein, Mitglied in einem Verband zu sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schmiedel ()

    • moin moin , guten morgen auch gniddel . der hat ja hier dieses ganze gespräch initiiert und ihm müssen hier langsam die ohren klingeln .

      ja , ich sehe das schon ein , was ihr schreibt . gebe euch auch in fast allem recht . wobei es ja nicht so schwer ist , in einen verband zu kommen . und dann gibt es auch zwei sorten mitglieder : leute , die sich irgendwann zu zu spezialisten entwickeln und fußvolk , was halt nur dabei ist .kenne das ,bin seit 28 jahren im vorstand eines schützenvereins .insofern ist auch eine verbandsmitgliedschaft keine garantie für absolute könner . ein wildflieger kann da technisch genau so weit sein .
      mein drohnenalltag sieht völlig anders aus .im sommer bin ich mit copter und fliegern fast täglich unterwegs habe zwei fast immer völlig leere sportplätze im wald und am stadtrand einen riesigen acker und ich bleibe immer unter der baumgrenze . ich nutze die 120m nie aus ,dafür baue ich fast alles selbst ( rentner) . meine aldicopter sind nur noch schnelle " gerippe , unter die ich dann cams hänge und gimbals ständig neu konstruiere . in diesem forum bin ich auch nur gelandet , weil kein normaler mensch die neuen gesetze ohne erklärung verstehen kann .meine gefährlichste situation bisher war , einen copter aus einem 12m - baum zu holen .

      insofern betreffen mich eure ganzen betrachtungen bezüglich luftsicherheit der modellflieger gar nicht . aber bei euren höhenangaben habe ich bezüglich erkennbarkeit arge zweifel . ich glaube einfach physikalisch - optisch nicht , dass man bei z.b. zwei seglern aus der bodenschräge und entfernung mit sicherheit erkennen kann , ob die auf kollisionskurs sind oder in 5m entfernung aneinander vorbei fliegen . das würde an wunder grenzen .

      aber um beim vergleich zu bleiben : in der luft seid ihr mit eueren seglermodellen die radfahrer und ihr könntet dort busfahrern begegnen ...
    • @Schmiedel Super Zusammenfassung, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

      hughes269 schrieb:

      aber um beim vergleich zu bleiben : in der luft seid ihr mit eueren seglermodellen die radfahrer und ihr könntet dort busfahrern begegnen ...
      Nein wir Modellflieger sind die geschulten Bussfahrer und manche Drohnenpiloten sind wie ungeschulte Radfahrer. So war mein Vergleich gemeint.
      Frag mal einen Radfahrer warum er bei Rot über die Kreuzung fährt. Wenn du Pech hast tritt er dir den Spiegel ab, wenn du Glück hast zeigt er dir nur den Mittelfinger.