flexim schrieb:
Privatweg
Jedenfalls im gängigen Rechtsverständnis
Privatweg ist nicht gleichzusetzen mit: Betreten verboten aber oft findet man unter dem Schild "Privat" den zusätzlichen Hinweis: "Betreten verboten" oder "Durchgang verboten"
Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen.
Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.
Verstöße dagegen wären ein Fall für das Zivilrecht