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Flug im Bereich von Funktürme und Windräder

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    • Robodrone schrieb:

      Passt vieleicht gut zu diesem Thema



      Ich kannte bisher diesen Youtuber nicht und hatte ihn durch zufall bei einem Dreh gesehen
      Wirklich gut gemachtes VID als Erklärung


      Aber generell möchte ich mal bemerken das sehr viel Leute in den Kopter-Foren unterwegs sind die bei ggf fragwürdig gezeigten Videos immer sofort kritische Fragen stellen
      ... Warum wird das gemacht... Ich weis es nicht
      Einen kleinen freindlichen Hinweis geben ist volkommen "Ok" Dann kann jeder für sich entscheiden was er macht
      Aber meistens eskaliert die Geschichte obwohl alles seine Richtigkeit hatte.
      Nur mal so und rein persönlich .










      He Robodrone,


      Nun muß ich auch noch mal was dazu sagen/schreiben. im Prinzip haben die Kollegen ja recht mit dem was sie schreiben , es liegt ein verstoß meinerseits vor . Und ich hätte es auch wissen müßen, denn letztendlich habe ich ja auch diesen Drohnenschein gemacht .
      Und es ist auch keine entschuldigung wenn ich schreibe ( was auf dem Video zusehen war, das dort sich niemand aufgehalten hat , keinerlei flugverkehr war und auch sonst niemand gefährdet wurde. ) Ich bin ja nicht wie wild rumgeflogen...
      Aber so wie es manche kommentieren dürften dies Menschen morgens gar nicht mehr aus dem Bett steigen , weil es könnte ja was geschehen...


      Und es wird von meiner Seite auch nicht eskalieren, weil ich mit Kritik umgehen kann. Außerdem lernte ich auch aus meinen Fehlern...
      So nun denk ich das war alles zu dem Thema von meiner Seite


      grüßle vom Pexi an alle....
    • Pexi schrieb:

      Das eigentlichen Problem ist nur , das es keine andere Kostenfreie Plattform gibt, wo du ein Video hinladen kannst in dieser grösse, um es dann auch noch zu verlinken.
      Wenn das das eigentliche Problem ist,
      und Du schreibst

      Pexi schrieb:

      Na klar kenn ich die Bestimmungen...
      dann finde ich das schon etwas "fragwürdig".

      hughes269 schrieb:

      Zu meinem 70.Geb. will mir meine Frau ne DJI Mini 2 schenken . Langsam frage ich mich , wozu eigentlich ?
      Wozu eigentlich?
      Wo ist das Problem?
      Ein bißchen Zeit investieren und vielleicht mal 50-100 Euro in die Hand nehmen und ein paar Ausnahmegenehmigungen beantragen, schon ist Fliegen (fast) überall möglich.
      Dies ist alles (demnächst) mit der neuen LuftVo viel leichter.
      Gruß auch an Pexi.
    • na ja , da klingst du sehr theoretisch und optimistisch . ist aber in der realität nicht so . ich fliege zb. im sommer fast jeden tag . meist spontan . ich habe aber auch noch kleinere flugzeuge und helis . meine stadt ist fast komplette flugverbotszone . ich habe in 300m entfernung einen riesigen freiplatz (ca.3 fußballfelder groß- olympiazentrum für speerwerfer , hammerwurf usw . ) der ist fast immer leer ist und offen außerhalb der trainingszeiten auch für das normalvolk . die platzwarte dort sind auch sehr nette menschen . aber : in ca. 700m entfernung ein großes klinikum mit heli-plattform . anfangs , als ich noch unwissend war und nicht diesen schein hatte , bin ich dort jeden tag abends unterwegs gewesen . unter 15 m höhe - es war ein traum . gefahr ? und wie hoch ein speer fliegt , wisst ihr ja ungefähr , helis fliegen dort gelegentlich in 200m höhe mal drüber ! der nächste große , fast immer leere platz ist eine 300x200m überflutungswiese direkt neben dem fluß - bundeswasserstraße . solche top plätze habe ich hier viele zur auswahl . keiner weiter als 1 km entfernt . aber vom osten her ragt das vorfeld des flugplatzes in meine stadt rein ( der ist 15km entfernt ! ) die flieger sind hier beim landeanflug noch mehrere km hoch
      ich hab mal kürzlich den luftfahrtbeauftragten unserer stadt angerufen und gefragt , was meine kinder denn mit ihren spielzeugdrohnen jetzt machen sollen : " die sollen ruhig dort überall fliegen , ein rettungsheli würde die im falle einer notlandung sowiese am boden zerschmettern " ( war wirklich seine antwort ) . der nächste freie platz ist ca 2 km entfernt - nehemaliger truppenübengsplatz der russen . jetzt naturschutzgebiet . hunde können dort unangeleint rumlaufen . fliegen darf ich dort nicht .
      soviel zu thoerie und praxis . die platzwarte im trainingszentrum waren meine größten fans ( ich baue viel selbst ) . aber die können natürlich keine entscheidungen bezüglich heliplattform treffen ....
    • hughes269 schrieb:

      Zu meinem 70.Geb. will mir meine Frau ne DJI Mini 2 schenken . Langsam frage ich mich , wozu eigentlich ?
      Entweder stellst du ihn in deine Vitine oder du hast Spaß. Nur zweifelhafte Videos solltst du niemals posten. Wenn du mit der Mini nach A1 fliegst, darfst du schon eine ganze Menge. Wenn die neue Luft-VO in Kraft ist, ich schätze ab 1.7.21, kannst du nach der 1:1 Regel auf deiner Überflutungswiese fliegen (zB. 10m Höhe/ 10 m seitlicher Abstand von der Bundeswasserstrasse)
    • zweifelhafte videos mache ich nie . allerdings liegt die überflutungswiese noch innerhalb der 1,5km klinik-heli-zone . es ist schlicht zum verzweifeln . ringsherum alles grün und ohne menschanansammlungen .

      oben links heli kreis , unten rechts flugplatzvorfeld ( landebahn in 15km )
      Dateien
      • AIRMAP.PNG

        (746,76 kB, 11 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • sinnvoll wäre es zu beispiel gewesen , wenn man auf sportplätzen ( habe ich etliche ringsherum - meist leer ) das fliegen bis zur baumhöhe freigegeben hätte . damit hätte sich auch sofort der ganze kinder-copter-kram erledigt . zum rumdüsen mit meinen billigteilen bin ich sowieso nie höher als 10m .
    • hughes269 schrieb:

      na klasse ! der hufi ist flugvorfeld vom flugplatz lpzg-halle . das ist auf dem bild unten rechts
      Nein, ist er nicht. Der ist allerdings im der Ctr.-Zone des Flughafen LEI, laut Allgemeinverfügung darfst du dort bis 50m Höhe fliegen. Das reicht für den DJI Mini 2
      Neue Allgemeinverfügung besonders Punkt 2.2 :NfL-2021-1-2248.pdf
      Ich fliege oft, wenn ich nicht gerade mit Themikseglern unterwegs bin, in der Ctr.- Zone.
    • oh super . du kennst dich ja schon aus . hätte ich nicht gewußt .
      wie hoch und wo darfst du denn jetzt mit den thermikseglern ? nur interessehalber . meine verwandschaft in ilmenau /thü. baut auch sowas ( bis 4m spannweite). und zählen meine kleinen flugzeuge auch irgendwo rein ? bin aber in keinem verband .
    • hughes269 schrieb:

      wie hoch und wo darfst du denn jetzt mit den thermikseglern ?
      Wenn man in der OPEN Categorie fliegt, sind die 120m Gesetz. Für Modellflugvereine oder Verbandsmitglieder gilt was Anderes. Die können den gesamten Luftraum G ausnutzen meist bis 600m Höhe. Einen 4m Segler sieht man dann immernoch gut bei wolkenlosem Himmel.
      Für alle die in der OPEN Categorie Hangflug betreiben. gibt es eine Ausnahme. Man kann vom Startplatz aus in 120m Hohe bleiben auch wenns über dem Tal höher sein wird.
      Dein Verwandter kann also vom Kickelhahn starten und über Manebach in Höhe von 120m über Startplatz kreisen
    • ja , der wird das schon wissen . ist ne ganze truppe . die fliegen über einem riesigen acker . aber was machen die , wenn denen in der höhe ne sportmaschine oder wie hier bei uns oft sone motorgleitschirme begegnen . aus der entfernung kann man doch wahrscheinlich den kollissionskurs gar nicht erkennen bzw reagieren ?
    • Koptermaxx schrieb:

      gesamten Luftraum G ausnutzen meist bis 600m Höhe
      G (Golf) Unkontrollierter Luftraum von 1000 ft. (304m) - 2500 ft (762m)

      also geht schon etwas höher, falls kein Deckel drauf ist :rolleyes:

      Koptermaxx schrieb:

      Für alle die in der OPEN Categorie Hangflug betreiben. gibt es eine Ausnahme
      Da steht noch etwas mehr auf Seite 16 von 29 der EU VO

      TEIL A

      UAS-BETRIEB IN DER KATEGORIE „OFFEN“

      UAS.OPEN.010 Allgemeine Bestimmungen

      (1) Der UAS-Betrieb in der Kategorie „offen“ ist abhängig von den Betriebsbeschränkungen, den Anforderungen an den Fernpiloten und die technischen Anforderungen an das UAS in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.

      (2) Beginnt bei einem UAS-Betrieb der Flug des unbemannten Luftfahrzeugs von einer natürlichen Erhebung im Gelände oder über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen, ist das unbemannte Luftfahrzeug in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten. Die Messung des Abstands ist an die geografischen Merkmale des Geländes, wie Ebenen, Hügel oder Berge, anzupassen.

      (3) Fliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug in einem horizontalen Abstand von 50 m zu einem künstlichen Hindernis, das höher als 105 m ist, kann die höchstzulässige Höhe des UAS-Betriebs auf Antrag der für das Hindernis zuständigen Stelle um bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.

      (4) Abweichend von Nummer 2 können unbemannte Segelflugzeuge mit einer MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 10 kg in einem Abstand von über 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug zu keiner Zeit in einer Höhe von über 120 m über dem Fernpiloten geflogen wird.

      Ziff 4 ist die Hangflugregel

      In den Begriffsbestimmungen der VO steht:
      23. „unbemanntes Segelflugzeug“ (unmanned sailplane):
      ein unbemanntes Luftfahrzeug, das durch die dynamische Reaktion der Luft an den festen Auftriebsflächen in der Luft gehalten wird, wobei es im Gleitflug nicht von einem Triebwerk abhängig ist.
      Es kann für den Notfall mit einem Motor ausgerüstet sein.

      by the way:
      Das Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet: bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s….pdf%27%5D__1623914985324

      Damit sind die Änderungen der LuftVO und des LuftVG sowie zur Kostenverordnung ab morgen (18.06.2021) in Kraft.
    • hughes269 schrieb:

      aber was machen die , wenn denen in der höhe ne sportmaschine oder wie hier bei uns oft sone motorgleitschirme begegnen
      Als RC-Pilot bist du in der Pflicht der bemannten Luftfahrt auszuweichen. Wenn du in der OPEN Categorie fliegst musst du dir wenig Sorgen machen, alles Bemannte fliegt meist höher als 120m. Auf ein Rettungsheli im Landeanflug sollte man schon achten.
    • wenn ich mir flieger ( mit piloten ) miete , gehen die oft auf mindestens 300m runter , damit ich fotografieren kann . das ist ja dann schon ne höhe , wo s komplikationen geben kann . und da ich ansage , wo ich hin will , kann das schon durchaus begegnungen geben . ich habe mir darüber in der luft schon öfter gedanken gemacht . ballons sind wir schon öfter begegnet . aber die qualität des sprechfunks in der hb23 ist nicht so toll , dass man mit dem piloten über sowas schwatzen kann , zumal man einen porsche-motor im rücken hat .
    • Als geübter Flächenflieger sollte man das einleiten von Trudeln üben. Das ist die schnellste Art Höhe zu verlieren. Als Kopterpilot darfst du eh nur 120m hoch und kannst schnell seitlich ausweichen. Seitlich ist der Kopter meist schneller als nach unten. Wenn du dazu nicht in der Lage bist oder die Situation nicht einschätzen kannst, solltest du nur nur im Wohnzimmer fliegen.