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Sächsische Schweiz März 2021

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    • Sächsische Schweiz März 2021

      Hab hier mal wieder schön Zeit gehabt: Nextcloud

      Leider das falsche Proggi genutzt, da ich dachte, es ist ein Update auf meins, aber wars dann nicht und nun hatte ich da die Werbung drin ... grummel*
      Blöde InSoftwareWerbung! :(

      Aber dennoch kann mans gut gucken...
      Auf meinem Server auch in 4k ruckelfrei nun. Im Browser ruckelts aber dennoch gern, daher wers ruckelfrei will, downloaden! :)
    • Und? Ich bin ja nicht im Nationalpark geflogen. Die gängigen Apps weisen die Schutzgebietsgrenzen genau aus und danach fliege ich natürlich. :)
      Die Schutzzonen sind da recht eng gezogen, sodass für Drohnenflieger noch viel Freiraum bleibt, auch ohne jemanden zu stören.
      Viele Flächen sind Land- und Forstwirtschaft ohne Schutzstatus.

      Also sollte alles save sein. ;)
    • Landschaftsschutzgebiet, ja, aber nicht Nationalpark.
      Landschaftsschutzgebiet hat eher was mit Baurecht usw. zu tun.
      Nationalpark sind die dunkelgrünen Flächen auf der Karte und die sind natürlich auch in den gängigen Apps so verzeichnet.

      Man sieht schon vor dem Lilienstein, wie die Ebenheit ausgespart ist, denn da ist nur ein großes Feld, sonst nichts. Der Lilienstein ist die kleine Ausbeulung der Schutzzone dort.
      Es sind sogar noch einige Schutzzonen mehr als auf deiner Karte gezeigt (die ist sehr generalisiert). Aber per App ist man da save unterwegs.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jojo ()

    • Ich nutze die AirMap App und bin sehr zufrieden! Die Daten sind sehr detailreich und stimmig.
      Das Feld gehört auf keinen Fall zur Nationalparkfläche, sieht man auf der Karte weiter oben ja auch sehr gut (und die ist offiziell).
      Ich glaube da steht sogar ein Markierungssandstein am Waldrand an der Straße, der die Grenzen markiert aller Orten ... glaube*

      Generell gibt es auch detailliertere Nationalparkkarten im Netz, da ist immer die Ebenheit ausgespart. Die sind amtlich und wenn du dich darauf berufts, dann kann dir da keiner an den Karren fahren. ;) Aber die Karten decken sich mit den Daten im AirMap.
      Die Karte, die du da gepostet hast finde ich extrem unübersichtlich... Wahrscheinlich hat sich der Ersteller da selbst nicht mehr zurecht gefunden ... ;)

      So viel Jauche wie der da aufs Feld gehauen hat, kann es keine Schutzzone sein ... lol
    • lol ... ja, das is schwierig... ;)
      Theoretisch nutzen die Apps ja aber einfach öffentliche Datenbestände. Daher wundert es mich, wo das bei der einen App her kommt. Ich denke mal, das ist ein Softwarefehler und da wurde ein umschlossenes Polygon durch irgend eine Ungenauigkeit mit Metadaten kontaminiert (einfach ausgedrückt).
      Ich bin selbst Geodatenfachmensch und kann mir das schon vorstellen...
    • Festung Königtsein ist geschlossenes Gelände und nur gegen Zahlung zugänglich, also eine Art Betriebsgelände.
      Jedoch ist seitliches Filmen der Festung natürlich auch möglich, nur eben ein Überflug eben nicht.

      Die Burg Hohnstein hingegen ist offen zugänglich (wenn nicht grad coronabedingt geschlossen), also öffentliches Gelände.
      Zumal das auch noch Werbung wäre...
      Also wenn hier einer nörgelt, dann soll ers tun, aber er schießt sich damit ins eigene Bein.
      Ich bin auch nicht darüber geflogen, sondern nur seitlich über öffentlichem Grund, was auch wieder eine andere Sache ist...

      Also nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, denn dann dürfen wir auf einmal gar nicht mehr fliegen, wenn man alles zu ernst nimmt, denn wo fängt das an und wo hört es auf? Auf vielen Fotos der Sächsischen schweiz ist die Festung Königstein mit drauf. Müssen die nun alle vernichtet werden?
      Immer schön mit den Beinen auf dem Boden haften bleiben! ;)
      Ansonsten können wir jetzt alle Drohnen sofort vernichten.

      ... eben mal gelesen, da steht eindeutig "...Aufnahmen auf dem Gelände... ... über den Liegenschaften ...". Also genau wie ich es schon geschrieben habe.
      Zumal AGB von privatunternehmen eben auch tatsächlich nur auf dem Gelände gelten, und eben nur da. Wenn die Burg aber nun mal in der Landschaft steht, kannst du drumherum fliegen, soviel du magst. So da keine anderen Schutzzonen o.Ä. sind.
      Dass man an spannende Orte, mit Besucherverkehr, nicht zu dicht ran fliegt, um keine Leute mit Fluglärm zu belästigen, sollte sich unter Drohnenfliegern von selbst verstehen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jojo ()

    • jojo schrieb:

      Also nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen,
      Ich schieße hier überhaupt nicht, und mit Kanonen schon garnicht. War nur ein gut gemeinter Rat zur Veröffentlichung von zweifelhaften Videos. Von mir aus kannst du fliegen wo du willst, ob das im Wohngebiet von Groitzsch ist oder über der Burg Hohenstein.
      Du weißt aber schon, dass die Liegenschaft einer Burg nicht erst an den Burgmauern anfängt. Ich wünsche es dir nicht, dass es ein geldgieriger Abmahnanwalt dir mal erklärt.
    • Bin über dem Parkplatz der Stadt geflogen. Das ist öffentlicher Raum.
      Bitte den Leuten nicht zu viel Angst machen, denn das müsste der Anwalt dann schon sehr genau belegen, wo ich geflogen bin und dann würde er auch sehen, dass das eben nicht zur Burg gehört. :)
      Die geschütze Liegenschaft beginnt da, wo die Burg, oder was immer, sichtbar zum umliegenden Terrain abgegrenzt ist. bei einer Burg ist das eindeutig die Burgmauer. Wenn hier anderes gelten soll, dann muss dies deutlich kenntlich gemacht werden (Zaun, Schilder, was immer). Eine virtuelle, nicht markierte Grenze ist irrelevant, denn bei gewünschten Einschränkungen, muss der Eigentümer sicherstellen, das die Grenze auch als Grenze wahrnehmbar ist.
      Ich schaue sehr genau wo ich drüber fliege und auch in Groitzsch bin ich nicht über Privatgrund geflogen (genau schauen... :) ), sondern nur über öffentliche Flächen, die frei zugänglich sind.

      Das kann ich auch nur jedem raten, dass man sehr genau schaut, wo man drüber fliegt!
      Aber lasst euch auch nicht verrückt machen, denn nicht alles ist verboten und mit einer <250g Drohne ist auch noch ein bisschen mehr drin, als mit einem fetten Fluggerät. Vorher auf der Karte genau schauen und eben auch sehen, dass kein abgegrenzter, also klar erkennbar definierter, Privatgrund überflogen oder regelrecht beobachtet wird. Auch sollte man keine Leute verängstigen oder arg in ihrer Ruhe stören, wenn das irgendwie machbar ist. Zwar steht das nirgends, aber das gebietet der Anstand!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jojo ()