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Sommerimpressionen aus der sächsischen Schweiz | DJI Mavic Mini 1

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    • Sommerimpressionen aus der sächsischen Schweiz | DJI Mavic Mini 1

      Hallo Freunde,
      ich hatte die Drohne und auch die Videos für eine ganze Weile eingemottet. Nun habe ich sie wieder rausgeholt und den Spaß wiedergefunden. Das möchte ich in diesem kurzen Video mit euch teilen.




      Ich bitte euch gerne um Feedback und Kritik.
      Beste Grüße und ein schönes Wochenende
    • Ich glaube er hat die Lücken gut gefunden. Ich gehe auch immer mit der App los und schaue, wo die Grenzen verlaufen. Da geht schon noch Einiges.
      Ansonsten, ja, im Kerngebiet und über Schutzflächen nicht fliegen! Das sehe ich leider zu oft dort und frage mich echt, wer so alles kopflos mit einer (großen!) Drohne wild durch die Gegend düst.

      Schönes Video, ruhige Szenen ... gefällt mir sehr!

      Hofftl. ist der 15km Mist bald gegessen, dass ich auch mal wieder ins Ferienhaus kann. Dann werd ich die Sächsische Schweiz auch wieder unsicher machen ... hihi!
      Aber wie gesagt, per App ist man hier auf der sicheren Seite!
    • jojo schrieb:

      Aber wie gesagt, per App ist man hier auf der sicheren Seite!
      Ich nehme an, du meinst die Droniq-App. Die zeigt dir auch an, dass dum LSG Sächsische schweiz nicht starten darfst.

      Mark4Fingers schrieb:

      Der Pfaffenstein ist Teil des Nationalparks (oder zumindest unter Naturschutz), aber quasi eine Art "Insel". Ringsherum ist kein Naturschutzgebiet mehr.

      Der Pfaffenstein ist nicht Teil des NP, jedoch NSG. Ringsherum ist LSG und laut LSG-Regeln ist dort das Starten und Landen verboten.
    • Ein Freund von mir hat in Waltersdorf (bei Rathen) ein WE-Grundstück. Jetzt hat er mir berichtet, dass sein Grundstück des Öfteren von einer kleinen Drohne ausspioniert wird.
      Ich riet ihm; Fotos zu machen und sofort die Polizei und parallel die NP-Aufsicht anrufen. Wenn ich ihn das nächste mal besuche, leihe ich ihm mein Luftgewehr.
      In die Sächsische Schweiz gehört überhaup keine Drohne hin!
    • oh , luftgewehr ... mit dem waffengesetz kenne ich mich zufällig ganz genau aus . da bist du zumindests fast so " kriminell " , wie dieser drohnenbesitzer . würdest aber wahrscheinlich härte bestraft . es sei denn , du schießt kerzengerade über dir in die luft und kannst garantieren , dass das geschoss das grundstück nicht verlässt .
    • Darfst du nur direkt über deinem Grundstück und mit Waffen, deren Aufschlagort beim Verfehlen des Ziels unbekannt ist, stehst du mit einem Bein im Knast!
      Stein, ja, kann man versuchen. Waffen ... naja, wenn man schwedische Gardinen mag...

      Ich glaube kaum, dass dessen Garten jemand ausspionieren will! Paranoia kann man beim Psychologen untersuchen lassen ...

      Sorry, aber was du hier so als Recht und Ordnung anmahnst, geht auf keine Kuhhaut!
      Du nimmst Verletzungen von Menschen in Kauf und findest das weniger schlimm, als wenn jemand das (nur noch ProForma) gültige Start und Landeverbot nicht so ganz ernst nimmt.
      Wenn er mit seiner Drohne aus einer Ortslage heraus gestartet ist, ist er im übrigen im Recht und darf da fliegen.
      Des Weiteren, Wochenendgrundstücke unterliegen nicht dem Überflugverbot. Dies betrifft einzig echte Wohngrundstücke mit sichtbarer Wohnbebauung (also keine WE-Häuser oder sonstige Garten-, Feld, sonstige -grundstücke und da ist es egal, ob da ein Zaun steht!).

      Mannomann, du solltest echt mal die Flugschule endlich machen! :P
    • jojo schrieb:

      Ich glaube kaum, dass dessen Garten jemand ausspionieren will!
      Woher weißt du das, fliegst du etwa dort?

      jojo schrieb:

      Du nimmst Verletzungen von Menschen in Kauf und findest das weniger schlimm, als wenn jemand das (nur noch ProForma) gültige Start und Landeverbot nicht so ganz ernst nimmt.
      Ich schieße ja nicht, mein Freund hat da weniger Hemmungen. Was heißt ProForma? Gesetz ist Gesetz. Es wird so bleiben, oder wird noch weiter verschärft.

      jojo schrieb:

      Des Weiteren, Wochenendgrundstücke unterliegen nicht dem Überflugverbot.
      Wo hast du denn diesen Schwachsinn her? Wochenendgrundstücke sind zum dauerhaften Wohnen genehmigt und sind deshalb Wohngrundstücke. Anders als Gartengrundstücke in einem KGV, dort sind nur Notübernachtungen genehmigt.
      Wobei das Starten und Landen nur mit Genehmigung des Eigentümers oder Pächters erlaubt ist. Außer im NP und LSG!
    • Es ist eine Lockerung vorgesehen, keine Verschärfung. Keine Ahnung, was du immer mit deinem LSG und nicht fliegen hast. Ein Jauche gedüngtes stinkendes Feld ist kein Ort den man vor Drohnen schützen müsste. Sorry, es geht ums LSG und nicht ums NSG und das Geschwurbel ist echt nervig!
      Keine Ahnung, wo der seinen Garten hat... lol

      Naja, zumindest muss der dann das Lot anlegen, ob er nicht doch 1m außerhalb des Zaunes fliegt. Viele Nichtflieger meinen, es wird über ihrem Grundstück geflogen, nur, weil die Drohne von oben rein schauen kann.
      Im Außenbereich sind echte "Wohnungsgrundstücke" an sich nicht zu erwarten, daher wäre die Rechtsprechung hier gar nicht mal so eindeutig. Aber man sollte natürlich vermeiden, über jegliche Grundstücke zu fliegen, so das geht!

      Generell: Es empfiehlt sich den Piloten aufzusuchen (man sieht ja, wo es landet) und mal zu fragen, was er da macht. Ich glaube kaum, dass da einer spioniert. Falls doch, muss er die Bilder löschen. Recht am eigenen Bild sag ich da mal...

      Also ist schön auf seine Rechte zu pochen, aber immer bedenken, dass andere auch Rechte haben, die man ebenfalls nicht mit Füßen treten darf.
      Wer schießt, begibt sich da mit Pech in echte Schwierigkeiten und gefährdet zudem noch die Gesundheit anderer. Sorry, das ist für mich ein NoGo und den würde ich der Polizei melden, wenn ich sowas sehe. Wer sowas macht hat nicht alle Latten am Zaun und gehört weggesperrt!!!!!!!!!! Aber die vielen Braunen in der Sächsischen Schweiz sind halt nun mal so gestrickt... was will man erwarten? Also seht euch vor da, da wird scharf geschossen! ... echt schade, dass die Dummheit gerade dort so erblüht... :(
    • jojo schrieb:

      Viele Nichtflieger meinen, es wird über ihrem Grundstück geflogen, nur, weil die Drohne von oben rein schauen kann.
      Genau das ist der Punkt. Jeder der sein Anwesen mit einer hohen Hecke vor fremden Blicken geschützt hat, will nicht dass darüber geschaut wird wenn er in evtl nackt relaxt. Man kann auch, laut Rechtssprechung, auch einen optischen Anriff, mit allen der Person zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen.

      jojo schrieb:

      Falls doch, muss er die Bilder löschen.
      Du weiß aber schon, dass man Daten wiederherstellen kann. Da hilft nur Zerstörung des Datenträgers, auch des Internen bei der Mini 3 Pro. Es könnten auch Daten schon in der Cloud sein, was dann?

      jojo schrieb:

      Sorry, das ist für mich ein NoGo und den würde ich der Polizei melden, wenn ich sowas sehe.
      Das hat der Pilot damals auch gemacht. Fehlanzeige! Luftgewehr gegen Kameradrohne | WERNER Rechtsanwälte Informatiker
      Ist ein gutes Referenzurteil. Gleiches Recht für alle!

      jojo schrieb:

      Es ist eine Lockerung vorgesehen, keine Verschärfung. Keine Ahnung, was du immer mit deinem LSG und nicht fliegen hast.
      Das wird nicht passieren. Dagegen wede ich, mein Freund und viele Anwohner, notfalls gerichtlich, vorgehen.

      In die sächsische Schweiz gehören keine Drohnen!

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